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BBI: Betrogen, nicht wegen schwacher Argumente unterlegen!
Pressemitteilung zum Urteil des VGH Kassel vom 21.08.2009
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2009-08-21>
Die Bürgerinitiativen sehen durch die nie ergebnisoffen geführten Verfahren die Fundamente unserer Demokratie beschädigt.

Verlieren können zeichnet Demokraten aus, aber von den Verfassungsorganen betrogen worden zu sein, verbittert. Die Bürgerinitiativen sehen durch die nie ergebnisoffen geführten Verfahren die Fundamente unserer Demokratie beschädigt. Gerechtigkeit können nach dem Urteil des VGH nur noch Richter schaffen, die nicht von hessischen Politikern eingesetzt wurden.

Das Kasseler Urteil ist nicht überraschend, es ist schlimmer ausgefallen als befürchtet! Die Hoffnung der Bürger auf Gerechtigkeit ist gründlich enttäuscht worden. Selbst geringsten Gesundheitschutz, ein striktes Nachtflugverbot in der willkürlich verkürzten "Mediationsnacht" gewährt der VGH den Menschen nicht. Das Land soll nur über die Zahl der Nachtflüge noch mal nachdenken, nicht über das Verbot selbst. Allerdings ist der Richterspruch konsequent. Der VGH vollendet, was der Regierungspräsident vorbereitet hat. Beide Staatsorgane kontrollierten nicht die Politik, sie vollzogen, was diese vorgegeben hatte. Deshalb durften Argumente keine Rolle spielen. Eine von Anfang an üble Entwicklung hat der VGH zu dem Ende geführt!

Der Betrug begann schon in der ersten Phase. Das Mediationsverfahren war keines, das den Regeln entsprach, sondern wurde beschönigend nur so genannt. Statt paritätischer Besetzung dominierte die Luftfahrt. Der Staat und seine Organe akzeptierten, dass diese demokratisch nicht legitimierte Runde Gesetze faktisch außer Kraft setzte und die Nachtruhe um zwei Stunden verkürzte.

Die folgende Prüfung der 127.000 Einwendungen durch den Regierungspräsidenten war nicht sachgerecht. Argumente haben hier, wie auch jetzt vor dem VGH, keine Rolle gespielt. Immer wurden Gefahren oder Schäden heruntergespielt, Meinungen, die zu Ungunsten der Luftfahrt waren, als unzutreffend zurückgewiesen. Wenn nicht bestritten werden konnte, dass die Einwender Recht hatten, wurde "abgewogen": Das Ergebnis immer gleich: Die Bürger haben Sonderopfer zu Gunsten der Wirtschaft zu erbringen! Beispiel Lärm: 22 Fachleute halten Fluglärm für gesundheitsschädlich, einer nicht. Wessen Meinung übernimmt die Behörde? Die wissenschaftlich längst widerlegte des Einzelnen.

Der VGH machte sich erst gar nicht die Mühe, Argumente zu prüfen. Bevor auch nur ein Kläger vortragen darf, stand sein Urteil im Januar schon fest: Der Wald darf, bevor er verteidigt werden kann, vernichtet werden, Fraport Tatsachen schaffen, die nicht rückgängig zu machen sind. 300 Beweisanträge im Hauptsacheverfahren wurden pauschal abgeschmettert, nicht einer soll es wert gewesen ein, noch einmal nachzuschauen. Ein uninteressiertes Gericht hat seine Überheblichkeit eindringlich demonstriert, seinen hohen Anspruch damit aber auch selbst aufgegeben.

Die Grundfesten unserer Demokratie sind erschüttert. Die unser Staatswesen tragende dreifache Gewaltenteilung auf das gewählte Gesetzgebungsorgan, die ausführende Verwaltung und eine unabhängige Justiz ist aufgelöst. Augenfällig durch dies Urteil, das die Eitelkeiten der Politiker und Manager bedient und die Gewinninteressen eines Wirtschaftszweiges über das Wohlergehen einer ganzen Region stellt. Gerechtigkeit kann den überbelasteten Bürgern nur noch in Leipzig und Karlsruhe werden. Wie tiefgreifend solch rigide Machtpolitik, die ihre Versprechen bedenkenlos bricht, das Vertrauen der Bürger erschüttert, wird sich in fünf Wochen erneut zeigen.


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Nachtflugverbot BBI Hessische Landesregierung Klage (vor Gericht) Gerichtsurteile

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