Pressemitteilung Verein Für Flörsheim e. V. vom 06.09.2018 (Hans Jakob Gall, Vorsitzender)
Bei Ostbetrieb überqueren schwere Flugzeuge im Anflug auf die Landebahn Nordwest des Flughafens Frankfurt die Wohngebiete der Stadt Flörsheim planmäßig in Höhen zwischen 250 und 350m. Die von diesen Flugzeugen ausgelösten Wirbelschleppen erreichen in Flörsheim regelmäßig die Dächer von Gebäuden. Dort heben sie Dachziegel aus ihrem Verbund und bringen sie zum Absturz.
Dies ist jüngst, am 02.09.2018, wieder geschehen. Durch den Sog einer Wirbelschleppe wurden etwa sechs Dachziegel auf die Mozartstraße in Flörsheim abgeworfen, wo sie zerschellten. Wenige Sekunden vor dem Aufprall der Ziegel sind zwei Fußgänger an dem beschädigten Wohnhaus vorbeigegangen. Die Ziegel haben die beiden Passanten nur knapp verfehlt. Abermals war es nur dem glücklichen Zufall zu verdanken, dass durch den Wirbelschleppenvorfall keine Menschen verletzt oder getötet wurden.
Wir erinnern uns: Im Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Landebahn Nordwest und in den gerichtlichen Musterverfahren erklärten die Fraport und das hessische Verkehrsministerium, der Betrieb der Landebahn Nordwest verursache praktisch kein Wirbelschleppenrisiko. In Flörsheim, so die Aussage damals, müsse man statistisch länger als 10 Millionen Jahre warten, bis man eine Wirbelschleppe beobachten könne, die Ziegel von einem Dach reiße.
Auf dieser falschen Aussage beruht die Genehmigung der Landebahn Nordwest. Auf dieser Falschaussage beruht auch die Erlaubnis des gefährlichen Betriebs der schweren, wirbelschleppenträchtigen Flugzeuge über Flörsheim.
Das Verkehrsministerium hat versucht, die lebensgefährlichen Folgen dieser Falschaussage dadurch zu bekämpfen, dass es den Flughafenbetreiber Fraport verpflichtete, die Dächer insbesondere in Flörsheim und Raunheim auf Antrag der Eigentümer zu klammern oder den Eigentümern die Kosten dafür zu erstatten, sodass die Dachziegel dem Sog der Wirbelschleppen standhalten. Dadurch wurde die Lösung des Wirbelschleppenproblems auf rund 6000 Flughafennachbarn abgewälzt.
Abgesehen von der Frechheit, den Flughafennachbarn aufwändige bauliche Maßnahmen an ihren Dächern zuzumuten, damit der gefährliche Betrieb der Landebahn Nordwest bei Ostbetrieb ungeschmälert weitergehen kann, hat sich das von dem Verkehrsministerium installierte Dachklammerprogramm als unwirksam erwiesen. Am 24.05.2018 nämlich warf die Wirbelschleppe eines Flugzeugs Ziegel von einem bereits geklammerten Dach. Auch in diesem Fall verfehlten große und scharfkantige Teile der herabgeworfenen Ziegel eine Frau nur um Haaresbreite. Die Fraport hat behauptet, das am 24.05.2018 beschädigte Dach sei mangelhaft geklammert worden und man wisse bereits, dass eines der beauftragten Dachdeckerunternehmen nicht ordentlich gearbeitet habe. Das betreffende Dachdeckerunternehmen habe rund 100 Dächer wohl stets fehlerhaft geklammert. Im Übrigen aber hätten intensive Kontrollen ergeben, dass alle anderen Dachdeckerunternehmen, die mit den Dachsicherungen befasst seien, gut und richtig arbeiteten.
Auch diese Aussage ist falsch, wie ein im Auftrag der Bürgerinitiative Hochheim/Flörsheim gefertigtes Gutachten eines für das Dachdeckerhandwerk öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ergeben hat. Der Sachverständige hat festgestellt, dass die bereits vorgenommene Dachklammerung auf einem anderen Anwesen massive Mängel aufweist. Insbesondere wurden dort das vorgegebene Klammerschema nicht eingehalten, Firstziegel nicht ordnungsgemäß befestigt, Vordächer und Nebengebäude nicht geklammert. Außerdem stellte sich heraus, dass die bei geklammerten Dächern vorgeschriebenen Sicherheitsdachhaken, an denen sich die Arbeiter bei Maßnahmen am Dach abseilen, nicht vorschriftsmäßig befestigt und nicht tragfähig sind. Auch wurde der Einbau der Sicherheitsdachhaken nicht – wie ebenfalls vorgeschrieben – dokumentiert.
Das Dachklammerprogramm wurde vom Verkehrsministerium mit Bescheid vom 10.05.2013 installiert. Seitdem sind mehr als fünf Jahre vergangen. Die Lebensgefahr, die im Flörsheim wegen der Wirbelschleppen droht, aber besteht fort bis zum heutigen Tag. Längst hätte der Minister Al-Wazir erkennen müssen, dass die angeordneten Dachklammerungen unwirksam sind. Längst hätte er seine Pflicht erfüllen und die Lebensgefahr in Flörsheim dadurch abwenden müssen, dass er den Anflug der für die Wirbelschleppen verantwortlichen schweren Flugzeuge auf der Landebahn Nordwest bei Ostbetrieb verbietet.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Flörsheim wissen aus bitterer Erfahrung, dass der Verkehrsminister die Fraport schont und die wirbelschleppenbedingte Lebensgefahr in Flörsheim in Kauf nimmt. Mit Unterstützung des Vereins Für Flörsheim wurde deshalb bereits im Juni dieses Jahres vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Eilverfahren eingeleitet mit dem Ziel, den tiefen Überflug der wirbelschleppenträchtigen Flugzeuge über Flörsheim bei Betriebsrichtung 07 zu unterbinden. Mit Schriftsatz vom 03.09.2018 wurde dem Bundesverwaltungsgericht u.a. der jüngste Wirbelschleppenvorfall am 02.09.2018 berichtet und das zitierte Gutachten zu den Mängeln der Dachsicherung vorgelegt.
Wirbelschleppen (bei Flugzeugen)