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Koalition will Fluglärmschutz – aber wie?
Von: @ZRM Info <2019-05-30>
Vier von 195 Seiten des hessischen Koalitionsvertrags beschäftigen sich mit dem Frankfurter Flughafen. Die Anwohner vor Fluglärm zu schützen wird dabei betont. Konkrete Umsetzungsschritte finden sich jedoch wenige.
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„Unsere Anstrengungen zur Verringerung des Fluglärms haben in den vergangenen Jahren zu einer Entlastung der Region geführt“ – diese Aussage muss sich jedoch für die Anwohner des Frankfurter Flughafens irritierend anhören. Die Menschen in der Umgebung des Flughafens haben eine andere Wahrnehmung. Der letzte Sommer sprengte das Zumutbare. Eine Verringerung des Fluglärms soll laut Koalitionsvertrag ein Lärmminderungsplan bis 2024 bringen, der die Einhaltung der freiwilligen Lärmobergrenze sichern soll. Die Initiative Zukunft-Rhein-Main zeigte dazu bereits Gestaltungsmöglichkeiten und forderte ein jährliches Absenken des Fluglärms von 0,4dB(A).

Thomas Scheffler, Sprecher des Bündnisses der Bürgerinitiativen findet, der Ziele-Katalog der Landesregierung enthalte zu wenige umweltpolitische Weichenstellungen. Er kritisiert, dass Worthülsen wiederholt und wirkungslose Maßnahmen der Vergangenheit wieder aufgewärmt werden. So wird beispielsweise die Steuerung für eine Fluglärmminderung über die Anhebung deslärmabhängigen Entgelts nicht konkret genug im Koalitionsvertrag genannt. Es wird lediglich von einer „gemeinsamen Prüfung mit der Fraport AG“ gesprochen. Dabei soll herausgefunden werden, inwieweit eine deutliche Erhöhung des lärmabhängigen Landeentgelts ab 23 Uhr zur Einhaltung des Nachtflugverbots beitragen würde. Minister Al-Wazir spricht sich dafür aus, dass Fraport selbst gehalten sei, einen Antrag auf eine deutliche Erhöhung der lärmabhängigen Landeentgelte zu stellen.

„Eine Flughafenentgeltordnung sollte die empfindliche Sanktionshöhe darstellen, dass tatsächlich verspätete Flüge wirtschaftlich unattraktiv werden und nur noch Notlandungen zwischen 23 Uhr und Mitternacht stattfinden“, so die Sprecher der Initiative Zukunft-Rhein-Main.

Bisher nutzte der mehrheitlich staatseigene Flughafenbetreiber sogar niedrigere Gebühren als Lockmittel, um zusätzliche Flüge nach Frankfurt zu holen. Erst 2018 senkte Fraport die Gebühren für neu hinzukommende Billigflug-Linien. So sorgt die Entgeltordnung für mehr Flugverkehr und damit auch für mehr Fluglärm – insbesondere in der Nachtzeit. Schwarz-Grün denkt laut Vertrag an „empfindliche Strafen“ bei unzulässigen verspäteten Landungen nach 23 Uhr. Man werde dazu „ausgehend von den Ergebnissen der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren alle Möglichkeiten prüfen“. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir hatte angekündigt, künftig nicht die Piloten, sondern die Airlines finanziell für Nachtlandungen zu belangen. Dazu müsste aber das Luftverkehrsgesetz geändert werden. Im Bundesrat setzte der hessische Grünen-Politiker die Änderung durch – ein erster Erfolg. Ob nun der Bundestag zustimmt, bleibt abzuwarten.



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