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261. Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt
Fristen für passiven Schallschutz werden verlängert
Pressemitteilung der Fluglärmkommission vom 14.07.2021
Von: @Fluglärmkommission Frankfurt <2021-07-14>
Corona-bedingt war die vorab erforderliche Beurteilung der Gebäude durch Prüfingenieure bzw. die Beauftragung von Handwerkern zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen nicht immer zeitnah möglich.

Die Mitglieder der Fluglärmkommission wurden auf der heutigen Sitzung vom Regierungspräsidium Darmstadt darüber informiert, dass die Fristen für die Inanspruchnahme passiven Schallschutzes verlängert werden. Corona-bedingt war die vorab erforderliche Beurteilung der Gebäude durch Prüfingenieure bzw. die Beauftragung von Handwerkern zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen nicht immer zeitnah möglich. Mit der zwischen dem Land Hessen und der Fraport AG vereinbarten Fristverlängerung kann die Gleichbehandlung bei der Verfahrensabwicklung sichergestellt werden. Von der Fristverlängerung sind Erstattungsansprüche nach dem Fluglärmschutzgesetz, Zuwendungsansprüche nach dem Regionalfondsgesetz und Ansprüche auf Außenwohnbereichsentschädigung erfasst. Die neuen Ausschluss-Fristen können auf der Internetseite der FLK abgerufen werden: [ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ]

Die Kommission begrüßte die Verfahrensabsprache zwischen dem Land Hessen und der Fraport AG ausdrücklich. Der Vorsitzende der Kommission, Thomas Jühe, der auch Bürgermeister von Raunheim ist, dankte allen Beteiligten für die pragmatische und sachgerechte Vorgehensweise in dieser historisch einmaligen Ausnahmesituation. „Es ist vollkommen nachvollziehbar, wenn die Bürgerinnen und Bürger sich in der Corona-Pandemie keine externen HandwerkerInnen oder sonstigen Sachverständigen ins Haus holen wollten. Diese besonderen Umstände waren von niemandem vorhersehbar und dürfen den potentiellen AntragstellerInnen nicht zum Nachteil gereichen!“

Beim Monitoring von aktiven Schallschutzmaßnahmen hat die Kommission positiv zur Kenntnis genommen, dass die Anhebung der Gegenanflüge in relevant von Fluglärm betroffenen Bereichen und die Verlegung der Eindrehbereiche im Osten (Offenbach) und Westen (Mainz) wieder eine Verbesserung erfahren haben. Konsens konnte darüber erreicht werden, dass sich alle für den kontinuierlichen Sinkflug (CDO-Verfahren) verantwortlichen Akteure dafür aussprachen, das lärmärmere Anflugverfahren auch künftig im Rahmen des betrieblich Möglichen verstärkt anwenden zu wollen.

Zu einer möglichen Anpassung der Flughafenentgelte ab dem kommenden Jahr bleibt die Kommission bei ihrer Auffassung, dass Incentivierungen mit dem Ziel, Verkehrsbedarfe künstlich zu generieren, abgelehnt werden. Der Flugverkehr am dicht besiedelten Standort Frankfurt darf lediglich der Befriedigung einer vorhandenen originären Bedarfssituation dienen.

Weitere Sitzungsthemen waren vor allem auf das Fluglärm-Monitoring bezogen, u. a. die Lärmentwicklung der Jahre 2019-2020, detaillierte Monitoringberichte zu zahlreichen aktiven Schallschutzmaßnahmen (Anhebung der Gegenanflüge, Verlegung der Eindrehbereiche, Nachtabflugroute, CDO, EFP, LNAS). Darüber hinaus wurde die Kommission über die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen an einen neue Bundesregierung und den Ausbau der Kooperation zwischen der Lufthansa und der Deutschen Bahn informiert. Detaillierte Informationen zu allen Beratungsthemen entnehmen Sie bitte den Präsentationen auf unserer Internetseite www.flk-frankfurt.de (linke Spalte unter Sitzungen).

Themen hierzuAssciated topics:

Passiver Schallschutz Fluglärmkommission Ffm Lärmminderung FRA-Incentive-Programm Lärm-Messungen Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF)

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