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Mainz: Fluglärmschutzgesetz den Realitäten im Luftraum des Jahres 2018 anpassen!
Pressemitteilung vom 20.07.2018
Von: @Stadt Mainz <2018-07-20>
Der Stadtvorstand unterstützt die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fluglärmkommission in ihrem Bemühen, der Politik den dringenden gesetzlichen Reformbedarf für die Verbesserung des Fluglärmschutzes zu vermitteln.

Der Stadtvorstand unterstützt die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fluglärmkommission (ADF) in ihrem Bemühen, Vertretern von Bundestag und Bundesregierung den dringenden gesetzlichen Reformbedarf für die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm zu vermitteln.

OB Michael Ebling und die für Fluglärmschutz zuständige Umweltdezernentin Katrin Eder: „Die Stadt Mainz ist sich darin einig, die ADF tatkräftig zu unterstützen, um auf längst überfällige gesetzliche Änderungen zu drängen. Die Erkenntnislage im Bereich der Luftfahrt hat sich seit 2007 massiv verändert – dies muss berücksichtigt werden.“

Seit dem im Jahre 2007 zuletzt geänderten - heute gültigen - Fluglärmschutzgesetz (FluglärmG) seien zahlreiche neue Erkenntnisse zur Wirkungsforschung bei Fluglärmbelastungen getroffen worden, die bislang in keiner Weise Einfluss in die aktuelle Gesetzgebung gefunden hätten – bei zuletzt stark erhöhten Flugbewegungen in ganz Europa und auch am Frankfurter Flughafen. „Es ist längst überfällig, das heute gültige Fluglärmschutzgesetz den Realitäten im Luftraum des Jahres 2018 in einer eng besiedelten Region anzupassen“, so Ebling und Eder.

Man untermauere daher die Forderung nach einem absoluten Nachtflugverbot, zumal die NORAH-Studie die hohe gesundheitliche Belastung der Rhein-Main-Bewohner belege. Zugleich stelle der aktive Schallschutz das wirksamste Mittel zur Lärmreduzierung für alle Betroffenen dar. Die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes müsse neben der Verbesserung des passiven Schallschutzes endlich auch Maßnahmen zum aktiven Schallschutz in den Mittelpunkt stellen.

Die Zahl der Flugbewegungen sei in den letzten 12 Monaten erheblich angestiegen - zugleich wachse die Zahl der unzulässigen Landungen in der Nachtzeit von 23.00 bis 0.00 Uhr und im Extremfall gar darüber hinaus immens an: „Einige wenige Fluglinien machen sich auf Kosten der Gesundheit der Region einen schlanken und sehr einträglichen Fuß. Man gewinnt den Eindruck, sie ignorieren gesetzliche Vorgaben zu Teilen gewollt. Es wird nicht selten gerade von jenen Billig-Airlines getrickst, die von Fraport zu Dumpingpreisen nach Frankfurt gelockt wurden, um die Überkapazitäten des Planfeststellungsverfahrens mit Wachstum zu füllen. Die Zeche zahlt der schlaflose Bürger – dies muss ein Ende haben! Die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr muss endlich realisiert werden. Wer die Verletzung aktuell gültiger Regelungen zur Nachtrandstunde fahrlässig in Kauf nimmt oder gar einplant, muss spürbare Sanktionen erfahren. Diese Verstöße müssen strikt geahndet werden“, fordern Ebling und Eder klare Kante.

Der gesetzlich verankerte Gesundheitsschutz müsse in einer Region rund um den Flughafen Rhein-Main oberste Priorität haben und stärkeren Einfluss in die Gesetzgebung finden: „Daran führt kein Weg vorbei - der Schutz vor Fluglärm muss gestärkt werden: Mensch vor Moloch“, so Ebling und Eder abschließend.

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