EUGH: Mehr Rechte bei Klagen gegen Großprojekte
Von: @cf <2015-10-16>
Der EUGH stärkt in seinem neuen Urteil die Rechtsposition von Umweltverbänden und Bürgern bei Klagen gegen Großprojekte, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Das deutsche Recht setzt die EU-Richtlinie zur UVP in einigen Punkten nicht korrekt um
Die zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofes hat mit einem Urteil vom 15.10.2015 entschieden, dass die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im deutschen Recht in verschiedenen Punkten nicht korrekt umgesetzt ist. Durch das Urteil werden die Rechte von Bürgern und Umweltverbänden bei Klagen in Planverfahren für große Infrastrukturprojekte gestärkt. Aufgrund verschiedener Beschwerden hatte die EU-Kommission erneut eine Klage wegen Vertragsverletzung gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Bereits im Jahr 2011 musste das deutsche Verbandsklagerecht nach einem Urteil des EUGH geändert werden. Die Bundesregierung muss nun die vom EUGH geforderten Änderungen umsetzen.
Die wichtigsten Punkte aus dem Urteil des EUGH:
Genehmigungen für Infrastrukturprojekte mit Auswirkungen auf die Umwelt (Straßen, Bahntrassen, Flughäfen, Kraftwerke etc.) sind rechtswidrig und müssen vom Gericht aufgehoben werden, wenn die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung fehlt oder diese fehlerhaft war. Die Genehmigungsbehörde muss beweisen, dass die Verfahrensfehler bei der UVP für die Entscheidung nicht maßgeblich war, wenn sie dies verhindern will. Damit wird die Beweislast umgekehrt, sie lag bisher beim Kläger.
Die sog. "Präklusion" in Planfeststellungsverfahren - ein Kläger gegen den Beschluss kann bei der Klage nur die Einwände vorbringen, die er bereits in seiner Einwendung erwähnt hat - ist rechtswidrig. Der EUGH hat entschieden, dass auch neue Erkenntnisse bei einer Klage berücksichtigt werden müssen. Allenfalls ein "missbräuchlichem oder unredlichen Vorbringen" von Argumenten könne untersagt werden.
-
Umweltverbände können auch dann Klage erheben, wenn sie nicht subjektiv von der beklagten Rechtsverletzung betroffen sind. Ein einzelner Bürger kann dagegen weiterhin nur klagen, wenn er persönlich von den Auswirkungen des Projektes betroffen ist.
Mit dem Urteil wurde die Position der Umweltverbände bei Klagen gegen Infrastrukturprojekte gestärkt. Der BUND sieht durch das Urteil größere Erfolgsaussichten, für die Umwelt kritische Projekte zu stoppen. Auch die Rechtsposition von Bürgern und Kommunen wurde verbessert. Für Einwender dürfte in Zukunft die schwierige Aufgabe entfallen, beim Schreiben der Einwendung alle nur irgendwie denkbaren Fälle von Betroffenheit vorauszusehen und in die Einwendung zu schreiben. Auch dürfte es leichter werden, neue wissenschaftliche Erkenntnisse (z.B. bei der Lärmwirkungsforschung), die im Verlauf der oft jahrelangen Verfahren gewonnen werden, vor Gericht einzusetzen.
Mehr:
EUGH stärkt Position der Bürger bei Klagen im Umweltrecht
Urteil des Europäischen Gerichtshofs AZ C-72/12vom 7.11.2013
Von: @cf <2013-11-10>
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 07.11.2013 die Rechte privater Kläger im Umweltrecht gestärkt. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf Planungsverfahren mit UVP Mehr»
RA Baumann: EuGH stärkt private Klagerechte im Umweltrecht
Pressemitteilung vom 07.011.2013
Von: @Baumann Rechtsanwälte <2013-11-07>
Nach dem Urteil des EUGH können künftig nicht nur die Umweltverbände, sondern auch Privatpersonen und Gemeinden vor Gericht die Fehlerhaftigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung geltend machen. Mehr»
Erneute Offenlegung – was heißt das?
Der Hessische Wirtschaftsminister hat entschieden, dass die Unterlagen zum Flughafenausbau erneut offen gelegt werden müssen. Auf einige der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der erneuten Auslegung der Unterlagen finden Sie hier Antworten.
Von: @EXTRABLATT <2006-12-12>
Klimaschutz: Öffentlichkeit fordert Beitrag der Luftfahrt
Pressemitteilung vom 29.07.2005
Von: @EU-Kommission <2005-07-29>
In einer öffentlichen Internet-Konsultation hat sich eine große Mehrheit der Teilnehmer dafür ausgesprochen, die wachsenden Auswirkungen des Luftverkehrssektors auf den Klimawandel zu begrenzen. Die Kommission will jetzt eine Strategie entwickeln Mehr»
Flughafenausbau: Hessische Landesregierung bleibt bei Nordwestvariante
Neuer Landesentwicklungsplan soll Ende Juni ausgelegt werden
Von: @cf <2005-05-24>
Die hessische Landesregierung bleibt auch nach erneuter Prüfung aller Ausbauvarianten für den Frankfurter Flughafen bei der Nordwest-Variante. Diese sei von den Umweltaspekten her am günstigsten. Das Risiko hält man bei allen drei Varianten für vertretbar. Der Entwurf des entsprechend geänderten Landesentwicklungsplans soll Ende Juni ausgelegt werden. Mehr»
Risiko Ticona: Das Verfahren der EU-Kommission
Informationen, Berichte und Kommentare
Von: @cf <2006-11-01>
Beim Planungsverfahren für den Flughafenausbau wurde nach Ansicht der EU-Kommission gegen die Seveso-Richtlinie verstoßen: es wurde nicht beachtet, dass die geplante Landebahn Nordwest zu nahe am Störfallbetrieb Ticona liegt. Deswegen hat die Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Mehr»
EU-Kommission vermutet Verletzung der Seveso-Richtlinie
Bundesregierung zu Stellungnahme aufgefordert
Von: @cf <2003-11-25>
Die EU-Kommission hat auf die Beschwerde der FAG hin in einem Antwortschreiben die Bundesregierung zu einer Stellungnahme und der Lieferung weiterer Informationen aufgefordert. Der Brief gelangte jetzt in die Öffentlichkeit. Mehr»
BUND gegen Landesentwicklungsplan - Probleme bleiben ungelöst
Pressemitteilung vom 22.09.2005
Von: @BUND Hessen <2005-09-22>
Die geplante Nordwestbahn erzeugt die meisten Fluglärmbetroffenen, Naturschutzfragen und Sicherheitsfragen bleiben ungelöst, meinen BUND, BBI und IAGL in ihrer Stellungsnahme zum Entwurf des neuen Landes-Entwicklungsplans. Mehr»