Berlin (ots) - Umwelt- und Lärmschutzverbände lehnen den heute im Bundestagsausschuss vorgestellten Entwurf für das neue Fluglärmgesetz ab. Die künftig erlaubten Grenzwerte für einen Lärmdauerschallpegel von 65 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel nachts seien nicht geeignet, die Gesundheit von Flughafenanwohnern wirksam zu schützen. Die Werte müssten um mindestens fünf Dezibel verringert werden. Wünschenswert sei sogar eine Senkung um zehn Dezibel. Zudem sehe der Entwurf beim Überschreiten der Grenzwerte lediglich passive Lärmdämpfungsmaßnahmen wie z.B. Schallschutzfenster vor. Um den Lärm aber an der Quelle zu bekämpfen, seien aktive Schutzmaßnahmen wie Nachtflugbeschränkungen und die Bevorzugung lärmarmer Flugzeuge erforderlich. Der Gesetzentwurf widerspreche außerdem Plänen der EU, eine Betriebsbeschränkungsrichtlinie und zusätzliche aktive Schutzmaßnahmen vor Fluglärm zu verabschieden.
Werner Reh, BUND-Verkehrsexperte: "Besser kein Gesetz als dieses. Das so genannte 'Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm' verschlechtert den Schutz der Anwohner vor Lärm. Bestehende Schutzstandards werden an einigen Flughäfen auf ein medizinisch nicht verantwortbares Niveau abgesenkt. Wer nur die Kosten für Lärmschutzfenster tragen will, anstatt den Lärm an der Quelle zu mindern, kapituliert vor der Lärmbelastung durch den wachsenden Luftverkehr."
Entgegen den Ankündigungen seitens des Bundesverkehrsministeriums würden mit der vorgeschlagenen Novelle bereits bestehende Lärmschutzgebiete im Umfeld mehrerer Flughäfen sogar verkleinert. In Düsseldorf beispielsweise würden Lärmschutzzonen künftig nur noch weniger als die Hälfte der jetzigen Fläche beinhalten.
Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm: "Die Novelle genügt nicht den selbst gesetzten Ansprüchen auf einen ausreichenden Lärmschutz. Die vorgesehenen Grenzwerte sind vor allem in der Nacht viel zu hoch. Sie befinden sich unmittelbar an der Grenze zur Gesundheitsgefährdung. Ein präventiver Schutz der Bevölkerung wird nicht gewährleistet. Damit widerspricht das Gesetz in seiner derzeitigen Form dem Vorsorgegebot."
Hinzu komme, dass die Gesetzesnovelle bei Neu- und Ausbauvorhaben von Flughäfen das zeitliche Strecken von Schallschutzmaßnahmen bis ins Jahr 2018 vorsehe. Damit würden Betroffene über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren unzumutbarem Fluglärm ausgesetzt. Dies lege den Verdacht nahe, dass Großprojekte wie der Ausbau des Frankfurter Flughafens oder des Großflughafens Berlin-Brandenburg ohne den notwendigen Lärmschutz realisiert werden sollen. Durch das vorgesehene Verkleinern der Schutzzonen und viele Ausnahmeregeln wachse auch die Gefahr, dass Siedlungsgebiete sehr dicht an Flughäfen heranrücken würden.