Klagen von Kommunen und Einwohnern abgewiesen
Festlegung der sog. Südumfliegung rechtmäßig
Pressemitteilung Nr. 03/2019 des VGH Kassel
Von: @Pressestelle VGH Kassel <2019-02-14>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte heute erneut über Klagen von Städten und Gemeinden in Südhessen und Rheinhessen sowie von Einwohnern dieser Kommunen zu entscheiden, die von der Festlegung der sogenannten „Südumfliegung“, also einem Abflugverfahren von den Startbahnen 25C und 25L des Frankfurter Flughafens (Betriebsrichtung Westen) betroffen sind.
Nach der Aufhebung des ersten diesbezüglichen Urteils des 9. Senats und Zurückverweisung durch das Bundesverwaltungsgericht begehren die Kläger weiterhin die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Festlegung.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass sich die Kläger zwar nicht darauf berufen können, dass mit der festgelegten Streckenführung der Südumfliegung auch die dem Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens zugrunde gelegte maximal zu erwartende Kapazität abgewickelt werden könne. Es sei aber zu prüfen, ob angesichts der bisher geringeren Menge an abzuwickelndem Verkehr, die 2013 bei 98 Flugbewegungen pro Stunde lag, alternative Streckenführungen als eindeutig vorzugswürdig anzusehen seien, etwa weil sie zu geringeren Lärmbetroffenheiten bei den Klägern führen oder diese gar ausschließen, dabei aber die unabdingbaren Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Nach diesen Grundsätzen und den seit Zurückverweisung vorgelegten Berechnungen und weiteren Erkenntnissen hat sich die Festlegung der Südumfliegung nach Auffassung des 9. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs als rechtmäßig erwiesen, da sich keine andere Alternative als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt. Die übrigen Streckenführungen, und zwar sowohl die weiteren schon der Abwägung der Beklagten im Jahr 2011 zugrunde gelegten sowie die von den Klägern aufgezeigten, führen entweder zu deutlich höheren Lärmbelastungen, höheren Zahlen der Betroffenen oder lediglich zu Verschiebungen der Lärmbetroffenheiten, teilweise auch zu Lasten eines Teiles der Kläger, sie weisen außerdem flugbetriebliche Nachteile auf. Zwar ist die von der Beklagten weiterhin angestrebte Unabhängigkeit der Südumfliegung von der ebenfalls nach Süden führenden Startbahn 18 für eine Zwischenlösung mit geringerem Verkehr unbeachtlich, gleichwohl verbietet sich eine Verschiebung der Streckenführung nach Osten zur Überzeugung des Senats aus flugbetrieblichen Gründen, weil sich dann die aus Sicherheitsgründen einzuhaltenden Betriebsbereiche überlappen mit der Folge, dass Staffelungsabstände vergrößert werden müssen und die Sicherheit aufgrund der größeren Komplexität des Start- und Abfluggeschehens abnehmen würde. Eine zusätzliche Inanspruchnahme der bisherigen Abflugstrecken direkt nach Westen hätte dagegen eine Zunahme der schon jetzt hoch belasteten Lärmbetroffenen im Westen des Flughafens zur Folge, sodass auch dieses Szenario zur Überzeugung des Senats von der Beklagten zu Recht ausgeschieden wurde.
Gegen das Urteil steht den Beteiligten das Rechtsmittel der (vom Senat zugelassenen) Revision zu, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.
Aktenzeichen: 9 C 651/16.T
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel
VGH Kassel kippt Südumfliegung
Von: @cf <2013-09-06>
Große Überraschung: der VGH Kassel hat den Klagen gegen die "Südumfliegung" stattgegeben und die umstrittene Flugroute für rechtswidrig erklärt. Wird das Urteil rechtskräftig, müssen die Abflugrouten müssen neu geplant werden (aktualisiert 6.9.13) Mehr»
VGH Kassel: "Südumfliegung" ist rechtswidrig
Pressemitteilung 24/2013 vom 03.09.2013
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2013-09-03>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute festgestellt, dass die Festlegung der sogenannten Südumfliegung des Flughafens Frankfurt am Main rechtswidrig ist. Mehr»
Mainz: Südumfliegung gekippt
Pressemitteilung vom 03.09.2013
Von: @Stadt Mainz <2013-09-03>
Oberbürgermeister Ebling und Umweltdezernentin Eder: „Ein guter Tag für Laubenheim und Weisenau - eher bedenkliche Aussichten für andere Stadtteile“ Mehr»
Änderung der Südumfliegung hätte stärkere Belastung der Innenstadt mit Fluglärm zur Folge gehabt
Pressemitteilung vom 15.02.2019
Von: @Stadtverwaltung Mainz <2019-02-15>
OB Ebling und Beigeordnete Eder zum Urteil des VGH Kassel erklären Oberbürgermeister Michael Ebling und die für Fluglärm zuständige Umweltdezernentin Katrin Eder reagieren zurückhaltend auf die Bestätigung der Südumfliegung durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel vom gestrigen Tage. Dieser hatte die Klage von acht Kommunen und fünf Privatpersonen aus Hessen sowie Rheinland-Pfalz abgelehnt. Ziel der Klage war die Verlegung der Flugrouten auf einen neuen Korridor, den das Gericht aber als mit vielen Unwägbarkeiten belastet zurückwies. Mehr»
Südumfliegung: Landrat nimmt zu VGH-Urteil Stellung:
Alternativlos laut
Pressemitteilung des Kreis Groß-Gerau
Von: @Kreisausschuss Gross-Gerau <2019-02-19>
„Wie man es auch dreht und wendet, es gibt offensichtlich keine Alternativen, den Lärm wirksam zu reduzieren – außer durch die Verringerung der Flugbewegungen.“ Dieses Fazit zieht Landrat Thomas Will Mehr»
Südumfliegung laut Gericht alternativlos
Von: @ZRM Info <2019-05-30>
Fraglich ist jedoch, ob und wie die Flughafenbetreiberin ihr Zielvorhaben von 126 Flugbewegungen pro Stunde abwickeln will. Mit der aktuellen Flugroute wird das von Fraport gesetzte Jahresziel von 701 000 Flugbewegungen jedenfalls nicht erreichbar sein. Mehr»
BBI: Unabhängiger Betrieb der Südumfliegung ausgesetzt
Pressemitteilung vom 21.02.2013
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2013-02-21>
Die DFS hat auf der Südumfliegung den unabhängigen Abflugbetrieb zur Startbahn West ausgesetzt, weil es zu Problemen gekommen ist. Damit sinkt die Startkapazität. Mehr»
Fluglärmkommission prüft Gutachten zur Südumfliegung sorgfältig
Pressemitteilung der Fluglärmkommission vom 05.09.2012
Von: @Fluglärmkommission Frankfurt <2012-09-05>
Die Fluglärmkommission will die vom Land Rheinland-pfalz vorgelegten Gutachten über Alternativen zur Südumfliegung sorgfältig prüfen. Auch die Flüge in den Nachtrandstunden waren Thema. Mehr»
Pressemitteilung des BBI:
BBI: "Flugrouten-Mikado" geht weiter
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2015-12-10>
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des VGH Kassel zur Südumfliegung aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Bündnis der Bürgerinitiativen kritisiert, das sich das Gericht erneut vor einer grundlegenden Entscheidung über den Flughafenausbau drückt. Mehr»
Kreis GG: Keine Erweiterung der Südumfliegung!
Pressemitteilung vom 16.05.2012
Von: @Kreis Gross-Gerau <2012-05-16>
Nach einer Initiative des Kreises Groß-Gerau hat sich die Fluglärmkommission gegen die von der DFS geplante zeitliche Ausweitung der Nutzung der Südumfliegung ausgesprochen. Mehr»
Fluglärmkommission stimmt Regelbetrieb bei Lärmpausen zu
Pressemitteilung Fluglärmkommission Frankfurt 09.03.2016
Von: @Fluglärmkommission Frankfurt <2016-03-09>
Die Fluglärmkommission befasste sich auf der 234. Sitzung mit der Lärmpausenregelung und stimmte der Überführung in den Regelbetrieb zu. Es werden aber Optimierungen angemahnt, z.B. eine gerechtere Verteilung der Anflüge in der Randstunde am Morgen. Weiterhin ging es um die Spurtreue auf der Südumfliegung und um Intersection-Starts. Mehr»
»Ganz ohne Südumfliegung geht es nicht«
Von: @ZRM EXTRABLATT <2016-05-19>
In einem Interview spricht der Flörsheimer Bürgermeister Antenbrink über die Situation in seiner Stadt, die noch offene Klage und die Südumfliegung. Mehr»
KAG fordert Lärmobergrenzen
Pressemitteilung vom 06.09.2013
Von: @Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen <2013-09-07>
Die KAG nennt in einem Positionspapier fünf Forderungen an die Politik zur Begrenzung und Reduzierung der Fluglärmbelastung. Deckelung der Zahl der Flugbewegungen gehört dazu. Mehr»