Bei größeren Bauvorhaben ist es notwendig, ein behördliches sog. "Planfeststellungs"-Verfahren (PFV) durchzuführen. In diesem Verfahren müssen alle, die sich betroffen fühlen, zu den Plänen angehört werden.
Jede Person (oder Firma, Kommune, ...), die mit Teilen der Planungen in ihren persönlichen Belangen berührt und nicht damit einverstanden ist, sollte dieses darlegen, damit die eigenen Rechte gewahrt bleiben. Dieses geschieht in Form einer Einwendung, in der die durch die Pläne hervorgerufenen Konflikte aufgezeigt werden.
Der Ausbau eines Flughafens ist ein enorm kompliziertes und sehr umfangreiches Unterfangen. Für die Betroffenen ist es daher meist sehr schwierig, zu erkennen, in welcher Weise sie in den nächsten Jahren bis Jahrzehnten durch die Auswirkungen eines Ausbaus beeinträchtigt werden.
Hier kann in vielen Fällen ein Service von www.ProFutura.net ohne viel Eigenaufwand große Hilfe leisten !
Falls nicht schon geschehen, tragen Sie sich bitte möglichst bald auf den Internetseiten von www.ProFutura.net ein. Viele Leute haben sich auch schon über einen Fragebogen (siehe Bild rechts) angemeldet. Zur rechten Zeit während des "Anhörungsverfahrens" im PFV bekommen Sie dann eine anhand Ihrer eingegebenen Daten einen auf Sie persönlich abgestimmten Vorschlag für eine Einwendung zugeschickt.
Den zugesandten Vorschlag für eine Einwendung könne Sie bei Bedarf noch ergänzen oder modifizieren. Wenn alles stimmt, brauchen Sie nur noch unterschreiben und ihn dann fristgerecht an das Regierungspräsidium nach Darmstadt zu schicken.
Wie das alles genau funktioniert erfahren Sie auf den Seiten von www.ProFutura.net