HMWVL: Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel genehmigt Flughafenausbau mit rechtssicherem Nachtflugverbot
Pressemitteilung vom 18.12.2007
<2007-12-18>
Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel hat den Planfeststellungsantrag der Fraport AG zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens genehmigt. Damit besteht Baurecht für das größte Infrastrukturprojekt in Hessen. "Nur durch einen Ausbau dieser größten Arbeitsstätte in Deutschland wird man der steigenden Nachfrage nach Luftverkehrsleistungen am Standort Frankfurt gerecht. Nur dadurch bleibt Frankfurt eine der acht weltweit wichtigsten Drehscheiben der Luftfahrt. Mehr als 40.000 neue Arbeitsplätze können entstehen", sagte Rhiel am Dienstag vor Journalisten in Wiesbaden.
Der Beschluss beachtet das Mediationsergebnis und beinhaltet ein rechtssicheres Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr, für das auf den bestehenden Bahnen im Jahresdurchschnitt allerhöchstens 17 planmäßige Ausnahmen zugelassen werden. In diesem Zusammenhang begrüßte Rhiel die Haltung des Bundesverkehrsministeriums, dem vorab die wichtigsten Teile des Beschlusses vorgelegen hatten. Vom Bund gab es dazu keine Einwände.
Rhiel würdigte ferner den Beitrag des Regionalen Dialogforums, der dem Ministerium wichtige Impulse vermittelt habe: "Ich möchte ausdrücklich dem Regionalen Dialogforum und seinem Vorsitzenden, Herrn Prof. Wörner, für seine Arbeit danken. Entsprechend dem Beschluss des Hessischen Landtags wurden die im Rahmen des Anti-Lärm-Pakts unterbreiteten Vorschläge im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt."
Rhiel: "Durch diese Entscheidung kann die Fraport AG eine 2.800 Meter lange neue Landebahn im Nordwesten bauen sowie ein neues Terminal 3 im Süden und zahlreiche weitere Gebäude, Verkehrswege und Anlagen." Im Jahr 2020 sollen dadurch 701.000 Flugbewegungen möglich sein (2006: 489.000). Die Zahl der geplanten Flugbewegungen pro Stunde kann von derzeit rund 82 auf 126 erhöht werden. Im Jahr 2020 sollen 88,6 Millionen Fluggäste gezählt werden (2006: 52,8 Millionen). "Auch der Frachtumsatz kann dank des Ausbaus kräftig wachsen: 2020 wird die Abfertigung von 3,16 Millionen Tonnen Luftfracht möglich sein" (2006: 2,06 Millionen Tonnen).
Rhiel erläuterte die wichtigsten Regelungen im Planfeststellungsbeschluss zur Begrenzung des nächtlichen Fluglärms. Demnach werden von 22 bis 6 Uhr erstmals die geplanten Flugbewegungen auf 150 pro Nacht im Jahresdurchschnitt begrenzt. Bisher gab es überhaupt keine zahlenmäßige Begrenzung des nächtlichen Flugverkehrs. Im Jahr 2006 wurden durchschnittlich 138 planmäßige Flüge in der Nacht durchgeführt. Rhiel: "Ganz wichtig ist: Die neue Landebahn Nordwest wird zwischen 23 und 5 Uhr komplett geschlossen. Zwischen 1 Uhr und 4 Uhr sind planmäßige Starts und Landungen von Passagierflugzeugen auch auf allen anderen Bahnen verboten."
Die Ausnahmen in der sogenannten Mediationsnacht seien zwingend erforderlich. "Anderenfalls wäre ein rechtssicheres Nachtflugverbot nicht möglich, der Planfeststellungsbeschluss wäre rechtswidrig. Die Entscheidung ist das Ergebnis einer gründlichen Prüfung und eines intensiven Abwägungsprozesses", sagte Rhiel zur Begründung.
Der Planfeststellungsbeschluss besteht aus 2.515 Seiten und rund 400 Plänen. Ein Exemplar füllt 23 DIN A4-Ordner. Die offizielle Zustellung an Fraport, und an 63 Kommunen in der Region sowie an weitere Adressaten im ganzen Bundesgebiet soll am 07. und 08. Januar 2008 erfolgen. Danach kann die 14-tägige Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses beginnen. Um das bisher bereits transparente Verfahren fortzusetzen, wird der Beschluss ab 07. Januar 2008 auch im Internet (www.wirtschaft.hessen.de) veröffentlicht.
Fraport und die 63 Kommunen haben ab Zustellung einen Monat Zeit, um Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen. Bürger dürfen gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, wenn sie im bisherigen Verfahren bereits eine Einwendung eingereicht hatten. Ihre Klagefrist endet einen Monat nach Ende der Offenlage.
Rhiel betonte, die Genehmigung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens liege im öffentlichen Interesse. Der Flughafenausbau bringe enorme volkswirtschaftliche Vorteile. Ohne Ausbau drohe Frankfurt der Verlust der Funktion als weltweit bedeutende Drehscheibe. "In jüngster Zeit lagen die am Frankfurter Flughafen erzielten Zuwachsraten bereits deutlich unter den Zuwächsen anderer Flughäfen. Fraport hat dargelegt, dass der bestehende Engpass weder durch Verkehrsverlagerungen noch durch den Einsatz neuer Navigations- und Flugsicherungstechnologien gelöst werden kann", erklärte der Minister.
Er verwies auf die Bedeutung des Flughafens als "Jobmotor Nummer 1": "Es wäre völlig unverantwortlich, die Chance auf einen solch hohen Arbeitsplatzzuwachs verstreichen zu lassen. Der Ausbau bringt tausende neue Arbeitsplätze für alle Qualifikationsstufen."
Der Bund teile die Auffassung der Planfeststellungsbehörde, sagte Rhiel. "Die Weiterentwicklung und Sicherung des Flughafens Frankfurt / Main als internationaler Hub-Flughafen ist verkehrs- und wirtschaftspolitisch von herausragender Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland. Sie hilft, den Luftverkehrsstandort Deutschland in dieser Funktion zu sichern. Sowohl das Flughafenkonzept 2000 der Bundesregierung als auch der Masterplan der Initiative Luftverkehr für Deutschland vom Dezember 2006 haben den dringenden Ausbaubedarf des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main unterstrichen", heißt es in der Stellungnahme des Bundes.
Der Planfeststellungsbeschluss trägt den Belangen des Naturschutzes in besonderer Weise Rechnung und legt auch in diesem Bereich der Fraport AG umfassende Verpflichtungen auf. Insgesamt werden außerhalb des Flughafens 313 Hektar Flächen für den Ausbau in Anspruch genommen. Der Planfeststellungsbeschluss sieht vor, dass Eingriffe in die Natur mehr als ausgeglichen werden. Rhiel: "Die Flächen um den Flughafen, die nach europäischem Recht geschützt sind, betragen heute rund 3.700 Hektar. Nach Umsetzung des Kompensationskonzeptes sind es 5.300 Hektar. Dies ist eine Zunahme von mehr als 40 Prozent."
Der Beschluss beachtet das Mediationsergebnis und beinhaltet ein rechtssicheres Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr, für das auf den bestehenden Bahnen im Jahresdurchschnitt allerhöchstens 17 planmäßige Ausnahmen zugelassen werden. In diesem Zusammenhang begrüßte Rhiel die Haltung des Bundesverkehrsministeriums, dem vorab die wichtigsten Teile des Beschlusses vorgelegen hatten. Vom Bund gab es dazu keine Einwände.
Rhiel würdigte ferner den Beitrag des Regionalen Dialogforums, der dem Ministerium wichtige Impulse vermittelt habe: "Ich möchte ausdrücklich dem Regionalen Dialogforum und seinem Vorsitzenden, Herrn Prof. Wörner, für seine Arbeit danken. Entsprechend dem Beschluss des Hessischen Landtags wurden die im Rahmen des Anti-Lärm-Pakts unterbreiteten Vorschläge im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt."
Rhiel: "Durch diese Entscheidung kann die Fraport AG eine 2.800 Meter lange neue Landebahn im Nordwesten bauen sowie ein neues Terminal 3 im Süden und zahlreiche weitere Gebäude, Verkehrswege und Anlagen." Im Jahr 2020 sollen dadurch 701.000 Flugbewegungen möglich sein (2006: 489.000). Die Zahl der geplanten Flugbewegungen pro Stunde kann von derzeit rund 82 auf 126 erhöht werden. Im Jahr 2020 sollen 88,6 Millionen Fluggäste gezählt werden (2006: 52,8 Millionen). "Auch der Frachtumsatz kann dank des Ausbaus kräftig wachsen: 2020 wird die Abfertigung von 3,16 Millionen Tonnen Luftfracht möglich sein" (2006: 2,06 Millionen Tonnen).
Rhiel erläuterte die wichtigsten Regelungen im Planfeststellungsbeschluss zur Begrenzung des nächtlichen Fluglärms. Demnach werden von 22 bis 6 Uhr erstmals die geplanten Flugbewegungen auf 150 pro Nacht im Jahresdurchschnitt begrenzt. Bisher gab es überhaupt keine zahlenmäßige Begrenzung des nächtlichen Flugverkehrs. Im Jahr 2006 wurden durchschnittlich 138 planmäßige Flüge in der Nacht durchgeführt. Rhiel: "Ganz wichtig ist: Die neue Landebahn Nordwest wird zwischen 23 und 5 Uhr komplett geschlossen. Zwischen 1 Uhr und 4 Uhr sind planmäßige Starts und Landungen von Passagierflugzeugen auch auf allen anderen Bahnen verboten."
Die Ausnahmen in der sogenannten Mediationsnacht seien zwingend erforderlich. "Anderenfalls wäre ein rechtssicheres Nachtflugverbot nicht möglich, der Planfeststellungsbeschluss wäre rechtswidrig. Die Entscheidung ist das Ergebnis einer gründlichen Prüfung und eines intensiven Abwägungsprozesses", sagte Rhiel zur Begründung.
Der Planfeststellungsbeschluss besteht aus 2.515 Seiten und rund 400 Plänen. Ein Exemplar füllt 23 DIN A4-Ordner. Die offizielle Zustellung an Fraport, und an 63 Kommunen in der Region sowie an weitere Adressaten im ganzen Bundesgebiet soll am 07. und 08. Januar 2008 erfolgen. Danach kann die 14-tägige Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses beginnen. Um das bisher bereits transparente Verfahren fortzusetzen, wird der Beschluss ab 07. Januar 2008 auch im Internet (www.wirtschaft.hessen.de) veröffentlicht.
Fraport und die 63 Kommunen haben ab Zustellung einen Monat Zeit, um Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen. Bürger dürfen gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, wenn sie im bisherigen Verfahren bereits eine Einwendung eingereicht hatten. Ihre Klagefrist endet einen Monat nach Ende der Offenlage.
Rhiel betonte, die Genehmigung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens liege im öffentlichen Interesse. Der Flughafenausbau bringe enorme volkswirtschaftliche Vorteile. Ohne Ausbau drohe Frankfurt der Verlust der Funktion als weltweit bedeutende Drehscheibe. "In jüngster Zeit lagen die am Frankfurter Flughafen erzielten Zuwachsraten bereits deutlich unter den Zuwächsen anderer Flughäfen. Fraport hat dargelegt, dass der bestehende Engpass weder durch Verkehrsverlagerungen noch durch den Einsatz neuer Navigations- und Flugsicherungstechnologien gelöst werden kann", erklärte der Minister.
Er verwies auf die Bedeutung des Flughafens als "Jobmotor Nummer 1": "Es wäre völlig unverantwortlich, die Chance auf einen solch hohen Arbeitsplatzzuwachs verstreichen zu lassen. Der Ausbau bringt tausende neue Arbeitsplätze für alle Qualifikationsstufen."
Der Bund teile die Auffassung der Planfeststellungsbehörde, sagte Rhiel. "Die Weiterentwicklung und Sicherung des Flughafens Frankfurt / Main als internationaler Hub-Flughafen ist verkehrs- und wirtschaftspolitisch von herausragender Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland. Sie hilft, den Luftverkehrsstandort Deutschland in dieser Funktion zu sichern. Sowohl das Flughafenkonzept 2000 der Bundesregierung als auch der Masterplan der Initiative Luftverkehr für Deutschland vom Dezember 2006 haben den dringenden Ausbaubedarf des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main unterstrichen", heißt es in der Stellungnahme des Bundes.
Der Planfeststellungsbeschluss trägt den Belangen des Naturschutzes in besonderer Weise Rechnung und legt auch in diesem Bereich der Fraport AG umfassende Verpflichtungen auf. Insgesamt werden außerhalb des Flughafens 313 Hektar Flächen für den Ausbau in Anspruch genommen. Der Planfeststellungsbeschluss sieht vor, dass Eingriffe in die Natur mehr als ausgeglichen werden. Rhiel: "Die Flächen um den Flughafen, die nach europäischem Recht geschützt sind, betragen heute rund 3.700 Hektar. Nach Umsetzung des Kompensationskonzeptes sind es 5.300 Hektar. Dies ist eine Zunahme von mehr als 40 Prozent."
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PFV Landebahn Nordwest Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Wirtschaftsministerium, hessisches
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