Diese Seite wird momentan im vereinfachten Darstellungs- und Betriebsmodus präsentiert. Details >>
Wirtschaftsminister Posch: "Neue Verordnung verbessert Lärmschutz für rund 120.00 Anwohner"
Pressemitteilung des HMWVL vom 10. 02. 2010
Von: @Hessisches Wirtschaftsministerium (HMWVL) <2011-09-27>
Die Lärmschutzbereichsverordnung ist vom Kabinett verabschiedet und tritt noch vor Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn in Kraft.

Die Lärmschutzbereichsverordnung ist vom Kabinett verabschiedet und tritt noch vor Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn in Kraft. Die neue Verordnung zum passiven Schallschutz sieht den nach dem Fluglärmgesetz strengst möglichen Wert von 50 dB(A) für die Nachtschutzzone vor. „Unser Ziel war es, den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung zu realisieren. Nach unserer Auslegung ergeben sich Schutzzonen, die die , weitestgehenden Schutzansprüche ergeben, die zugleich aber rechtssicher sind. Damit sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf verbesserten passiven Schallschutz für etwa 120.000 Anwohner geschaffen worden“, sagte Wirtschaftsminister Dieter Posch heute in Wiesbaden.

Mit dieser Vorgabe wurde nach dem ersten Kabinettsbeschluss am 17.6.2011 die Anhörung eingeleitet. Die Anhörungsfrist wurde auf Antrag zahlreicher Anzuhörender bis zum 31.8.2011 verlängert. Insgesamt wurden 27 Städte und Gemeinden und vier Landkreise angehört. Außerdem wurde unter anderem der Fluglärmkommission, der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, der Fraport AG und dem Umweltbundesamt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

„Durch die Festsetzung der Lärmschutzbereiche entstehen Erstattungs- und Entschädigungsansprüche von Fluglärmbetroffenen. Zahlungspflichtig ist die Fraport AG als Flugplatzhalterin. Ansprüche bestehen vor allem für Wohnnutzungen innerhalb der festgelegten Tag-Schutzzone 1 und der Nachtschutzzone. Die Ansprüche richten sich danach, in welcher Zone sich ein Grundstück befindet. Die Festlegung der Schutzzonen ist parzellenscharf erfolgt. Grundlage hierfür sind die Flugrouten und Berechnungsverfahren zur Lärmausbreitung. Dazu gibt es Karten, die im RP Darmstadt zur Ansicht ausliegen oder im Internet eingesehen werden können, sobald die Lärmschutzbereichsverordnung in Kraft ist. Die Karten sind eine Anlage der Verordnung“, so Posch.

Lärmschutz hat einen Ansprechpartner

Der Minister machte deutlich, dass die Anwohner und Anwohnerinnen so rasch wie möglich Klarheit darüber haben sollen, wer welche Ansprüche geltend machen kann. Das Regierungspräsidium Darmstadt organisiert deshalb mit seiner neuen „Projektgruppe Lärmschutz“ die Bearbeitung der eingehenden Anträge. Die 16 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Projektgruppe haben unter anderem die Aufgabe die Höhe der Erstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, die Entschädigung bei Bauverboten, die Festsetzung der Entschädigungen wegen Beeinträchtigungen des Außenwohnbereiches und nach Prüfung auch die Zulassung von Ausnahmen vom Bauverbot, festzulegen.

Diese schwierige Aufgabe beinhalte auch, dass bei jedem einzelnen Haus geprüft werde, welches Schalldämmmaß das Gebäude hat und welche Schallschutzmaßnahmen notwendig sind. Zur Optimierung der Bearbeitung der Fragen und der Anträge die beim Regierungspräsidium ab dem 21. Oktober 2011 gestellt werden können, richtet das Regierungspräsidium eine E-Mail-Adresse und eine Hotline ein. Auch ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen ist bereits heute auf der Homepage des Regierungspräsidiums zu finden.

Erstattung von Maßnahmen wird freiwillig vorgezogen

Für den Flughafenbetreiber machte Dr. Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, deutlich: „Das Gesetz sieht außer im Nahbereich die Erstattungen von Schallschutz-Maßnahmen in der Nachtschutzzone erst im sechsten Jahr nach Festsetzung vor, wenn sich die Lärmbelastung mit dem gestiegenen Verkehrsaufkommen entwickelt hat. Wir ziehen die Erstattung von Maßnahmen freiwillig dort vor, wo beim Anflug auf die neue Bahn neue Betroffenheit entsteht, weil Wohnhäuser in geringer Höhe überflogen werden. Das sind vor allem Gebiete in Flörsheim und Hochheim bis nach Gustavsburg im Westen und im Osten Frankfurter Siedlungsbereiche in Niederrad, Sachsenhausen einschließlich des Lerchesbergs sowie Bereiche von Oberrad bis zum Westrand von Offenbach. Wird in diesen Gebieten auch der Grenzwert für die Tagschutzzone 1 überschritten, ziehen wir die Erstattung des dafür in Frage kommenden Schallschutzes ebenfalls vor. Damit werden rund 17.000 Haushalte deutlich früher als gesetzlich vorgesehen Ansprüche auf Schallschutz geltend machen können.“

Darüber hinaus hob Schulte hervor, dass sich die Luftverkehrsindustrie ihrer Verantwortung bewusst ist und im Forum Flughafen und Region zusammen mit der kommunalen Seite, der Fluglärmkommission und der Wissenschaft das Paket „Aktiver Schallschutz“ erarbeitet hat, das sukzessive erweitert werden soll. Zusätzlich informierten Schulte und Posch, dass im Forum Flughafen und Region eine Task-Force unter Beteiligung der Deutschen Flugsicherung (DFS), Airlines, Fraport und HMWVL mit dem Ziel eingerichtet werde, die Flugrouten und Flughöhen weiter lärmmindernd zu optimieren.

Task Force zur Optimierung von Flughöhen und Route

Bezüglich der Lärmbetroffenheit der Anwohner und Anwohnerinnen auf Grund geänderter Flugrouten und Flughöhen, machte Posch nochmals deutlich, dass die formelle Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums endet, sobald das Flugzeug abhebt und die Räder in der Luft sind. „Gleichwohl nehmen wir die Beschwerden der Betroffenen sehr ernst und wollen jede Möglichkeit nutzen eine Anhebung der Flughöhen zu erörtern“, so Posch. Die Einrichtung einer Task Force sei deshalb ein guter Schritt in diese Richtung.

„Wenn es Möglichkeiten gibt, dann wollen wir diese auch genutzt wissen. Die Maximierung der Flughöhen minimiert die Lärmbelastung“, so der Minister. „Mit der Deutschen Flugsicherung und dem Bundeaufsichtsamt für Flugsicherheit bleiben wir im Gespräch“.

Die DFS teilte diesbezüglich mit, dass in einem ersten Schritt ab Inbetriebnahme der Landebahn auf der nördlichen Gegenanflugroute grundsätzlich höher geflogen werde. Die Flughöhe steigt von 4000 auf 5000 Fuß. Das bedeutet zunächst einmal eine Entlastung für die Gemeinden Büdingen, Limeshain, Bad Vilbel, Niederdorffelden, Schöneck und Hammersbach im Osten des Flughafens und eine Entlastung südlich von Wiesbaden: Eltville, Oestrich-Winkel, Geisenheim und Rüdesheim.

Als weitere Veränderungen die mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest zusammenhängen nannte der Minister:

  • Die Nutzung der Landebahn Nordwest ist von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr untersagt. Das hat ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr unter den Anflugbereichen der neuen Landebahn zur Folge. Es entstehen keine neuen Lärmbetroffenheiten in dieser Zeit. Starts sind auf der Landebahn Nordwest unzulässig.

  • Die planmäßigen Flugbewegungen (also Starts und Landungen) sinken in der Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr von rund 51 auf durchschnittlich 17.

  • Es gibt ein Verbot verspäteter oder verfrühter oder ungeplanter Landungen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Nur lärmarme Strahlflugzeuge dürfen die neue Bahn benutzen.

„Ohne Zweifel ist der Flughafen Frankfurt Main eine der wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen des Landes. Mit der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest am 21. Oktober 2011 wird die langfristige Zukunftsfähigkeit der größten Luftverkehrsdrehscheibe in der Mitte Deutschlands im internationalen Wettbewerb gesichert. Gleichzeitig sorgt die neue Lärmschutzverordnung mit der Zugrundelegung des strengsten Lärmpegels für die Nacht-Schutzzone, den das Fluglärmgesetz bietet, für einen verbesserten Schutz vor Fluglärm“ so Posch abschließend.

Zusatzinfos:

Kurzdarstellung des Lärmschutzbereichs:

Der neue Lärmschutzbereich besteht aus drei Schutzzonen: einer Nacht-Schutzzone und zwei Tag-Schutzzonen.

Die Nachtschutz-Zone wird durch einen Dauerschallpegel von 50 dB(A) bestimmt, oder greift dann, wenn sechs Mal ein Spitzenpegel von 53 dB(A) im Innenraum erreicht wird. Ein gesetzlicher Sofortanspruch für die Nachtzeit entsteht dabei in Teilbereichen mit einem Dauerschallpegel über 55 dB (A). In der Nachtschutzzone entstehen Ansprüche auf Erstattungen von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. Schallschutzfenster oder Belüftungseinrichtungen in Schlafräumen. Wenn das notwendige Bauschalldämm-Maß nicht erreicht wird, können weitergehende Maßnahmen wie z. B. die Dämmung von Dächern erforderlich werden. Der Erstattungsanspruch umfasst sowohl die Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen, als auch die Erbringung der Nebenleistungen, wie Aus- und Einbauarbeiten einschließlich Putz und Anstricharbeiten.

In der Tag-Schutzzone 1 greifen bei einem Dauerschallpegel von 60 dB(A) ein Ersatz für Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und eine Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereiches. Ein gesetzlicher Sofortanspruch für die Tagzeit entsteht dabei in Teilbereichen mit einem Dauerschallpegel über 65 dB (A).

In der Tag-Schutzzone 2, die durch einen Dauerschallpegel von 55 dB(A) bestimmt wird, greifen Schallschutzanforderungen für neu zu errichtende Gebäude. Außerdem gelten Neubauverbote und Baubeschränkungen, um künftige Lärmkonflikte zu vermeiden.

Außerdem enthält der Verordnungstext eine Vorschrift, die klarstellt, dass ein nur zum Teil von der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone gelegenes Grundstück als vollständig in dieser Schutzzone gelegen gilt und Ansprüche insgesamt geltend gemacht werden können.

Ansprechpartner:

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist ansprechbar unter:

  • Der E- Mail- Adresse: Schallschutzprogamm@rpda.hessen.de
  • Oder über die Hotline 06151 12 3100 (erreichbar ab 5. Oktober)
  • Das Merkblatt im Internet abrufbar unter http://www.rp-darmstadt.hessen.de -> Planung & Verkehr -> Verkehr -> Luftverkehr -> Schallschutz (Direktlink HIER.)

Lärmschutzverordnung und Karten findet man HIER.

Themen hierzuAssciated topics:

Hessische Landesregierung

Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
Roland Koch tritt als FRAPORT-Aufsichtsrat zurück:
Siehr: "Längst überfälliger Schritt"
Pressemitteilung vom 04. September 2003
Von: @Kreis Groß-Gerau <2003-09-04>
   Mehr»
Landesregierung sieht keine Verletzung der Seveso-Richtlinie
Das Risiko soll im Planfeststellungsverfahren beurteilt werden
Von: @cf <2003-12-23>
   Mehr»
Wirtschaftsminister Rhiel: Vorwürfe wegen Seveso-Richtlinie sind unbegründet
Pressemitteilung vom 23.12.2003
Von: @Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung <2003-12-23>
   Mehr»
BUND: Brutalst mögliche Vorfestlegung des Ministerpräsidenten
Pressemitteilung vom 29.01.2004
Von: @BUND <2004-01-29>
   Mehr»
Flughafenausbau: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein
Absturzrisiko auf Ticona bei der Planung nicht genügend berücksichtigt
Von: @cf <2004-03-30>
Die EU-Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland wegen Verletzung des EU-Umweltrechts ein. Die geplante Nordwestbahn verstößt nach Ansicht der Kommission gegen die Seveso-II-Richtlinie.   Mehr»
Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland wegen Verletzung des EU-Umweltrechts ein
Pressemitteilung IP/03/422 vom 30.03.2004
Von: @EU-Kommission <2004-03-31>
   Mehr»
EU-Kommission verlangt erneute Prüfung aller Ausbau-Varianten
Verfahren gegen Deutschland könnte dann eingestellt werden
Von: @cf <2004-05-17>
Die EU-Kommission will auf eine Klage gegen Deutschland verzichten, wenn von der hessischen Landesregierung alle Ausbau-Varianten noch einmal kritisch geprüft werden.   Mehr»
71 Fragen der FDP-Fraktion zum Flughafenausbau
Aus Pressemitteilung der FDP vom 23.06.2004
Von: @FDP <2004-06-26>
   Mehr»
Rhiel: Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau erst 2007
Wirtschaftsministerium stellt Zeitplan für Ausbauplanungen vor
Von: @Hessisches Wirtschaftsministerium <2004-05-25>
Das Hessische Wirtschaftsministerium hat seine Vorstellungen vom zeitlichen Verlauf des Planfeststellungsverfahrens zum Flughafenausbau bekannt gegeben. Danach ist erst im Jahr 2007 mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen.   Mehr»
Viele Stolpersteine auf dem Weg zum Flughafenausbau
Die Liste der Probleme, die dem Ausbau im Wege stehen könnten, wird immer länger
Von: @cf <2004-08-19>
   Mehr»
Landesregierung genehmigt Regionalplan Südhessen 2000 neu
Pressemitteilung vom 24.08.2004
Von: @Hessisches Wirtschaftsministerium (HMWVL) <2004-08-24>
   Mehr»
BUND: A380-Werft hat auch innerhalb des Flughafenzauns Platz
Pressemitteilung vom 27.8.2004
Von: @BUND Hessen <2004-08-27>
Die umstrittene Werft für den neuen Riesen-Jumbo A380 kann innerhalb des Flughafenzauns errichtet werden. Das ist für den BUND nach Analyse der geänderten Fraport-Planungen klar. Die neuen Unterlagen stecken voller Überraschungen.   Mehr»
Landesregierung setzt Regionalplan 2000 wieder in Kraft
Auflagen wegen Flughafenausbau nicht mehr enthalten
Von: @cf <2004-08-24>
   Mehr»
Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel präsentiert Planfeststellungsbeschluss für A380-Wartungshalle
Pressemitteilung vom 29.11.2004
Von: @Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung <2004-11-29>
   Mehr»
BUND: Wirtschaftsminister Riehl (CDU) verschleppt das Klageverfahren!
Pressemitteilung vom 04.12.2004
Von: @BUND <2004-12-04>
   Mehr»
Flughafenausbau: Hessische Landesregierung bleibt bei Nordwestvariante
Neuer Landesentwicklungsplan soll Ende Juni ausgelegt werden
Von: @cf <2005-05-24>
Die hessische Landesregierung bleibt auch nach erneuter Prüfung aller Ausbauvarianten für den Frankfurter Flughafen bei der Nordwest-Variante. Diese sei von den Umweltaspekten her am günstigsten. Das Risiko hält man bei allen drei Varianten für vertretbar. Der Entwurf des entsprechend geänderten Landesentwicklungsplans soll Ende Juni ausgelegt werden.   Mehr»
Die Änderung des Hessischen Landesentwicklungsplans
Die Landesregierung will Flughafenausbau "Variante Nordwest" festschreiben
Von: @cf <2011-03-31>
Die Landesregierung betreibt die Änderung des Hessischen Landesentwicklungsplans: der Flughafenausbau mit einer Nordwestbahn soll als Ziel der Landesplanung festgeschrieben werden. Alles über das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans erfahren Sie hier   Mehr»
EU-Kommission hat angeblich keine Einwendungen gegen Flughafenausbau-Pläne
Risiko durch Nähe von Nordwestbahn und Chemiewerk Ticona offenbar kein Problem mehr
Von: @cf <2005-07-05>
Die EU-Kommission hat laut Presseberichten nichts gegen die Ausbaupläne für den Frankfurter Flughafen einzuwenden. Die Nähe der geplanten Landebahn Nordwest zum Chemiewerk Ticona, die Anlass einer EU-Beschwerde und einer Untersuchung der Störfallkommission war, scheint kein Problem mehr zu sein. Offenbar hat MP Koch die Kommission von seiner Auffassung überzeugt.   Mehr»
Bundesumweltministerium will Landesentwicklungsplan nicht an EU-Kommission weiterreichen
Sorge in Kelsterbach: Was wird aus der Ticona?
Von: @cf <2005-07-19>
   Mehr»
LEP-Änderung: EU-Beschwerde wegen Umweltinformations-Richtlinie eingereicht
Darf die Landesregierung wichtige Gutachten unter Verschluss halten?
Von: @cf <2005-08-06>
   Mehr»
RMI fordert Analyse des Strukturwandels im Luftverkehr
Brief an Ministerpräsident Koch
Von: @Rhein-Main-Institut <2005-08-12>
Das Rhein-Main-Institut fordert Ministerpräsident Koch auf, einen Szenario-Prozess einzuleiten, der die Auswirkungen des Strukturwandels im Luftverkehr auf den Frankfurter Flughafen untersucht. Die Ausbau-Entscheidung dürfe nicht auf Grundlage überholter Prognosen getroffen werden.   Mehr»
BBI: 20.000 Bürger protestieren gegen den Landesentwicklungsplan
Pressemitteilung vom 26.09.2005
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) <2005-09-26>
Gegen den Entwurf zum neuen Landesentwicklungsplan haben mindestens 20 000 Bürger Einwendungen erhoben. BBI und BUND übergeben die Kisten mit den Einwendungen heute dem Wirtschaftsministerium.    Mehr»
Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.