Pressemitteilung des BUND Hessen vom 22.11.2013
BUND sieht sich durch das Gutachten der Städte Mainz, Flörsheim und Hattersheim bestätigt Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht sich durch das Gutachten der Städte Mainz, Flörsheim und Hattersheim bestätigt. BUND-Vorstandsmitglied Thomas Rahner: „Der Planfeststellungsbeschluss ist nicht in Stein gemeißelt. Wer beim Lärmschutz glaubwürdig sein will, der muss auch prüfen, welche Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafenausbau hierzu möglich und nötig sind.“ Der BUND hält die rein politisch motivierte Beschränkung auf freiwillige Maßnahmen für nicht ausreichend.
Ausdrücklich weist der BUND die Auffassung zurück, dass die bisher ergangenen Gerichtsentscheidungen dem Land keinen rechtlichen Handlungsspielraum mehr lassen würden. „Wir haben schon am 01.10.2013 die rechtlichen Ansatzpunkte herausgearbeitet und in einer Pressemitteilung veröffentlicht, die eine Landesregierung bei der Nachbesserung des Lärmschutzkonzeptes in den Blick nehmen muss“, bekräftigt BUND Vorstandsmitglied Thomas Rahner die Haltung seines Verbandes. Da z.B. niemand heute wissen, kann wie die laufenden juristischen Auseinandersetzungen um die Südumfliegung und die Wirbelschleppen ausgehen, kann auch niemand den Planfeststellungsbeschluss für unumstößlich erklären.
Scharf kritisiert der BUND die Haltung der CDU. „Arbeitsplatzsicherung und Gesundheitsschutz sind keine Gegensätze. Die CDU muss endlich ihre hochgradig ideologisch aufgeladene Rhetorik beenden und in die Sachdiskussion eintreten aufhören“, fordert Thomas Rahner. Tatsache ist, dass der Fluglärm die Gesundheit der Menschen im Rhein-Main-Gebiet schwer beeinträchtige und dass dieses Problem noch deutlich zunehmen wird, wenn die Zahl der Flugbewegungen wie im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen auf über 700.000 oder sogar eine Million Flugbewegungen im Jahr zunehmen wird. Es komme deshalb darauf an, die gröbsten Fehler des Planfeststellungsbeschlusses zum Flughafenausbau zu korrigieren.
Der BUND Hessen fordert deshalb von der künftigen Hessischen Landesregierung deutlich mehr Engagement bei der Reduktion des Fluglärms rund um den Frankfurter Flughafen. Die Landesregierung und alle im Landtag vertretenen Parteien müssen sich in der kommenden Legislaturperiode in Hessen und auf der Bundesebene
- für die Einführung eines Nachtflugverbotes von 22-06 Uhr
- für eine deutliche Verringerung des Fluglärms am Tage und
- für eine umfassende Bürgerbeteiligung bei der Festlegung von Flugrouten einsetzen.
Etwaige rechtliche Hindernisse sind durch Gesetzesänderungen zu beseitigen.
Auch soll die Landesregierung eine erneute Bedarfsprüfung für das Terminal 3 und die im Süden des Flughafens planfestgestellten, gerodeten Waldflächen veranlassen. Nicht benötigte Flächen sollen wieder aufgeforstet und als Bannwald ausgewiesen werden.
BUND Hessen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens