Posch hält Verbandsklagerecht für überholt
Was Posch bei seinen Ausbau-Projekten stört, schafft er einfach ab!
<2002-06-09>
Zur nachfolgenden Pressemitteilung von Minister Posch ist eigentlich jeder Kommentar überflüssig. Wenn Poschs Ausbauplänen ("zentrale Zukunftsprojekte") irgend etwas im Wege steht, wird es halt platt gemacht. Gegen unbequeme Gerichtsentscheidungen hilft die Abschaffung von Klagemöglichkeiten. Oder man kassiert vorausschauend gleich das ganze Gesetz, wie beim Bannwald. Dann kann man die "Interessen der Allgemeinheit" ungestört von unbequemen Bürgern verfolgen - ein sehr merkwürdiges Verständnis von Rechtsstaat und Demokratie.
Bis vor kurzem hatte die FDP das Verbandsklagerecht noch verteidigt. Doch nachdem Posch jüngst in Sachen A44 vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den BUND verloren hat, ist man auf einmal auch hier dafür, das Verbandsklagerecht abzuschaffen. Und so wird dieses Recht dann wohl nächste Woche im Landtag gekippt werden, wenn das neue hessische Naturschutzgesetz beschlossen wird.
Und nun "viel Spass" beim Originaltext der Pressemitteilung:
Pressemitteilung hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom: 07.06.2002
Posch: Verbandsklagerecht von der Zeit überholt - Naturschutz elementarer Bestandteil von Verwaltungshandeln und Planungsverfahren / Naturschutzverbände nutzen Klagerecht zur Selbstdarstellung gegen Interessen der Allgemeinheit
Der Hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) hält das Verbandsklagerecht für überarbeitungsbedürftig. „Die Entwicklung der vergangenen Jahre und jüngst die A 44 haben gezeigt, dass das Verbandsklagerecht nicht mehr seiner ursprünglichen Intention nach genutzt wird, sondern nur noch dazu dient, dass sich verselbstständigte Verbandsinteressen darstellen und in der Öffentlichkeit profilieren“, sagte Posch am Freitag in Wiesbaden. Das Verbandsklagerecht sei überholt, weil die Klagemöglichkeiten von Einzelpersonen inzwischen ausgeweitet seien und die Berücksichtigung von Umweltbelangen elementarer Bestandteil des Verwaltungshandelns und der Planungsverfahren geworden seien.
Als das Verbandsklagerecht 1981 eingeführt wurde, seien die Naturschutzbehörden personell noch nicht ausreichend ausgestattet gewesen, erläuterte Posch. Seit 1980 seien jedoch bei den Regierungspräsidien die Naturschutzabteilungen ausgebaut worden. Die Zahl der Stellen sei von 90 auf 180 verdoppelt worden. In jeder unteren Naturschutzbehörde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten seien im Durchschnitt zehn Stellen vorhanden, das entspreche 250 Fachleuten insgesamt in Hessen auf dieser Verwaltungsebene. Hinzu kommen rund 100 Mitarbeiter im Agrarbereich, die mit Aufgaben der Landschaftspflege betraut seien. Bei der obersten Naturschutzbehörde stieg die Zahl der Beschäftigten von 1984 bis 1994 von 17 auf 47 Fachleute.
Zudem sei die Rechtsstellung Einzelner erheblich ausgeweitet worden, fuhr Posch fort. Nach der früheren Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts habe ein Kläger im Rahmen seines Klageverfahrens nur die Verletzung eigener Rechte geltend machen können, nicht aber eine objektive Fehlgewichtung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Inzwischen habe das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines von Enteignung betroffenen Grundstückseigentümers klargestellt, dass eine umfassende Überprüfung der fachplanerischen Entscheidung einschließlich der Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes verlangt werden könne.
„Mit dem Verbandsklagerecht sollte Naturschutzsachverstand in die fachplanerische Abwägung einbezogen werden, der zum damaligen Zeitpunkt nicht in wünschenswertem Ausmaß in der Verwaltung vorhanden war. Seither sind einige Naturschutzverbände vermehrt dazu übergegangen, den Pfad der vertrauensvollen Zusammenarbeit auf der Suche nach optimalen, ausgewogenen Planungsentscheidungen zu verlassen. Sie setzen die Verbandsklagen zur Selbstdarstellung und Profilierung ein. Es geht in der Regel nicht mehr um optimale fachliche Lösungen, sondern eingestandermaßen um die Verhinderung von zentralen Zukunftsprojekten. Das verselbstständigte Verbandsinteresse setzt sich über die Interessen der Allgemeinheit und ihren überwiegend mehrheitlichen Willen hinweg“, fasste Posch zusammen.
Bis vor kurzem hatte die FDP das Verbandsklagerecht noch verteidigt. Doch nachdem Posch jüngst in Sachen A44 vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den BUND verloren hat, ist man auf einmal auch hier dafür, das Verbandsklagerecht abzuschaffen. Und so wird dieses Recht dann wohl nächste Woche im Landtag gekippt werden, wenn das neue hessische Naturschutzgesetz beschlossen wird.
Und nun "viel Spass" beim Originaltext der Pressemitteilung:
Pressemitteilung hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom: 07.06.2002
Posch: Verbandsklagerecht von der Zeit überholt - Naturschutz elementarer Bestandteil von Verwaltungshandeln und Planungsverfahren / Naturschutzverbände nutzen Klagerecht zur Selbstdarstellung gegen Interessen der Allgemeinheit
Der Hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) hält das Verbandsklagerecht für überarbeitungsbedürftig. „Die Entwicklung der vergangenen Jahre und jüngst die A 44 haben gezeigt, dass das Verbandsklagerecht nicht mehr seiner ursprünglichen Intention nach genutzt wird, sondern nur noch dazu dient, dass sich verselbstständigte Verbandsinteressen darstellen und in der Öffentlichkeit profilieren“, sagte Posch am Freitag in Wiesbaden. Das Verbandsklagerecht sei überholt, weil die Klagemöglichkeiten von Einzelpersonen inzwischen ausgeweitet seien und die Berücksichtigung von Umweltbelangen elementarer Bestandteil des Verwaltungshandelns und der Planungsverfahren geworden seien.
Als das Verbandsklagerecht 1981 eingeführt wurde, seien die Naturschutzbehörden personell noch nicht ausreichend ausgestattet gewesen, erläuterte Posch. Seit 1980 seien jedoch bei den Regierungspräsidien die Naturschutzabteilungen ausgebaut worden. Die Zahl der Stellen sei von 90 auf 180 verdoppelt worden. In jeder unteren Naturschutzbehörde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten seien im Durchschnitt zehn Stellen vorhanden, das entspreche 250 Fachleuten insgesamt in Hessen auf dieser Verwaltungsebene. Hinzu kommen rund 100 Mitarbeiter im Agrarbereich, die mit Aufgaben der Landschaftspflege betraut seien. Bei der obersten Naturschutzbehörde stieg die Zahl der Beschäftigten von 1984 bis 1994 von 17 auf 47 Fachleute.
Zudem sei die Rechtsstellung Einzelner erheblich ausgeweitet worden, fuhr Posch fort. Nach der früheren Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts habe ein Kläger im Rahmen seines Klageverfahrens nur die Verletzung eigener Rechte geltend machen können, nicht aber eine objektive Fehlgewichtung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Inzwischen habe das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines von Enteignung betroffenen Grundstückseigentümers klargestellt, dass eine umfassende Überprüfung der fachplanerischen Entscheidung einschließlich der Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes verlangt werden könne.
„Mit dem Verbandsklagerecht sollte Naturschutzsachverstand in die fachplanerische Abwägung einbezogen werden, der zum damaligen Zeitpunkt nicht in wünschenswertem Ausmaß in der Verwaltung vorhanden war. Seither sind einige Naturschutzverbände vermehrt dazu übergegangen, den Pfad der vertrauensvollen Zusammenarbeit auf der Suche nach optimalen, ausgewogenen Planungsentscheidungen zu verlassen. Sie setzen die Verbandsklagen zur Selbstdarstellung und Profilierung ein. Es geht in der Regel nicht mehr um optimale fachliche Lösungen, sondern eingestandermaßen um die Verhinderung von zentralen Zukunftsprojekten. Das verselbstständigte Verbandsinteresse setzt sich über die Interessen der Allgemeinheit und ihren überwiegend mehrheitlichen Willen hinweg“, fasste Posch zusammen.
Themen hierzuAssciated topics:
Hessische Landesregierung Juristische Auseinandersetzung Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, ...) Verbandsklagen
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