Die EU-Kommission plant eine neue Richtlinie zu "lärmbedingten Betriebsbeschränkungen an Flughäfen". Der Entwurf ist eine akute Gefahr für ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen und anderswo - mehr dazu hier. Noch ist der Entwurf nicht verabschiedet, Proteste der Bürger könnten noch Änderungen bewirken. Die BI Liederbach hat einen Mustertext für ein Beschwerdeschreiben an zuständige Politiker zur Verfügung gestellt, den Sie zum Protest nutzen können.
Mögliche Adressaten:
- Martin Schulz, wahrscheinlich der nächste Präsident des EU-Parlaments: martin.schulz@europarl.europa.eu
- Peter Ramsauer, Bundesverkehrsminister: peter.ramsauer@bundestag.de
- Europaparlament-Abgeordnete aus Hessen (Liste hier)
- Liste aller Abgeordneten im Europaparlament, hier kann man suchen
- Mitglieder der Hessischen Landesregierung (Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn Straße 1, 65183 Wiesbaden)
Musterschreiben zum Protest gegen neue EU-Richtlinie zu "lärmbedingten Betriebsbeschränkungen an Flughäfen"
Sehr geehrter Herr ...
sehr geehrte Frau ...,
mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens sowie der damit einhergehenden Neuordnung der Flugrouten hat die Fluglärmbelastung der Region die Grenzen des Zumutbaren weit überschritten.
Insbesondere die Nichteinhaltung des Mediationsergebnisses durch die hessische Landesregierung führt in Hessen, Rheinland-Pfalz und in Bayern zu heftigen Protesten.
Mit Entsetzen habe ich nun den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“ – KOM(2011)828 endg.; Ratsdok. 18010/11 – gelesen.
Danach wird es in das Ermessen der EU gestellt
- Betriebszeitbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm aufzuheben, wenn sie den Wettbewerb beeinträchtigen
- Aus Gründen der Vernetzung der europäischen Flughäfen Betriebszeitbeschränkungen aufzuheben
- Bei Lärmminderungsmaßnahmen und Betriebszeitbeschränkungen primär die Kosteneffizienz zu berücksichtigen. Bei der Kosteneffizienz werden Gesundheitsschädigungen und Eigentumsverluste der Fluglärmbetroffenen nicht berücksichtigt. Auch bei der Forderung nach Ausgewogenheit wird niemals Gesundheit gegen Wirtschaftlichkeit abgewogen.
Wenn es nationale Gesetzgebungen geben sollte, die dies tun, können diese von der EU ausgehebelt werden.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist damit ungeeignet, die berechtigten Interessen der Anwohner – insbesondere auf Nachtruhe – durchzusetzen. Hier wird zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger der Profit der Luftverkehrsindustrie in den Vordergrund gestellt.
Bitte machen Sie Ihren Einfluss geltend, damit die Verordnung in dieser Form nicht verabschiedet wird. Dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm muss Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen eingeräumt werden!
Ich bitte Sie darum mir mitzuteilen, was Sie dazu unternehmen und welche Ergebnisse Sie dabei erzielen konnten.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits vorab sehr.
Mit freundlichen Grüßen