Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert die Fraport AG: "Die Errichtung des Zauns um die Rodungsfläche im Kelsterbacher Wald kurz vor der Landtagswahl und noch vor Abschluss aller Eilverfahren ist eine Provokation", sagt Naturschutzreferent Thomas Norgall. Der BUND fordert die Fraport auf, mit den Rodungen in den europäischen Schutzgebieten "Kelsterbacher Wald" und "Mark- und Gundwald" zu warten, bis die Gerichte abschließend entschieden haben, da es durch die aktuelle Wirtschaftskrise objektiv keinen Zeitdruck mehr für die Flughafenerweiterung gäbe. BUND Naturschutzreferent Thomas Norgall: "Da es sich um eine weltweite Rezession handelt, können auch im Interkontinental-Verkehr keine Marktanteile verloren gehen."
Die Fraport AG will bis zur Hauptverhandlung im Juni diesen Jahres zunächst etwa 80 Hektar roden. Die verbleibenden Waldflächen sollen dann im des Herbst 2009 gefällt werden, falls der VGH die Planfeststellung bestätigt. Es sei, so der BUND, aber nicht sicher, ob der VGH Kassel seinen Beschluss zum Eilverfahren auch im Hauptsacheverfahren bestätigen wird, da in der Eilentscheidung Widersprüche zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthalten sind.
Bereits einmal, so BUND Naturschutzreferent Thomas Norgall, hat das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH Kassel) beanstandet. Damals hatte das Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass das Urteil des VGH-Kassel zur Plangenehmigung der großen Flugzeugwerft für die Condor Cargo Technik (CCT-Werft) fehlerhaft gewesen sei.
Die unmittelbare Rodungsfläche für die aktuelle Erweiterung des Frankfurter Flughafens ist mit über 300 Hektar um 50 % größer als für die Startbahn 18 West, die ca. 200 Hektar umfasste (Landtagsdrucksache 10/1177 vom 13.06.1983). Die vorgesehenen Rodungen verteilen sich auf die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) "Kelsterbacher Wald" (ca. 240 Hektar) nordwestlich des Flughafens und "Mark- und Gundwald" (ca. 60 Hektar) südlich des Flughafens. Nach der Landesplanerischen Feststellung des RP Darmstadt von 2002 ist die vollständige Auflösung des Kelsterbacher Waldes nicht auszuschließen. In diesem Fall würde der Waldverlust auf ca. 600 Hektar ansteigen.