Kreis Groß-Gerau: "Verfahren ist einzustellen"
Pressemitteilung vom 29.04.2005
<2005-05-01>
KREIS GROSS-GERAU - "Wir beantragen, das Verfahren einzustellen, da aufgrund fehlender und unzureichender Unterlagen keine positive Entscheidung möglich ist." Zu diesem Schluss kommt der Kreis Groß-Gerau in seiner Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen könne keine Planfeststellung der Anträge erfolgen. Bei seiner letzten Sitzung hat der Kreisausschuss die umfangreiche Stellungnahme beschlossen und zur weiteren parlamentarischen Beratung an den Kreistag weitergeleitet.
Wie Landrat Enno Siehr erläuterte, weisen die von Fraport vorgelegten Planfeststellungsunterlagen die objektive Notwendigkeit des Ausbaus in keiner Weise nach. Obwohl die Regelungen für die Prüfung der Umweltverträglichkeit dies zwingend vorschrieben, seien in den Unterlagen auch keine Alternativplanungen und Varianten dargestellt: "Die Variantenauswahl war ergebnisorientiert auf die Nordwestvariante ausgerichtet, eine Kooperation mit anderen Flughäfen wurde nicht untersucht!"
Weiterhin vermisst der Kreis, die Aufnahme eines "echten Nachtflugverbots von 22 Uhr bis 6 Uhr" in den verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses. Fraport wolle dies lediglich in der Betriebsgenehmigung festgeschrieben wissen. Diese aber könne im Gegensatz zum Planfeststellungsbeschluss jederzeit abgeändert werden.
Ausführlich beschäftigt sich die Stellungnahme des Kreises auch mit den Risiken, die von der geplanten Landebahn ausgehen. So sei das von Fraport vorgelegte Gutachten zum Vogelschlagrisiko als Beurteilungsgrundlage völlig ungeeignet, weil es u.a. tatsächliche Vogelflugbewegungen falsch beurteile, wissenschaftlich unfundiert gearbeitet sei und sich klar an den Vorgaben des Auftraggebers orientiere. Fragwürdig sei auch der Umgang mit den Störfallanlagen der Firma Ticona: Hier werde das Votum der Störfallkommission, die das Risiko im Fall des Baus der Nordwestbahn für nicht akzeptabel erklärt habe, nur völlig unzureichend berücksichtigt.
Auch im Bereich des Naturschutzes sei die Bewertung von Fraport "nicht nachvollziehbar": Durch den geplanten Ausbau würden "einmalige und höchst seltene Lebensräume mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt zerstört." Als Folge sei ein Verlust an Lebensqualität für die Kreisbevölkerung, aber auch für Erholungssuchende aus angrenzenden Regionen zu rechen.
Durch den geplanten Ausbau sieht der Kreis Groß-Gerau auch eigene Belange verletzt. So befürchtet man als Schulträger von 44 Schulen im Kreisgebiet eine Verschlechterung der Lernbedingungen durch zunehmende Lärmbelastungen und zusätzlich eine Wertminderung der Grundstücke. In der vorgesehenen Verlegung der Kreisstraße 152 im Bereich der geplanten Landebahn sieht der Kreis seine Planungshoheit tangiert. Zudem beeinträchtige das Vorhaben in mehrfacher Hinsicht die Finanzhoheit des Kreises, etwa in den Bereichen Straßenbau, öffentlicher Nahverkehr und einem wahrscheinlichen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen.
Für Landrat Enno Siehr ergibt sich aus dem umfangreichen und durch zahlreiche wissenschaftliche Gutachten untermauerte Stellungnahme des Kreises eine eindeutige Schlussfolgerung: "Die geplante Erweiterung steht den Interessen des Flughafenumlands und der dort lebenden Menschen diametral entgegen!"
Wie Landrat Enno Siehr erläuterte, weisen die von Fraport vorgelegten Planfeststellungsunterlagen die objektive Notwendigkeit des Ausbaus in keiner Weise nach. Obwohl die Regelungen für die Prüfung der Umweltverträglichkeit dies zwingend vorschrieben, seien in den Unterlagen auch keine Alternativplanungen und Varianten dargestellt: "Die Variantenauswahl war ergebnisorientiert auf die Nordwestvariante ausgerichtet, eine Kooperation mit anderen Flughäfen wurde nicht untersucht!"
Weiterhin vermisst der Kreis, die Aufnahme eines "echten Nachtflugverbots von 22 Uhr bis 6 Uhr" in den verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses. Fraport wolle dies lediglich in der Betriebsgenehmigung festgeschrieben wissen. Diese aber könne im Gegensatz zum Planfeststellungsbeschluss jederzeit abgeändert werden.
Ausführlich beschäftigt sich die Stellungnahme des Kreises auch mit den Risiken, die von der geplanten Landebahn ausgehen. So sei das von Fraport vorgelegte Gutachten zum Vogelschlagrisiko als Beurteilungsgrundlage völlig ungeeignet, weil es u.a. tatsächliche Vogelflugbewegungen falsch beurteile, wissenschaftlich unfundiert gearbeitet sei und sich klar an den Vorgaben des Auftraggebers orientiere. Fragwürdig sei auch der Umgang mit den Störfallanlagen der Firma Ticona: Hier werde das Votum der Störfallkommission, die das Risiko im Fall des Baus der Nordwestbahn für nicht akzeptabel erklärt habe, nur völlig unzureichend berücksichtigt.
Auch im Bereich des Naturschutzes sei die Bewertung von Fraport "nicht nachvollziehbar": Durch den geplanten Ausbau würden "einmalige und höchst seltene Lebensräume mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt zerstört." Als Folge sei ein Verlust an Lebensqualität für die Kreisbevölkerung, aber auch für Erholungssuchende aus angrenzenden Regionen zu rechen.
Durch den geplanten Ausbau sieht der Kreis Groß-Gerau auch eigene Belange verletzt. So befürchtet man als Schulträger von 44 Schulen im Kreisgebiet eine Verschlechterung der Lernbedingungen durch zunehmende Lärmbelastungen und zusätzlich eine Wertminderung der Grundstücke. In der vorgesehenen Verlegung der Kreisstraße 152 im Bereich der geplanten Landebahn sieht der Kreis seine Planungshoheit tangiert. Zudem beeinträchtige das Vorhaben in mehrfacher Hinsicht die Finanzhoheit des Kreises, etwa in den Bereichen Straßenbau, öffentlicher Nahverkehr und einem wahrscheinlichen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen.
Für Landrat Enno Siehr ergibt sich aus dem umfangreichen und durch zahlreiche wissenschaftliche Gutachten untermauerte Stellungnahme des Kreises eine eindeutige Schlussfolgerung: "Die geplante Erweiterung steht den Interessen des Flughafenumlands und der dort lebenden Menschen diametral entgegen!"
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PFV Landebahn Nordwest Kreis GG PMs Stellungnahme
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