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Öffentlichkeitsbeteiligung
Lärmaktionsplanentwurf Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main
Pressemitteilung vom 02.September.2021
Von: @Stadtverwaltung Mainz <2021-09-03>
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main, auf ihrer Internetseite bereitgestellt

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung (3.Runde) hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main, auf ihrer Internetseite ([ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ]) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt

Der vorliegende Entwurf schreibt den seit 5. Mai 2014 bestehenden Lärmaktionsplan für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main fort und bildet den aktuellen Stand der Lärmminderungsplanung ab.
Alle Betroffenen können nun ihre Anregungen und Ideen zum derzeitigen Entwurf hervorbringen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet als Onlinebeteiligung statt.
Über die [ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ] oder unter [ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ] gelangt man zur Onlineplattform, auf der in der Zeit bis zum 15. Oktober 2021 Stellungnahmen abgegeben werden können. Alternativ nimmt das RP die Eingaben aber auch auf dem Postweg oder auch per Mail (beteiligung-lap@rpda.hessen.de) entgegen. Die Kontaktdaten sind über die Homepage des RP abrufbar.

Darüber hinaus wird der Entwurf in Papierform im

Mainzer Umweltladen
Steingasse 3-9
55116 Mainz

zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 10.00 bis 13.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr ) zur Einsichtnahme ausliegen. Eine Einsichtnahme ist pandemiebedingt nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 06131 /12-2121 möglich.

Hintergrund:
Die Lärmaktionsplanung basiert auf Lärmkarten, die vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erarbeitet und unter [ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ] abrufbar sind. Auf Basis dieser Lärmkartierung wird eine Bewertung der Lärmsituation vorgenommen und Maßnahmen, Konzepte und Strategien formuliert, die zur Lärmreduzierung beitragen und Lärmbelästigungen entgegenwirken können.

Die Lärmminderungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, dessen aktueller Sachstand in der Re- gel alle 5 Jahre abgebildet und fortgeschrieben wird.

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