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BBI: Es gibt keine leisen Flugzeuge
Pressemitteilung vom 19.08.2012
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2012-08-19>
Das Bündnis der Bürger­initiativen bezweifelt die Aussage von Minister­präsi­dent Bouffier, das Fluglärm­problem könne mit leiseren Flug­zeugen gelöst werden.

Pressemitteilung des BBI vom 19.08.2012

Volker Bouffier vertrat im Sommerinterview des Hessischen Rundfunks die Ansicht, dass, wenn in Zukunft immer größere Flugzeuge mit immer mehr Passagieren leiser als bisher flögen, der Flughafen auch auf diese Weise wachsen könne. Er hat aber auch die intensive Nutzung der Nachtrandstunden bekräftigt und die Bedeutung des Flughafens als „Herzstück der Region“ betont.

Bouffier verkennt, dass das Herzstück der Region die Menschen sind, die hier leben; wirtschaftliches Herzstück ist nicht der Flughafen, sondern die Börse, um die sich die für die Region so bedeutende Finanzwirtschaft angesiedelt hat. Als Verkehrsmittel für Reisen in und aus der Region spielt der Luftverkehr eine weit weniger bedeutende Rolle als in anderen Metropolregionen; der Frankfurter Hauptbahnhof bietet die größte Anzahl mit Hochgeschwindigkeitszügen erreichbare Ziele weltweit.

"Leise Flugzeuge gibt es nicht" - so das Statement des Sprecher des Bündnisses der Bürgerinitiativen, Berthold Fuld. Vielmehr sind gerade die neuesten Flugzeugtypen – Boeing B747-8 und B787 - erschreckend laut*. Der über Jahre zu beobachtende Trend, dass neue Flugzeug weniger laut als alte sind, ist zum Stillstand gekommen – gelegentlich sind die neuen Flugzeuge sogar lauter als die ersetzten (z.B. Embraer E-190 vs. BAe 146).

Leiser fliegen – das bedeutet aber auch die Vermeidung vermeidbaren Lärms. Die Bürgerinitiativen stellen diesbezüglich fest, dass Lärmminderung nur im Einvernehmen mit der Luftfahrtwirtschaft betrieben und ordnungswidrige Hervorrufung vermeidbaren Lärms nicht verfolgt wird. Auf wirksame Maßnahmen zur Lärmminderung warten die Bürger mittlerweile seit Jahrzehnten; an vielen Messstellen rund um den Flughafen ist es Mitte des letzten Jahrzehnts lauter geworden, ohne dass dies mit dem Verkehrswachstum erklärbar ist.

Mit seinen Aussagen zum Flugbetrieb in den Nachtrandstunden ignoriert Bouffier Gesetz und Gericht. Auch er hat sich an §29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG zu halten "Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen." Das Bundesverwaltungsgericht hat vorgegeben "Die Nacht darf nicht zum Tage werden" - es hat leider verkannt, dass für viele hoch Betroffene aufgrund des hohen Anteils schwerer Langstreckenmaschinen in den Nachtrandstunden die Belastung gleich, vereinzelt sogar höher als tagsüber ist.

Dass der Verkehr in den Nachtrandstunden bedeutend ist, schließt nicht aus, die Flugbewegungen in den Tag oder die Tagrandstunden zu verlegen. So wie auch die nächtlichen Frachtflüge nicht an andere Flughäfen, sondern in andere Zeiten verlegt wurden. Sachliche Gründe, warum gerade Langstreckenmaschinen in der frühen Nacht starten und in der späten Nacht landen müssen, sind nicht erkennbar. Offenbar ist das "Geschäft" so fragil, dass Fraport es aus den Erträgen des Tagflugs subventionieren muss, indem die Aufwendungen für Schallschutz der Schlafräume auf alle Flughafennutzer umgelegt werden. Eine nennenswerte Kapazitätseinbuße wäre mit einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr nicht verbunden; 133 Flugbewegungen sind gerade einmal ca. 6% der Flughafenkapazität (mit einem Koordinierungseckwert von 126 von 6 bis 22 Uhr).

Das Bündnis der Bürgerinitiativen fordert Herrn Bouffier auf, gegen die Verletzung unseres Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit vorzugehen und ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr durchzusetzen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, in dem deutlich wurde, dass es sich als Erfüllungsgehilfe einer selbstherrlich regierenden Obrigkeit versteht, ist nicht geeignet, die Region zu befrieden. Auch juristisch ist der Widerstand gegen den Ausbau längst nicht beendet. Die Montagsdemonstrationen gehen weiter. Wir fordern weiterhin den Schutz unserer Grundrechte und daher die Schließung der Landebahn, einen Verzicht auf Terminal 3 und einen weiteren Ausbau, ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr und eine Deckelung der Flugbewegungszahlen.

Bei der nächsten Montagsdemonstration am 20.8. um 18 Uhr in Terminal 1, Abflughalle B, wird Martin Kessel, Vorsitzender des Vereins IAGL, der etliche Kläger unterstützt, über dieses Urteil sprechen.

Anmerkungen: Nach der Entgeltordnung der Fraport (siehe http://www.fraport.de/content/fraport-ag/de/misc/binaer/produkte-services/flughafenentgelte/jcr:content.file/Flughafenentgelte_Airport%20charges%202012.pdf ) werden Lärmzuschläge abhängig vom beim Start gemessenen Lärm erhoben.

Die Boeing B787 ist zusammen mit der alten Boeing B767-200, die sie ersetzen soll, den größeren Boeing B777-Varianten B777-200LR/F (B77L) und B777-300ER (B77W) und der ab 1970 gebauten, fast gleich schweren Lockheed L-1011 Tristar in der Lärmkategorie 5 eingestuft.

Die Boeing B747-8 ist zusammen u.a. mit dem größeren Airbus A380 und der zwar leichteren, aber bereits ab 1970 gebauten DC-10 in die Lärmkategorie 8 eingestuft; gegenüber der Boeing B747-400 ist sie gerade einmal unbemerkbare ca. 1,5 dB (A) weniger laut.

Die Embraer E190 ist in die Lärmkategorie 2 eingestuft, die BAe146 in die Lärmkategorie 1.

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