Das Kabinett der Bundesregierung hat heute einen Bericht zur Überprüfung des Fluglärmschutzgesetzes, das regulär nach 10 Jahren evaluiert werden musste, beschlossen.
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF),
Thomas Jühe, wertet die geplanten Änderungen im Bereich des baulichen Schallschutzes als
Fortschritt im Hinblick darauf, dass die wesentlichen Mängel des Fluglärmschutzgesetzes
angegangen werden, zumindest vorausgesetzt, dass die enthaltenen Prüfvorbehalte auch
tatsächlich zu sachgerechten Lösungen geführt werden. „Festzuhalten ist jedoch, dass mit den
aktuellen Vorhaben der Bundesregierung kein relevantes Vorankommen beim Schutz vor
Fluglärm verbunden ist, weil die wichtigen Aussagen zum aktiven Schallschutz, die im Entwurf
noch enthalten waren, wieder herausgenommen wurden. Wir bedauern zudem, dass erst mehr
als 10 Jahre, nachdem wir die Mängel bei den Ansprüchen auf baulichen Schallschutz
detailliert aufgezeigt haben, diese beseitigt werden sollen. Unsere sachgerechte
Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Grundlagen des Schutzes vor Fluglärm sollte in
Zukunft von den politischen Entscheidungsträgern stärker wahrgenommen und gewürdigt
werden!“, fordert Thomas Jühe.
Der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), Helmut Breidenbach, erklärt: „Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Fluglärmgesetz ist enttäuschend.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind viel zu dürftig, um dem von der Lärmmedizin erkannten
Bedarf eines verbesserten Fluglärmschutzes gerecht zu werden. Der Bericht fällt auch deutlich
hinter die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zurück, das ein übergeordnetes Konzept
zum Schutz vor Fluglärm unter Betonung des aktiven Lärmschutzes gefordert hat.
Der bereits wenig ambitionierte Entwurf des Bundesumweltministeriums wurde in Folge der
Ressortabstimmung nochmals abgeschwächt. Nun wird die dringend erforderliche Absenkung
der Lärmwerte aufgrund weiterer Untersuchungen nochmals um rund zwei Jahre verschoben.“
Nach dem Bericht sollen die eklatantesten Defizite des 2007 beschlossenen Gesetzes, das
sich ausschließlich mit Bauverboten und baulichem Schallschutz an Häusern befasst, beseitigt
werden. Dazu gehören vor allem die Erweiterung der Ansprüche auf baulichen Schallschutz
in Bezug auf Schlafräume in Kitas und die Ausdehnung der Ansprüche der meisten
schutzbedürftigen Einrichtungen in die Tagschutzzone 2, der Wegfall der Schlechterstellung
um 5 Dezibel bei Gebäuden, die früher bereits baulichen Schallschutz erhalten haben
(allerdings sollen hier Übergangsfristen und eine Geringfügigkeitsschwelle geprüft werden),
der Wegfall der Frist für die Anspruchsentstehung von 6 Jahren (ausgenommen hiervon ist
allerdings der Flughafen Berlin-Tegel), die Möglichkeit, Schallschutzansprüche in andere
bauliche Schallschutzmaßnahmen umzuschichten und die Möglichkeit, zeitgesteuerte
automatische Fensterschließeinrichtungen anstelle von Lüftern zu erhalten, wenn der
Flugbetrieb nur in bestimmten Zeiten stattfindet.
Ersatzlos gestrichen wurde jedoch die noch im Entwurf des Berichts dargestellte Absicht, dass
der aktive Schallschutz, also die Reduzierung des Fluglärms an der Quelle, nach der
Sicherheit und neben Kapazitätsaspekten einen insgesamt höheren Stellenwert erhalten
sollte. Die für das Thema zuständige Fachbehörde, das Umweltbundesamt, hatte im Rahmen
einer umfangreichen Evaluation hier den Schwerpunkt für die Verbesserung des
Fluglärmschutzes der Betroffenen gesehen und weitreichende Änderungen eingefordert. Auch
der Sachverständigenrat für Umweltfragen hatte in seinem Sondergutachten insbesondere
Verbesserungen beim aktiven Schallschutz eingefordert und die seit Jahren bestehende
Benachteiligung der Interessen der Fluglärmbetroffenen sehr deutlich kritisiert.
Quelle: PM der AVG und des BVF
RMI-Wissenschaftsforum: Novelle des Fluglärmschutzgesetzes
<2016-06-14>
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Das neue Fluglärmgesetz
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Von: @cf <2013-08-13>
Im dritten Anlauf hat die Bundesregierung die Novellierung des Fluglärmgesetzes von 1971 geschafft. Für die Betroffenen kein Grund zur Freude: auch das neue Gesetz schützt eher den Fluglärm als die Menschen. Alles zum neuen Fluglärmgesetz in diesem Beitrag Mehr»
Fluglärm
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Von: @Deutsche Bundesregierung <2019-01-16>
Die Bundesregierung hat im ersten Bericht zur Evaluierung des Fluglärmgesetzes Empfehlungen für besseren Lärmschutz rund um Flughäfen beschlossen. Der Bericht empfiehlt unter anderem, den Lärmschutz für Grundschulen und Kitas in Flughafennähe zu verbessern. Mehr»
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Zur Stellungnahme der Bundesregierung zum Lärmschutz
<2019-01-16>
In einer Studie wurde untersucht, in welchem Maß sich die Zahl der Flugbewegungen in Europa bei unveränderter Transportleistung reduzieren lässt. Es wird aufgezeigt, dass die erreichbaren Einsparungen außerordentlich hoch sind. Mehr»
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Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2019-02-05>
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Fluglärmschutzgesetz: Es tut sich so gut wie nichts
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Von: @cf <2006-12-15>
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Von: @ZRM Info <2017-04-04>
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Von: @Kreis Gross-Gerau <2017-08-30>
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ZRM Veranstaltung: "Wer schützt uns vor Fluglärm?"
<2017-08-27>
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Von: @ZRM EXTRABLATT <2016-10-31>
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Jühe: Unzureichender gesetzlicher Lärmschutz
Fluglärmwirklichkeit holt neues Fluglärmschutzgesetz ein (PM vom 2.6.2008)
Von: @Stadt Raunheim, Bürgermeister Jühe <2008-06-02>
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