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ZRM: Nachtflugverbot muss zwingend in LEP-Änderung aufgenommen werden
Pressemitteilung vom 16.3.2007
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2007-03-16>
Anlässlich der Anhörung zum neuen Landesentwicklungsplan für betroffene Kommunen und Landkreise hat die ZRM die ablehnende Haltung der Kommunen zu den Ausbauplänen bekräftigt.

KREIS GROSS-GERAU /STADT MAINZ - "Die Ausbauplanungen für den Frankfurter Flughafen dürfen nicht in den Landesentwicklungsplan (LEP) Hessen aufgenommen werden!" Anlässlich der Anhörung für betroffene Kommunen und Landkreise im Hessischen Landtag zur Erweiterung des Flughafens Frankfurt bekräftigten die Sprecher der Initiative "Zukunft Rhein-Main", Landrat Enno Siehr (Groß-Gerau) und OB Jens Beutel (Mainz) nochmals die ablehnende Position der Flughafenanrainer zur Änderung des LEP 2000.

Der Ausbau des Frankfurter Flughafens könne nachweislich auch ohne eine neue Landebahn den Verkehrsbedarf der Region erfüllen und dabei gleichzeitig seine Funktion als wichtiger Umsteigeflughafen wahrnehmen. Die LEP-Änderung, so Siehr und Beutel, nehme nun in unzulässiger Weise und bislang quasi unter "Ausschluss der Öffentlichkeit" einen wesentlichen Teil der Genehmigung des geplanten Flughafenausbaus vorweg, in dem letztverbindlich über den Standort einer neuen Bahn entschieden werde. Die ZRM-Sprecher weisen nochmals darauf hin, dass dies geschehe, ohne dass "nahe liegende und vorzugswürdige Alternativen zum Ausbau geprüft wurden", wie eine verstärkte Zusammenarbeit der Flughäfen Frankfurt und München als Hub-Flughäfen der "Star Alliance".

Diese unvollständige Alternativenprüfung führe aus ZRM-Sicht zu einem schwerwiegenden Abwägungsfehler, der nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes auf die vorgesehene Planfeststellung durchschlage: "Wir fordern aus diesem Grunde, dass das LEP-Änderungsverfahren mit einer vollständigen Alternativenprüfung wiederholt wird."

Zudem konterkariere die geänderte LEP-Fassung die Ergebnisse der Mediation. Der Ausbau des Flughafens in der Nordwestvariante sei Ziel der Raumordnung nach der beabsichtigten LEP-Änderung - ein Nachtflugverbot hingegen nicht. Damit drohe das Szenario "Ausbau ohne jede Beschränkungen des Flugverkehrs". Diese Befürchtung werde belegt durch jüngste Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden der deutschen "Lufthansa AG", der drohte, Nachtflugbeschränkungen "nicht hinnehmen" zu wollen, so Siehr und Beutel. Die ZRM fordert aus diesem Grund, wie schon in der Mediation vereinbart, ein dezidiertes Nachtflugverbot als Ziel in den LEP aufzunehmen: "Und zwar ein Nachtflugverbot, das diesen Namen auch verdient: in der gesetzlichen Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr!"

Die Belange des Lärmschutzes würden überdies in der LEP-Änderung zu gering gewichtet. Die Belastung der Bevölkerung durch verkehrsbedingten Lärm - gerade durch Fluglärm - stelle nach der Entscheidung des OVG Brandenburg vom Februar 2005 zum "LEP Flughafenstandortentwicklung" der Länder Berlin und Brandenburg "eines der schwerwiegendsten Probleme des Umwelt- und Gesundheitsschutzes" dar. Die zu erwartende Lärmbelastung, so das Gericht, müsse ein gewichtiger Gesichtspunkt bei der Abwägungsentscheidung zwischen unterschiedlichen Flughafenstandorten sein. "Die vorliegende Planung wird dem nicht einmal im Ansatz gerecht, da sie lediglich unter Rückgriff auf die Planfeststellungsunterlagen der Fraport AG drei Varianten des Flughafenausbaus an ein- und demselben Standort vergleicht, ohne Alternativstandorte ernsthaft in Erwägung zu ziehen."

Generell verweisen die beiden ZRM-Sprecher auf die fundamentale Kritik der ZRM einer verfehlten Planung für die Erweiterung des Flughafens Rhein-Main, die nahezu ausschließlich auf nicht realistischen Prognosedaten des Vorhabenträgers Fraport fuße - ob im Bereich der Flugbewegungen, zum Passagieraufkommen, der Zukunft des Luftverkehrs und demographischer Determinanten oder zu erwartender Lärmbelastungen: "Nahezu all diese Szenarien sind von der ZRM längst widerlegt."

Im Rahmen der Anhörung im hessischen Landtag sei zudem kritisch anzumerken, dass immer wieder versucht worden sei, Gegner des Flughafenausbaus - wie die ZRM - aus dem Planungsverfahren herauszuhalten. Beutel als Mainzer Stadtoberhaupt: "Die gravierenden Folgen, die ein Flughafenausbau haben wird, machen zudem auch nicht an der Rheingrenze Halt. Es kann nicht sein, dass die gravierenden Auswirkungen des geplanten Ausbaus auf Rheinland-Pfalz in keiner Weise berücksichtigt werden!"

"Der Flughafen", so die beiden Sprecher der Initiative abschließend, "hat auch ohne Ausbau eine ausgezeichnete wirtschaftliche Perspektive, wenn er seine Entwicklungschancen effektiv und sinnvoll nutzt. Unsere Region hat dagegen nur ohne Flughafenausbau die Chance, sich positiv zu entwickeln!" Und dies müsse so auch im Landesentwicklungsplan Hessen festgeschrieben werden.

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