Am Dienstag, den 1.11.2005, wurde weiter über TOP 4.3., "Einbeziehung der Umweltauswirkungen ausgehend vom vorhandenen und plangebenden Bestand" diskutiert. Die Erörterung war nur kurz: am Mittag waren dieser Punkt und der Punkt "Sonstiges" abgehakt. Die Erörterung geht erst am Freitag mit dem Punkt "Lärm" weiter.
Grundlage dieses Berichts ist, wie am Vortag, ein Protokoll der Stadt Trebur, welches wir in großen Teilen übernommen haben.
Beteiligung der Kommunen
Rechtanwalt Fislake kritisierte die Nichtbeteiligung der Stadt Kelsterbach bei der A380-Werft und der CCT-Werft. Nach dem neuen UVP-Gesetz würde es Bürgern möglich gemacht, ihre Interessen darzulegen. Dann müsste Fraport auch die Beteiligung der Kommunen wie Kelsterbach berücksichtigen (z.B. beim Kelsterbacher Wald). Der Ausbau erfolge in Abschnitten: CCT- Werft, A380-Werft, Landebahn, Terminal, wo sei der Zusammenhang? Eine Gesamtschau sei nicht vorgenommen worden.
Kerosinleitungen
Weiter wurde nach der Verlegung der Kerosinleitung gefragt, diese sei nicht in den Unterlagen enthalten. Die Treibstoffleitung führe jedoch durch den Kelsterbacher Wald. Die hohen Grundwasserstände könnten im Konflikt zu den geplanten Leitungen stehen. Es wurde gefragt, ob Fraport mit dem Leitungsbau in den bestehenden Grundwasserspiegel eingreife. Wie sehe es mit möglichem Austritt von Stoffen bei einem Defekt in der Leitung aus? Grundwasser sei ein öffentliches Gut.
Fraport sagte dazu, über die Treibstoffleitung durch den Kelsterbacher Wald komme die Landebahn. Deshalb werde der größere Eingriff in die Natur, nämlich der Bau der Bahn berücksichtigt, nicht aber die Verlegung der Leitung selbst. Die Leitung solle in 80 cm bis 3 m Tiefe verlegt werden. Dies habe keinen Einfluss auf die Grundwassersituation. Bei Lecks gäbe es Rückstauventile, um eine Beschränkung der Havarie zu garantieren. Die Verlegung der Kerosinleitung findet sich in den Unterlagen G1 Teil 2, Kap. 1, S.13, Kap. 4, Abb. 4.1 im Rahmen der temporären Auswirkungen, da dies eine temporäre Flächeninanspruchnahme sei. Die Nato-Pipeline werde in Friedenszeiten zu 100 Prozent zivil genutzt, die militärische Nutzung habe aber Vorrang. Derzeit nutze die Hydrantenbetriebsgesellschaft 35% der Leitung.
Was ist der plangegebene Bestand?
Rechtsanwalt Haldenwang thematisierte die Frage, was der plangegebene Bestand sei: die Betriebsgenehmigung von 1966 oder der Planfeststellungsbeschluss von 1971. Nur 40 Prozent der Bebauung am Flughafen seien planfestgestellt. Nicht planfestgestellt seien die Vorfeldpositionen, die Terminals etc. Die Frage sei, welche Auswirkungen wovon ausgingen.
Weiterhin sei eine Frage, wie es sich mit Bebauungsplänen für Wohngebiete verhalte, die schon vor 1971 bestanden hätten. Solche hätten z.B. für Zeppelinheim bestanden. Fraport habe dies nicht beachtet.
Fraport war erwartungsgemäß nicht der der Auffassung, dass nur 40% der Anlage planfestgestellt seien. Alles, was heute im Bestand bestehe, sei mit der Planfeststellung von 1971 auch planfestgestellt worden. Konflikte seien anhand der Fraport-Unterlagen zu bewältigen. So habe man im Gutachten G11 nicht nur den Bestand, sondern auch den Zuwachs an Wohnbevölkerung betrachtet. Fragen nach den Bebauungsplänen seien hier in diesem Verfahren nicht zu stellen. Fraport betrachte Vorhaben auf die Wohnbebauung nur, wenn sie von Lärmkonturen betroffen seien. Herr Lurz: "Wir haben alles umfassend dargelegt."
Umspannwerk und CASA
Zwei weitere Fragen wurden nach dem RWE-Umspannwerk (das die RWE im Vorgriff auf den Ausbau auf Kosten von Fraport bereits jetzt verlegt) und nach dem CASA-Programm der Fraport gestellt. CASA sei Bestandteil der Auswirkungen, also Bestandteil der Planfeststellung. Fraport nehme hier das vorweg, was ihr bei Planfeststellung ohnehin auferlegt würde.
Fraport meinte dazu, das Umspannwerk sei im Prognose-Nullfall in der Umweltverträglichkeitsstudie vorhanden. Das RP merkte an, Es müsse überprüft werden, ob die Verlegung des RWE-Umspannwerkes Folge des Ausbaus sei und damit ein Vorhabensbestandteil sei. Zum CASA-Programm sagte Fraport, dies sei nicht Bestandteil des PFV, sondern eine freiwillige Maßnahme der Fraport. Es sei auch nicht im Hinblick auf den Lärm zu sehen, sondern für die Eigentümer in Flörsheim als Vertrauensschutz gedacht. Das Programm sei ein Angebot an die Kommunen, die schon heute unter Fluglärm litten. Mit dieser Definition waren die Einwender nicht einverstanden.
Ein schnelles Ende
Schon vor der Zeit der normalen Mittagspause war der Erörterungsstoff zum Punkt 4.3. ausgegangen. Auch zum Punkt "Sonstiges" gab es keine Wortmeldungen mehr, somit wäre die Erörterung bis zum nächsten Tagesordnungspunkt "Lärm", der für Freitag angesetzt ist, zu unterbrechen. Um zu vermeiden, dass nochmals nichtsahnende Einwender nach der Mittagspause vor verschlossener Tür stehen, wurde um 14 Uhr die Erörterung noch einmal kurz aufgenommen. Dann wurde Pause bis Freitag verkündet.
PFV Landebahn Nordwest Erörterungstermin Flugrouten Regierungspräsidium Darmstadt