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Kreis GG: "In Wiesbaden sind Rücktritte fällig!"
Pressemitteilung vom 15.03.2012
Von: @Kreis Gross-Gerau <2012-03-15>
Thomas Will und Walter Astheimer sehen nach der Verhandlung in Leipzig einen Teilerfolg für die Region. Ein mögliches Plan­ergänzungs­verfahren biete weitere Chancen für Verbesserungen.

KREIS GROSS-GERAU – Vorsichtig optimistisch äußern sich Landrat Thomas Will und Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer nach dem Ende der mündlichen Verhandlung zum Flughafenausbau vor dem Bundesverwaltungsgericht: „Es deutet Vieles darauf hin, dass sich die Hessische Landesregierung mit ihrer Klage für Nachtflüge nicht durchsetzen wird und zumindest die gegenwärtig geltenden Nachtflugbeschränkungen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr Bestand haben werden.“ Zudem habe das Gericht angedeutet, dass es in den sogenannten „Schulterstunden“, also zwischen 22 Uhr und 23 Uhr und zwischen 5 Uhr und 6 Uhr, wohl weniger Flüge geben müsse.

Damit hätte die Region zumindest einen Teilerfolg erreicht, „auch wenn wir natürlich weiterhin ein wirkliches Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr für zwingend erforderlich halten“. Die Landesregierung habe offensichtlich einen schweren Rechtsfehler begangen, als sie ohne weiteres Anhörungsverfahren 17 Nachtflüge genehmigt habe: „Sollte das Gericht nun tatsächlich keine Nachtflüge zulassen, dann wären in Wiesbaden eigentlich einige Rücktritte fällig“, kommentieren Will und Astheimer. Es bleibe abzuwarten, wie die Leipziger Richter diesen Rechtsverstoß nun bewerten. Nicht auszuschließen sei, dass dadurch der gesamte Planfeststellungsbeschluss hinfällig werde und der Betrieb der Landebahn wieder auf den Prüfstand gestellt werden müsse.

Mit Interesse nahmen die beiden Politiker auch zur Kenntnis, dass sich das Bundesverwaltungsgericht intensiv mit den methodischen Grundlagen der Lärmermittlung beschäftigen wolle. Hier hätten die Anwälte der Musterkläger überzeugend dargelegt, dass die im Planfeststellungsbeschluss genannte Anzahl der Betroffenen nicht schlüssig berechnet worden sei: „Deren Zahl ist nach neuesten Berechnungen des Darmstädter Regierungspräsidiums mehr als doppelt so hoch wie von der Landesregierung angenommen!“ Auch hier sei man gespannt, wie das Gericht mit dieser Diskrepanz umgehe.

Landrat und Erster Kreisbeigeordneter, zugleich Sprecher der Initiative „Zukunft Rhein-Main (ZRM)“ bzw. Vorsitzender der „Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Flughafen (KAG)“, rechnen in Leipzig im Übrigen nicht mit einer endgültigen Entscheidung. Darauf deuteten mehrere Äußerungen des Vorsitzenden Richters hin. Die Landesregierung werde wohl in jedem Fall den Planfeststellungsbeschluss zumindest ergänzen müssen. Dies sei einerseits durchaus eine Chance für die Menschen im Flughafenumland: „Aber wenn die Landesregierung auch dabei wieder mit der bisher praktizierten juristischen Fahrlässigkeit vorgeht und die Interessen der Region außen vor lässt, dann sind weitere juristische Auseinandersetzungen vorprogrammiert!“

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