Pressemitteilung des bundesweiten Arbeitskreises "Ärzte gegen Fluglärm" vom 26.03.2014
Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ fordert, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes und bei der Festlegung von Flugrouten umfassend zu berücksichtigen. Das heute vorgestellte Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) sowie ein ebenfalls heute veröffentlichtes Gutachten des Umweltbundesamtes liefern dazu eine umfassende Analyse der bisherigen Schwachstellen der Gesetze und zeigen notwendige Lösungen auf. Die Bundesregierung sollte die im Folgenden genannten Forderungen des Arbeitskreises Ärzte gegen Fluglärm und die Vorschläge aus den vorgestellten Gutachten zeitnah und umfassend umsetzen.
Eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes, die keine umfassend wirksame Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung bewirkt, wäre unzureichend. Mit dem bisherigen Luftverkehrs- und Fluglärmgesetz wird die Bevölkerung erheblichen Krankheitsrisiken ausgesetzt. Die Prävention, Erkennung und Behandlung der vom Luftverkehr verursachten Krankheiten verursacht enorme Kosten, die derzeit alleine aus den Geldern der Krankenversicherten bezahlt werden, obwohl die Luftverkehrswirtschaft erheblich subventioniert wird.
Der Arbeitskreis Ärzte gegen Fluglärm weist nachdrücklich darauf hin, dass beide heute veröffentlichten Gutachten einen hohen Reform- und Änderungsbedarf an den Luftverkehrs-rechtlichen Regelungen benennen. Die Gutachten stellen sehr klar fest, dass es grundsätzliche Mängel sowohl im Planfeststellungsprozess, als auch bei der Festlegung und der Durchführung der Flugverfahren gibt. Diese Mängel müssen aus Sicht der Ärzte dringend und umfassend behoben werden.
Der Arbeitskreis Ärzte gegen Fluglärm fordert:
Die durch den Flugverkehr ausgelösten gesundheitlichen Risiken müssen sowohl im Planfeststellungsverfahren als auch in der Planung der Flugverfahren ("lugrouten") berücksichtigt werden, auch bei bestehenden Flughäfen.
Es muss Klarheit über die tatsächlichen geflogenen Flugrouten hergestellt werden.
Die Lärmschutz-Grenzwerte sind an die medizinischen Erkenntnisse anzupassen und zu senken.
Die Lärmminderung des Flugverkehrs insgesamt muss aktiv und konsequent betrieben werden.
Der Schutz der Nachtruhe muss Vorrang vor betriebswirtschaftlichen Überlegungen der Flughäfen und Airlines haben, die Menschen müssen vor Fluglärm genau so gut geschützt werden wie vor anderen Gesundheitsrisiken auch.
Die derzeitigen Unklarheiten im Planungs- und Genehmigungsverfahren bedeuten massive Nachteile für die Bürger, die Missachtung vom Flugverkehr ausgelöster gesundheitlicher Risiken führt zu vermeidbaren Krankheiten. Medizinische Erkenntnisse und Fakten werden derzeit weder in den Gesetzen noch in den Entscheidungen der zuständigen Stellen und der Gerichte oder in den tatsächlichen Flugverfahren adäquat berücksichtigt.
Gesundheitliche Belange der Bevölkerung müssen in den Flugverkehrsgesetzen und Regelungen mit dem gleichen Schutzziel abgebildet werden wie im Bundesimmissionsschutzge-setz.
Die Bevorzugung eines gesundheitsgefährdenden Wirtschaftsbetriebes der Flughäfen zu Lasten der Bürger und der sozialen Sicherungssysteme muss beendet werden.
Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ steht für eine konstruktive Diskussion zur Verfügung.
Für den Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“:
Dr. med. Jürgen Hoffart, Bezirksärztekammer Rheinhessen
Dr. med. Henning Thole, www.fluglaerm-fakten.de
Prof. Dr. med. Thomas Münzel, Universitätsmedizin Mainz
Mehr:
- Fluglärm reduzieren - Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten
Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen - Kurzfassung des Gutachtens des Sachverständigenrates
- Prüfung von formell- und materiellrechtlichen Vorgehensmöglichkeiten bei der Festlegung von Flugrouten
Gutachten des Umweltbundesamts, März 2014
Mehr Informationen zum Thema "Fluglärm und Gesundheit", vor allem dir relevanten wissenschaftklichen Arbeiten, findet man auf der Internetseite des Arbeitskreises Ärzte gegen Fluglärm www.fluglaerm-fakten.de.
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