Ein Mainzer Bürger hat bei Minister Rhiel schriftlich angefragt, wie das Ministerium sicherstellen will, dass das beantragte Nachtflugverbot auch wirklich kommt. Das Ministerium hat auch darauf geantwortet.
Fazit: das Ministerium tut nichts! Ein Nachtflugverbot könne nur dann eingeführt werden, wenn es nach Abwägung aller Interessen im Verfahren vertretbar erscheine, heißt es in dem Schreiben. Als Planfeststellungsbehörde könne man jetzt nichts über den Ausgang des Verfahrens sagen. Wenn aber die Behörde die Abwägung ordentlich durchführen würde, würde der Beschluss auch vor Gericht Bestand haben. Danach folgt eine ausführliche Beschreibung über den Ablauf des Planfeststellungsverfahrens.
Sind wir jetzt schlauer oder gar beruhigt? Lesen Sie am besten selbst:
Der Brief an Minister Rhiel:
Sehr geehrte Damen u. Herren, sehr geehrter Herr Minister,
als Ausgleich, für die mit dem ausgebauten Flughafen dann erheblich höher belasteten Bevölkerung, wird um deren Zustimmung zum Vorhaben mit einem "Nachtflugverbot" geworben.
Wie Sie sicherlich wissen, ist dies auch ein Ergebnis der Mediation.
Wie im Antrag der FRAPORT zur Planfeststellung nachzulesen ist, beantragt diese eine Einschränkung des Flugbetriebs in der Zeit zwischen 23 Uhr u. 5 Uhr u. den Ausschluss besonders lauter Luftfahrzeuge.
Meine Fragen:
- Wer ist für die beantragten Einschränkungen die Genehmigungsbehörde?
- Was spricht gegen meinen Gedanken, dass es zu einem "Nachtflugverbot" nie kommen wird?
Es wird ja jetzt schon nur von Einschränkung gesprochen!
Die Interessenlage der am Luftverkehr Beteiligten ist doch bei einem "lnternational Airport" der 24-stündige Betrieb.
Ich vermute wie das Ganze ausgeht:
Nachdem der Ausbau vollzogen ist. wird auf dem Klageweg die Einschränkung aufgehoben.
Am Luftverkehr beteiligte Gruppen haben dazu bereits Rechtsgutachten erstellen lassen. Ergebnis: Eine nächtliche Beschränkung wird es nicht geben!
Alle die den Ausbau forciert haben. werden dann ihr Bedauern ausdrücken.
Ich behaupte sogar. dass hier ein abgekartetes Spiel, bei Täuschung der vom Ausbau Betroffenen, gespielt wird!
Die Antwort des Ministeriums:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich Ihnen leider keine erschöpfende Antwort zu Ihren Sachfragen geben. Eine Antwort wird erst mit dem Abschluss des gerade begonnenen Verwaltungsverfahrens, dem Planfeststellungsverfahren zur kapazitiven Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main, möglich sein. Zu den von Ihnen angesprochenen Themen ist derzeit folgendes zu sagen.
zu l. Das HMWVL als Planfeststellungsbehörde.
zu 2. Das von der Fraport AG beantragte Nachtflugverbot kann von der Planfeststellungsbehörde nur dann verbindlich eingeführt werden, wenn unter Würdigung der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen nach einer Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen dies vertretbar erscheint. Es wäre unverantwortlich, wenn die Planfeststellungsbehörde zum jetzigen Zeitpunkt und ohne Kenntnis der erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erklären würde, dem Antrag wird entsprochen oder der Antrag wird abgelehnt. Wenn die Planfeststellungsbehörde ihren gesetzlichen beschriebenen Auftrag (Abwägung) sorgfältig und umfassend durchführt und davon ist auszugehen, wird bei einer gerichtlichen Überprüfung keine andere Entscheidung herauskommen.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass derzeit aufgrund des laufenden Planfeststellungsverfahrens mehr nicht gesagt werden kann. Sie können allerdings versichert sein, dass das Verfahren ergebnisoffen und transparent geführt wird. Es liegt gegenwärtig in den Händen der so genannten Anhörungsbehörde, dem Regierungspräsidium in Darmstadt. Auf dessen Veranlassung hin werden die Antragsunterlagen der Fraport AG seit dem 17.01.2005 bis zum 16.02.2005 zu jedermanns Einsicht in 57 Kommunen rund um den Flughafen ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zum 02.03.2005 bei einer der Auslegungskommunen oder beim Regierungspräsidium in Darmstadt Einwendungen gegen den Plan erheben.
Die Anhörungsbehörde wird nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und eingeholte Stellungnahmen von Gemeinden sowie fachlich zuständigen Behörden mit Vertretern der antragstellenden Fraport AG, den Behörden, mit Betroffenen und mit den Personen erörtern, die Einwendungen erhoben haben. Dieser Erörterungstermin, der voraussichtlich im Herbst diesen Jahres beginnen wird, wird vorher öffentlich bekannt gemacht werden.
Sodann wird das Regierungspräsidium in Darmstadt einen abschließenden Bericht erarbeiten und diesen mit den Antragsunterlagen und allen Stellungnahmen und offenen Einwendungen an die hiesige Dienststelle, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung als zuständiger Planfeststellungsbehörde schicken. Dort wird dann zu beurteilen sein, ob eine Entscheidung möglich ist oder zunächst noch weitere Untersuchungen anzustellen sind bzw. Gutachten zur Klärung noch bestehender Fragen beauftragt werden müssen.
Eine Entscheidung kann und wird erst am Ende des Verfahrens unter Abwägung allen Für und Wider getroffen werden, wenn eine verlässliche Beurteilung darüber möglich ist, inwieweit sich bei einer Realisierung der Planung möglicherweise ergebende Probleme bewältigt werden können. Durch die Maßnahme dürfen weder öffentliche noch private Belange in einer Weise beeinträchtigt werden, die das Interesse an einer Realisierung überwiegen können.
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