Landesregierung beschließt Entwurf für neuen Landesentwicklungsplan
Pressemeldung vom 25.05.2005
<2005-05-25>
Landesregierung trifft Entscheidung zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main - Kabinett macht den Weg frei für Anhörung und Offenlegung -
Die Hessische Landesregierung hat am 23. Mai den Planentwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main beschlossen. Dieser Beschluss basiert auf einem Abwägungsvorschlag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, der eine Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main in Form der Variante Nordwest vorsieht.
In die Prüfung einbezogen wurden neben den drei Varianten Nordwest, Nordost und Süd auch die Entwicklung des Flughafen Frankfurt Main ohne Ausbau, dem so genannten Prognosenullfall, sowie der Neubau eines Flughafens außerhalb des Verdichtungsraumes der Region Rhein-Main. Diese Prüfung erfolgte anhand der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Richtlinien der Europäischen Kommission zur Umweltprüfung von Programmen und Plänen, der Prüfung nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie der Sicherheits- und Risikobetrachtung nach der Seveso II-Richtlinie. Auf nahezu 1.000 Seiten ist das Ergebnis der Prüfung begründet und dokumentiert.
Die Prüfung der Umweltaspekte hat ergeben, dass die Variante Nordwest bei nahezu allen Umweltaspekten am günstigsten abschneidet. Weiterhin ist die Variante Nordwest mit den geringsten Verlusten von Waldflächen verbunden und unter den Gesichtspunkten der FFH-Verträglichkeit am günstigsten zu bewerten. Bei der Sicherheits- und Risikobetrachtung ist festzuhalten, dass keiner Variante Abwägungsgesichtspunkte unter Störfall- und Risikoaspekten zwingend entgegenstehen. Die Variante Nordwest führt zu keiner signifikanten Veränderung der Sicherheits- und Risikosituation. Der Risikozunahme für den Betriebsbereich Ticona bei der Nordwestvariante steht eine stärkere Risikozunahme für die Wohnbevölkerung bei den Varianten Nordost und Süd gegenüber.
Der Hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Dr. Alois Rhiel, teilte mit, dass der Planentwurf einschließlich Umweltbericht und FFH-Verträglichkeitsprüfung bis Ende Juni 2005 den am Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 zu beteiligenden Gebietskörperschaften, Trägern öffentlicher Belange und Verbänden zur Stellungnahme zugesandt werde. Zur Einsichtnahme und Stellungnahme für die Bevölkerung sind diese Planunterlagen bei den Gebietskörperschaften ab Ende Juni für drei Monate offenzulegen.
Die Hessische Landesregierung hat am 23. Mai den Planentwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main beschlossen. Dieser Beschluss basiert auf einem Abwägungsvorschlag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, der eine Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main in Form der Variante Nordwest vorsieht.
In die Prüfung einbezogen wurden neben den drei Varianten Nordwest, Nordost und Süd auch die Entwicklung des Flughafen Frankfurt Main ohne Ausbau, dem so genannten Prognosenullfall, sowie der Neubau eines Flughafens außerhalb des Verdichtungsraumes der Region Rhein-Main. Diese Prüfung erfolgte anhand der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Richtlinien der Europäischen Kommission zur Umweltprüfung von Programmen und Plänen, der Prüfung nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie der Sicherheits- und Risikobetrachtung nach der Seveso II-Richtlinie. Auf nahezu 1.000 Seiten ist das Ergebnis der Prüfung begründet und dokumentiert.
Die Prüfung der Umweltaspekte hat ergeben, dass die Variante Nordwest bei nahezu allen Umweltaspekten am günstigsten abschneidet. Weiterhin ist die Variante Nordwest mit den geringsten Verlusten von Waldflächen verbunden und unter den Gesichtspunkten der FFH-Verträglichkeit am günstigsten zu bewerten. Bei der Sicherheits- und Risikobetrachtung ist festzuhalten, dass keiner Variante Abwägungsgesichtspunkte unter Störfall- und Risikoaspekten zwingend entgegenstehen. Die Variante Nordwest führt zu keiner signifikanten Veränderung der Sicherheits- und Risikosituation. Der Risikozunahme für den Betriebsbereich Ticona bei der Nordwestvariante steht eine stärkere Risikozunahme für die Wohnbevölkerung bei den Varianten Nordost und Süd gegenüber.
Der Hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Dr. Alois Rhiel, teilte mit, dass der Planentwurf einschließlich Umweltbericht und FFH-Verträglichkeitsprüfung bis Ende Juni 2005 den am Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 zu beteiligenden Gebietskörperschaften, Trägern öffentlicher Belange und Verbänden zur Stellungnahme zugesandt werde. Zur Einsichtnahme und Stellungnahme für die Bevölkerung sind diese Planunterlagen bei den Gebietskörperschaften ab Ende Juni für drei Monate offenzulegen.
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Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) Hessische Landesregierung
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