Trotz einiger positiv klingender Ankündigungen ist der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition für alle, die auf Verbesserungen im Kampf gegen die negativen Folgen des Luftverkehrs gehofft hatten, eine Enttäuschung. Nach wie vor sollen die wirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrswirtschaft eindeutig Vorrang vor dem Schutz von Gesundheit, Umwelt und Klima haben.
Im Bereich Lärmschutz wird keine der von allen unabhängigen Expertengremien als dringlich eingeschätzten Maßnahmen, wie ein Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr und die Absenkung der Grenzwerte im Fluglärmschutzgesetz, auch nur erwähnt. Im Gegenteil wird ausdrücklich bestätigt, dass die Politik des bisher CSU-geführten Verkehrsministeriums mit nur minimalen Korrekturen fortgeführt werden soll. Im Bereich Luftreinhaltung wird zwar diffus von „neuen Standards“ gesprochen, aber eine eindeutige Festlegung auf die von der Weltgesundheitsorganisation gerade aktualisierten Richtwerte und Maßnahmenprogramme zu deren Erreichung fehlen. Für die nun als deutlich gefährlicher eingestuften Stickoxide, die in Flughafen-Regionen zu einem erheblichen Teil aus dem Flugverkehr stammen, soll an den alten, völlig unzureichenden Minderungsmaßnahmen festgehalten werden, zu den neuen Empfehlungen für Fein- und Ultrafeinstaub findet sich kein Wort.
Auch der Klimaschutz wird den wirtschaftlichen Interessen untergeordnet. Kein Wort zu notwendigen Reduktionen der Emission von Treibhausgasen durch Beschränkungen des Luftverkehrs, im Mittelpunkt stehen Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Die Phrase, dass Deutschland „Vorreiter im CO2-neutralen Fliegen“ werden soll, wird hinterlegt mit den alten, nachgewiesenermaßen völlig unzureichenden und zu langsam wirkenden Fördermaßnahmen „alternativer“ Treibstoffe und Antriebstechniken.
Die Infrastruktur soll im Interesse der Flughäfen und Airlines optimiert werden, ein wirkliches Verbot von Kurzstreckenflügen und eine deutliche Verlagerung von relevanten Transportleistungen auf die Bahn stehen nicht zur Debatte.
Wirksame Maßnahmen dafür, der Luftverkehrswirtschaft die wirklichen Kosten ihrer Tätigkeit aufzuerlegen, sind nicht erkennbar. Notwendige Erhöhungen von Steuern und Abgaben werden verzögert oder vermieden, was trotzdem gezahlt wird, soll unmittelbar als Subvention in den Sektor zurückfließen.
In der Luftverkehrspolitik ist in diesem Koalitionsvertrag von Fortschritt oder Aufbruch zu neuen Zielen nichts zu erkennen. Die Ampel wechselt von Schwarz zu Gelb, aber grünes Licht für Gesundheit, Umwelt- und Klimaschutz soll dem offensichtlich nicht folgen.
Für die Betroffenen bedeutet das, dass sich durch die neue Regierung nichts ändern wird. Der
Widerstand gegen den Wachstumswahn muss weitergehen, und Erfolge in der Verbesserung der Luftqualität, im Lärm- und Klima-Schutz sind nur zu erwarten, wenn der Druck der Zivilgesellschaft dafür hinreichend stark wird. Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen Flughafenausbau und für Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr (BBI) wird weiter seinen Teil dazu beitragen.
Das „Bündnis der Bürgerinitiativen - Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr“ (BBI), ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Initiativen. Das Bündnis streitet für die Wiedergewinnung und den Erhalt der Lebensqualität der Menschen im Rhein-Main-Gebiet. Es setzt sich für die Schaffung einer lebenswerten Region ein und fordert den Schutz der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs und erklärt sich solidarisch mit allen von Verkehrslärm betroffenen Menschen. Das Bündnis fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der Mobilität. Die gemeinsamen Ziele sind:
Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region.
Kein Terminal 3 – Sofortiger Baustopp!
Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.
Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger.
Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen.
Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000 pro Jahr und Reduzierung der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet.
Stilllegung der Landebahn Nordwest.
BBI-PMs Fluglärmgesetz Nachtflugverbot Klimaschutz