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HMWEVL: Lärmobergrenze 2017 eingehalten
Pressemitteilung des HMWEVL vom 04.08.2018
Von: @Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung <2018-08-30>
Die Lärmober­grenze am Frankfurter Flughafen ist im vergangenen Jahr eingehalten worden. Das geht aus einem heute veröffentlichten Monitoring­bericht zur Lärmbelastung in der Region hervor.

Die Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen ist im vergangenen Jahr eingehalten worden. Das geht aus einem heute veröffentlichten Monitoringbericht zur Lärmbelastung in der Region hervor. Der Bericht wurde von der Frankfurter Fluglärmkommission, dem Forum Flughafen und Region, dem Flughafenbetreiber Fraport, den beiden größten dort operierenden Fluggesellschaften Lufthansa und Condor, dem Airline-Verbands BARIG sowie dem Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium gemeinsam erarbeitet.

Lärmobergrenze zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner

Seit dem vergangenen Jahr gibt es rund um den Frankfurter Flughafen eine Lärmobergrenze zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm. "Wir haben mit der Einführung der Lärmobergrenze ein klares Signal gesendet: Die Lärmbelastung in der Region wird nicht immer weiter steigen. Es ist gut, dass die Grenze eingehalten wurde und die Abschätzungen zur weiteren Entwicklung zeigen, dass es auch in den kommenden beiden Jahren keine Überschreitungen geben dürfte", so der Minister. "Die Auswertung zeigt aber auch: Wenn die Fluggesellschaften künftig mehr fliegen wollen, müssen sie beim Lärmschutz weitere Fortschritte machen."

Die im vergangenen Jahr mit einem freiwilligen Bündnis eingeführte Lärmobergrenze, die nun auch im Landesentwicklungsplan des Landes Hessen verankert ist, erlaubt deutlich weniger Fluglärm als noch im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 prognostiziert wurde. Dazu wird die Fläche rund um den Frankfurter Flughafen, in der die Lärmbelastung besonders hoch ist, begrenzt. Sie darf nicht mehr wesentlich größer werden.

Die Lärmobergrenze sieht dazu folgende Begrenzung vor:

© HMWEVL

Die Flächengröße der hochbetroffenen Gebiete mit einem so genannten Tagesdauerschallpegel von mindestens 55 dB(A) betrug im vergangenen Jahr 16.955 ha und lag damit unterhalb der Lärmobergrenze.

© HMWEVL

Die Flächengröße der hochbetroffenen Gebiete mit einem Tagesdauerschallpegel von 60 dB(A) betrug im vergangenen Jahr 6.911 ha. Auch dieser Wert hält die Vorgaben der Lärmobergrenze ein.

Angesichts weiterer steigender Flugbewegungen wird in dem vorliegenden Monitoringbericht für das Jahr 2018 und 2020 eine Zunahme der lärmbelasteten Flächen prognostiziert. Die Lärmobergrenze wird laut dieser Abschätzung dennoch in beiden Jahren eingehalten bleiben.

Die Betrachtung der Lärmentwicklung in der Nacht ist nicht Gegenstand der Lärmobergrenze, da der Planfeststellungsbeschluss bereits ein Bewegungskontingent von maximal 133 geplanten Nachtflugbewegungen pro Nacht im Jahresdurchschnitt vorsieht. Der Minister kündigte an, weiter an der Verbesserung des Lärmschutzes zu arbeiten. "Das gilt für den Regelbetrieb am Tag, aber insbesondere auch für die weiterhin viel zu hohen Lärmbelastungen durch die Verspätungslandungen nach 23 Uhr."

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