Die Abstimmung der Regionalversammlung über die A380-Werft am 5. November 2005 ist eventuell wegen eines Formfehlers ungültig. Weil bei der Abstimmung auch ein Abgeordneter mitgestimmt hat, der im Hauptberuf Manager bei Fraport ist, hat der Kreis Groß-Gerau einen Eilantrag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht, um die Abstimmung für ungültig erklären lassen.
Der Delegierte Helmut Heuser, CDU-Stadtverordneter im Frankfurter Römer, stimmte in der Sitzung der Regionalversammlung am 5. November gemeinsam mit 77 weiteren Abgeordneten von CDU, SPD und FPD für den Bau der Halle im Wald außerhalb des derzeitigen Flughafengeländes. Der Kreis Groß-Gerau sieht hier einen klassische Interessenkonflikt: nach Paragraph 25 der Hessischen Gemeindeordnung, der den "Widerstreit der Interessen" von Mandatsträgern regelt, hätte Heuser an der Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
Daraufhin hat der Kreis am 3. Dezember beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel erhoben. Unter Berufung auf das rechtswidrig zustande gekommene Votum fordert der Landkreis den Darmstädter Regierungspräsidenten auf, den von ihm erlassenen Sofortvollzug der Planänderung und damit die Zustimmung zum Hallenbau aufzuheben.
Dem Gericht gegenüber begründet der Kreis die angebliche Befangenheit Heusers mit dessen Position und Lobbyarbeit als Leiter des Fraport-Besucherdienstes. Heuser habe bei der Führung von Besuchergruppen für den Flughafenausbau geworben und die Notwendigkeit des Hallenbaus betont. "Folglich ist nicht zu leugnen, dass er aufgrund seiner Position bei Fraport sehr wohl einem Loyalitätskonflikt in der Sitzung der Regionalversammlung ausgesetzt war", heißt es in der Klagebegründung.
Heuser, der CDU-Stadtverordneter in Frankfurt ist, ist sich keiner Schuld bewusst. Er habe sich bei der Airbus-Abstimmung an einem Gutachten des Rechtsamtes der Stadt Frankfurt orientiert. Laut diesem bestünde für ihn kein Interessenkonflikt bei Abstimmungen im Frankfurter Parlament zu Flughafen-Themen.
Fraport will sich in sich in dieser Sache nicht äußern. Das für die Regionalversammlung zuständige Regierungspräsidium Darmstadt will sich ebenfalls nicht äußern, ein Sprecher meinte aber: "Wir haben eine andere Rechtsauffassung." Der Vorsitzende der Regionalversammlung, Lavies, sagte: "Nach dem Gesetz müssen Abgeordnete von sich aus eine mögliche Interessenkollision melden. Dies ist nicht geschehen". Lavies meint, das Gericht würde prüfen, ob die Stimme Heusers für die Abstimmung entscheidend war; dies sei angesichts der großen Mehrheit fraglich.
Der Beschluss der Regionalversammlung war Voraussetzung für den Planfeststellungsbeschluss. Wenn die Abstimmung wiederholt werden müsste, käme Fraport in Zeitverzug: bis Mitte März soll der Wald auf dem für die Wartungshalle vorgesehenen Gelände gerodet sein. Danach wäre eine Waldrodung erst wieder nach Ende der Vegetationsperiode zulässig.
Der Eilantrag wegen der Abstimmung ist nicht der einzige Stolperstein für den Bau der A380-Werft. Beim Verwaltungsgerichtshof liegen insgesamt sechs Eilanträge im Zusammenhang mit dem Projekt vor. Die Entscheidungen sollen, wenn möglich, noch vor dem Start der Waldrodung getroffen werden.
Kreis Groß-Gerau PFV A380-Werft