WER kann eine Einwendung machen?
Alle, die vom Flughafenausbau betroffen sind, können mitmachen. Es spielt keine Rolle, ob die Unterlagen in Ihrem Wohnort ausgelegt sind oder nicht. Entscheidend ist, ob Sie sich betroffen fühlen!
Jedes Mitglied Ihrer Familie sollte eine eigene Einwendung machen, auch jedes Kind. Für minderjährige Kinder machen sie dies als gesetzlicher Vertreter.
Einwendung - WANN? Terminsache!
Am Montag, den 17.Januar 2005 beginnt die Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau - Bau einer neuen Landebahn. Bis zum 2. März 2005 muss Ihre Einwendung beim Regierungspräsidium Darmstadt vorliegen.
Alle Einwendungen, die vor dem 17. Januar oder nach dem 2. März beim RP eingehen, sind ungültig!
WIE kann ich eine Einwendung machen?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, eine Einwendung zu machen:
1. Persönlich formulierter Brief
Sie kennen sich aus und haben viele gute Argumente gegen die Ausbau-Pläne? Sie wollen ihre ganz speziellen Probleme mit dem Ausbau vorbringen? Sie leiden schon jetzt sehr unter dem Flugverkehr und wollen Ihre Betroffenheit der Behörde ganz deutlich machen? Dann schreiben Sie Ihre ganz individuelle Einwendung selbst!
Eine feste Form ist nicht vorgeschrieben, handschriftlich genügt. Enthalten sein müssen Name und Adresse und die Unterschrift. Ab geht die Post!
Weitere Hinweise zum Inhalt der Einwendung finden Sie weiter unten im Abschnitt "Was muss in der Einwendung enthalten sein".
2. Individuell erstellte Einwendung anhand des grünen PFV-Fragebogens
Wenn es Ihnen zu aufwendig ist, eine Einwendung ganz selbst zu schreiben, haben Sie die Möglichkeit, sich einen auf Sie zugeschnittenen Einwendungs-Vorschlag individuell erstellen zu lassen. Dieser Service von ProFutura ist kostenlos. Dazu müssen Sie den grünen PVF-Fragebögen ("Fragebogen für die Betroffenen") ausfüllen und bei Ihrer BI oder Ihrer Kommune abgeben. Ihre Betroffenheit wird dann mit Hilfe von Computern und Experten analysiert und es wird ein persönliches Muster-Einwendungsschreiben für Sie erstellt. Dieses können Sie einfach übernehmen, ergänzen oder abändern. Dann unterschreiben, abgegen - fertig!
Wenn Sie im Laufe des Raumordnungsverfahrens oder des Planfeststellungsverfahrens zur A380-Werft schon einen Fragebogen abgegeben haben, brauchen Sie nichts zu tun. Sie erhalten automatisch eine neue Einwendung für das aktuelle Verfahren per Brief.
Haben Sie noch keinen Fragebogen abgegeben, können sie das meist noch bis zum Anfang der Einwendungsfrist nachholen. Beachten Sie auf lokale Ankündigungen Ihrer Stadt, Ihrer Bürgerinitiative oder der Stelle, bei der Sie den Fragebogen bekommen haben. Auf den lokalen Informationsveranstaltungen wird das Vorgehen erläutert. Wenn Sie den Abgabetermin für den Fragebogen verpasst werden, können Sie Ihre Einwendung noch bis zum Ende der Einwendungsfrist über das Internet bestellen. (siehe Punkt 3).
3. Individuell erstellte Einwendung über das Internet anfordern
Sie können Ihre individuelle Mustereinwendung auch direkt im Internet bei www.profutura.net bestellen, indem Sie den PFV-Fragebogen dort online ausfüllen; dies ist bis kurz vor Ende der Einwendungsfrist möglich ( Anleitung). Sie erhalten Ihre Mustereinwendung dann per E-Mail. Vorteil: Sie haben die Einwendung gleich auf dem Computer und können sie leicht erweitern oder ändern. Das fertige Einwendungsschreiben müssen Sie ausdrucken und bei Ihrer BI/Stadt abgeben oder per Post zum RP schicken. Einwendungen per E-Mail sind nicht zulässig!
Auch hier gilt: wenn Sie sich schon für eines der vorangegangenen Verfahren bei ProFutura eingetragen haben, erhalten Sie die Einwendung für das aktuelle Verfahren automatisch.
4. Fertige Schnelleinwendung unterschreiben
Wenn Sie wenig Zeit haben, aber trotzdem Ihren Protest gegen die Ausbaupläne ausdrücken wollen, unterschreiben Sie einfach eine vorbereitete "Schnelleinwendung". Solche "Fast Food" - Einwendungen erhalten Sie ab Beginn der Auslegungsfrist bei Ihrer Bürgerinitiative, beim BUND, den Kommunen (wenn diese gegen den Ausbau sind) oder Vereinen und können sie dort auch gleich wieder abgeben.
Die Schnelleinwendung erhalten Sie HIER zum Download.
WOHIN mit der unterschriebenen Einwendung?
- Sie können Ihre Einwendung per Post an das RP senden oder direkt beim RP in den Briefkasten werfen. Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt.
Wenn die Zeit knapp wird, können Sie die Einwendung auch per Fax (Nummern: 06151/123614 und 06151/123700) ans RP schicken.
Wenn sie 100 Prozent sicher gehen wollen, dass Ihre Einwendung fristgerecht ankommt (z.B. wegen geplanter Klage), schicken Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein. Sicherheitshalber 3 Tage Postlaufzeit kalkulieren! Wenn sich Ihre Kommune, Bürgerinitiave, der BUND oder ein Verein als Sammelstelle für Einwendungen anbieten, sollten Sie dies nutzen. Vorteil: sie sparen das Porto, die Sammelstellen erhalten einen Überblick über die Zahl der abgegebenen Einwendungen. Die gesammelten Einwendungen werden in einer gemeinsamen Aktion beim RP abgegeben.
Sammelstellen für Einwendungen
WAS muss in der Einwendung enthalten sein?
Die Einwendung ist nicht an eine feste Form gebunden und kann auch mit der Hand geschrieben sein. Auf jeden Fall müssen Name, Adresse und die Unterschrift enthalten sein. Bei Einwendungen von minderjährigen Kindern sind auch die Unterschrift(en) aller Erziehungsberechtigten erforderlich.
Als Überschrift oder Betreff sollte "Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau" stehen, damit man beim RP weiss, was gemeint ist. Ein möglicher erster Satz wäre z.B.: "gegen den Antrag der Fraport AG zum Ausbau des Flughafens erhebe ich folgende Einwendungen und beantrage, den Antrag abzuweisen".
Danach schildern Sie Ihre persönliche Betroffenheit. Der Einspruch kann mit jeder Menge von Sachargumenten und wissenschaftlichen Beweisen unterlegt sein - muss aber nicht. Ihre Befürchtungen müssen nur plausibel sein. Auch wenn Sie sehr emotional formulieren, wie sehr Sie unter den Auswirkungen des Ausbaus leiden (werden), verfehlt das seine Wirkung nicht. Lassen Sie Ihre Fantasie spielen - wie könnte der Flugverkehr in 20 Jahren aussehen und wie wären Sie dann davon betroffen?
Wenn Sie schon jetzt sicher sind, dass Sie später gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, sollten Sie schon bei Erstellung Ihrer Einwendung einen Anwalt oder Experten hinzuziehen, damit auch alles juristisch korrekt formuliert ist und nichts Wichtiges vergessen wird.
Mehr zum Inhalt Ihrer Einwendung:
- PFV-Einwendung - der richtige Inhalt
Allgemeine Hinweise für individuelle Einwendungen - PFV-Einwendung - wichtige Einwendungsgründe
Bausteine für individuelle Einwendungen
Weitere Informationen zu Einwendungen
- Informationsbroschüre zum Planfeststellungsverfahren
Ohne Einspruch kein Anspruch - alles, was Einwender wissen müssen - FAQ Einwendung- Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Schnelleinwendung von Zukunft Rhein-Main zum Download
- Beispiel-Einwendungen
- Anleitung: Einwendung bei ProFutura im Internet anfordern
- Startseite "Einwendungen" bei Zukunft Rhein-Main
PFV Landebahn Nordwest PFV-Einwendungen Zukunft Rhein-Main (ZRM) Einwendungsfrist