Die Hessische Landesregierung hat den Regionalplan Südhessen 2000 in seiner ursprünglichen Fassung genehmigt. Der VGH Kassel hatte den Regionalplan zuvor für ungültig erklärt, weil die Landesregierung darin nachträglich Änderungen zugunsten des Flughafenausbaus vorgenommen hatte. Das Gericht hatte in den Einschränkungen kommunaler Siedlungsflächen und in der Auflage, der Regionalplan müsse dem Ziel eines künftigen Landesentwicklungsplans angepaßt werden, den Ausbau des Frankfurter Flughafens zu fördern, unzulässige Eingriffe in die Kompetenzen der Regionalversammlung gesehen. Diese Änderungen sind nun nicht mehr enthalten, es gilt die ursprünglich vom der Regionalversammlung im Jahre 1999 beschlossene Fassung. Der neue Plan soll am 13. Spetember 2004 in Kraft treten.
Einige wichtige Entscheidungen, die in den drei Jahren getroffen wurden, in denen der für ungültig erklärte Plan in Kraft war, müssen jetzt erneut getroffen werden. Dazu gehören insbesondere die geplante A380-Werft und die ICE-Strecke Frankfurt-Mannheim. Die Regionalversammlung hatte im letzten Dezember eine Abweichung vom Regionalplan für die A380- Wartungshalle gebilligt. Die Genehmigung ist notwendig, weil für die Halle Bannwald gerodet werden müsste. Dieses Abweichungsverfahren muss jetzt wiederholt werden. Fraport hat dazu einen neuen Antrag gestellt, über den am 5. November in der Regionalverammlung entschieden werden soll.
Einige Städte und Gemeinden können nach Inkrafttreten des ursprünglichen Regionalplans 2000 ihre geplanten Wohngebiete nun doch bauen. Baugebiete, deren Bauleitplanung zum Zeitpunkt der Entscheidung schon weit fortgeschritten ear, dürfen ohne die Auflagen der Landesregierung jetzt realisiert werden. Das gilt vor allem für Gebiete in Offenbach, Frankfurt und Flörsheim sowie in Darmstadt-Wixhausen.
Ohne die erneute Genehmigung des Regionalplans wäre der Raumordnungsplan für Südhessen von 1995 wieder in Kraft getreten. Er schreibt den Flughafenzaun als Grenze fest und verbietet Erweiterungen, wie sie für die A 380-Werft, aber auch für die neue Landesbahn vorgesehen sind.
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