Diese Seite wird momentan im vereinfachten Darstellungs- und Betriebsmodus präsentiert. Details >>
BUND: Bestellt die Landeregierung die Nachtflüge ?
Pressemitteilung vom 20.10.2009
Von: @BUND Hessen <2009-10-20>
Der BUND befürchtet wegen der Pläne von CDU/CSU und FDP, die Möglichkeiten für Nachtflüge bundesweit zu erleichtern, einen Rückfall hinter die "Mediation".

Nach Informationen des BUND wollen CDU/CSU und FDP die Möglichkeiten für Nachtflüge, d.h. für Fracht- und Passagierflüge generell bundesweit erleichtern. Damit droht dem Rhein-Main-Gebiet der Rückfall noch vor die Kompromissformel der so genannten Mediation, die vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel juristisch bestätigt wurde. „Bestellt die Landesregierung nun die Nachtflüge bei den Koalitionsgesprächen in Berlin?“, fragt Brigitte Martin vom Landesvorstand des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angesichts der führenden Rolle von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) in den Koalitionsgesprächen in Berlin und der konsequenten Gegenwehr von Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) gegen das Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr am Frankfurter Flughafen.

Beim BUND schrillen die Alarmglocken, denn die Koalitionäre der künftigen Bundesregierung wollen die Nachtflüge in ganz Deutschland erleichtern. Den Schaden hätten die Anwohnerinnen und Anwohner der Flughäfen. Vor allem im Rhein-Main-Main-Gebiet würde so der bis heute umstrittene Kompromiss zu Gunsten der Luftfahrt ausgehöhlt. Dabei geht es nicht nur um die Nachtflüge in der Luftfracht, sondern auch um die Frage, ob Ferienflieger bis tief in die Nacht hinein noch starten und landen dürfen. In dem Entwurf der AG Bauen/Wohnen/Verkehr der Koalitionsverhandlungen heißt es hierzu: „Neben einer bedarfsgerechten Kapazitätsentwicklung der Flughäfen werden wir insbesondere international wettbewerbsfähige Betriebszeiten sicherstellen.“

Die künftigen Entscheidungen über Nachtflüge sollen dabei nicht gleichrangig zwischen den Belangen der Anwohner und der Wirtschaft, sondern immer unter dem Vorzeichen der Verkehrsfunktion abgewogen werden. „Die Wahrung des öffentlichen Erschließungsinteresses der Bundesrepublik Deutschland ist dabei zu gewährleisten“, lautet die Vereinbarung. Wird diese Vorgabe Bestandteil des Luftverkehrsgesetzes, ist die heute übliche gleichberechtigte Abwägung zwischen den Interessen der Luftfahrt und der Menschen nicht mehr möglich.

Der BUND fordert von der Landesregierung, alles zu tun, um das Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr am Frankfurter Flughafen dauerhaft rechtlich zu sichern und eine weitere Minderung der Lärmbelastung in den Randstunden der Nacht herbeizuführen.


Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.