Öffentlichkeitsbeteiligung
Lärmaktionsplanentwurf Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main
Pressemitteilung vom 02.September.2021
Von: @Stadtverwaltung Mainz <2021-09-03>
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main, auf ihrer Internetseite bereitgestellt
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung (3.Runde) hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main, auf ihrer Internetseite ([ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ]) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt
Der vorliegende Entwurf schreibt den seit 5. Mai 2014 bestehenden Lärmaktionsplan für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main fort und bildet den aktuellen Stand der Lärmminderungsplanung ab.
Alle Betroffenen können nun ihre Anregungen und Ideen zum derzeitigen Entwurf hervorbringen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet als Onlinebeteiligung statt.
Über die [ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ] oder unter [ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ] gelangt man
zur Onlineplattform, auf der in der Zeit bis zum 15. Oktober 2021 Stellungnahmen abgegeben werden können. Alternativ nimmt das RP die Eingaben aber auch auf dem Postweg oder auch per Mail
(beteiligung-lap@rpda.hessen.de) entgegen. Die Kontaktdaten sind über die Homepage des RP abrufbar.
Darüber hinaus wird der Entwurf in Papierform im
Mainzer Umweltladen
Steingasse 3-9
55116 Mainz
zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 10.00 bis 13.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr ) zur Einsichtnahme ausliegen. Eine Einsichtnahme ist pandemiebedingt nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 06131 /12-2121 möglich.
Hintergrund:
Die Lärmaktionsplanung basiert auf Lärmkarten, die vom Hessischen Landesamt für Naturschutz,
Umwelt und Geologie (HLNUG) erarbeitet und unter [ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ] abrufbar sind. Auf Basis
dieser Lärmkartierung wird eine Bewertung der Lärmsituation vorgenommen und Maßnahmen, Konzepte und Strategien formuliert, die zur Lärmreduzierung beitragen und Lärmbelästigungen entgegenwirken können.
Die Lärmminderungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, dessen aktueller Sachstand in der Re-
gel alle 5 Jahre abgebildet und fortgeschrieben wird.
Stadt Mainz: "Ein bitterer Geburtstag"
Pressemitteilung vom 16.10.2018
Von: @Stadtverwaltung Mainz <2018-10-16>
Oberbürgermeister Ebling und Bürgermeister Beck rufen zur Teilnahme an der Demo zum 7. Jahrestag der Eröffnung der Landebahn Nordwest auf und fordern eine Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm. Mehr»
Stadt Mainz: Klage gegen Flughafenausbau bleibt auf der Tagesordnung
Pressemitteilung vom 14.05.2007
Von: @Stadt Mainz <2007-05-14>
Die Stadt Mainz und die Kommunen in der "Initiative Zukunft Rhein-Main" lehnen einen Klageverzicht als Vorbedingung für einen Anti-Lärm-Pakt entschieden ab. OB Beutel: "Dies wäre eine Selbstaufgabe der Interessen unserer Region". Mehr»
Mainz: Fluglärm-Messdaten sprechen Bände
Pressemitteilung vom 14.07.2011
Von: @Stadt Mainz <2011-07-14>
An der neuen Fluglärm-Messstation Weisenau liegen Mittelwerte und Einzelschall-Ereignisse bereits heute weit über Maximalwerten der Mediation Mehr»
Mainz: Nachtflugverbot ist kein Verschiebebahnhof
Pressemitteilung vom 20.08.2012
Von: @Stadt Mainz <2012-08-21>
Die Stadt Mainz fordert den Flughafenbetreiber auf, beim Nachtflugverbot die geltende Gesetzeslage einzuhalten - 18 Stunden Flugbetrieb müssen reichen. Mehr»
Stadt Mainz enttäuscht über Ablehnung der Klage von Flörsheim
Pressemitteilung vom 30.04.2015
Von: @Stadt Mainz <2015-04-30>
Die Stadt Mainz ist enttäuscht über das Urteil des VGH Kassel zur Flörsheimer Klage: "Es bleibt ernüchternd - wirtschaftliche Interessen wiegen offenkundig schwerer als Lärmschutz der Bevölkerung" Mehr»
Änderung der Südumfliegung hätte stärkere Belastung der Innenstadt mit Fluglärm zur Folge gehabt
Pressemitteilung vom 15.02.2019
Von: @Stadtverwaltung Mainz <2019-02-15>
OB Ebling und Beigeordnete Eder zum Urteil des VGH Kassel erklären Oberbürgermeister Michael Ebling und die für Fluglärm zuständige Umweltdezernentin Katrin Eder reagieren zurückhaltend auf die Bestätigung der Südumfliegung durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel vom gestrigen Tage. Dieser hatte die Klage von acht Kommunen und fünf Privatpersonen aus Hessen sowie Rheinland-Pfalz abgelehnt. Ziel der Klage war die Verlegung der Flugrouten auf einen neuen Korridor, den das Gericht aber als mit vielen Unwägbarkeiten belastet zurückwies. Mehr»