Die Landesplanerische Beurteilung
Am 11.6.2002 veröffentlichte das RP Darmstadt seine "Landesplanerische Beurteilung" als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens. Dabei wurden die Nordwestbahn und die Nordostbahn vom RP als "grundsätzlich mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar" beurteilt, mit deutlicher Präferenz für die Nordwest-Variante. Eine Südbahn wurde als nicht raumverträglich bezeichnet.
Voraussetzung für beide Ausbauvarianten sei aus Sicht des Regierungspräsidiums, dass die Ziele im Regionalplan Südhessen 2000, die den Regionalen Grünzug, den Grundwasserschutz und Waldbestand sowie die der Lärmvorsorge dienenden Siedlungsbeschränkungen betreffen, geändert werden. Darüber hinaus müsse die Bannwaldeigenschaft der betroffenen Waldabteilungen aufgehoben werden.
Mehr:
Pressemitteilung des RP zum Ergebnis des Raumordnungsverfahrens vom 11.6.2002
Landesplanerische Beurteilung (Kurzfassung)
Landesplanerische Beurteilung (Original)
Stellungnahmen zur Landesplanerischen Beurteilung
Die Beurteilung des RP löste bei Betroffenen und Ausbaugegnern scharfe Kritik aus. So sprach Landrat Enno Siehr für die Aktion Zukunft Rhein-Main von einen "Affront gegen die Region". Das Anhörungsverfahren habe im Gegenteil deutlich gemacht, dass keine der von FRAPORT vorgelegten Ausbauvarianten für die Region zumutbar sei. Das Wirtschaftsministerium zeigte sich dagegen - wie erwartet - zufrieden mit dem Ergebnis.
Mehr:
Affront gegen die Region (Pressemitteilung Zukunft Rhein-Main vom 11.6.2002)
BUND: Diese Entscheidung ist vorsätzlicher Rechtsbruch (Pressemitteilung vom 12.06.2002)
Stellungnahme des Bündnis der Bürgerinitiativen (Pressemitteilung vom 13.6.2002)
Pressemitteilung Wirtschaftsministerium zum Ergebnis des ROV
Der Skandal
Einige Tage später kam Rechtsanwalt Baumann durch Aktenstudium der "Entstehungsgeschichte" der Landesplanerischen Beurteilung auf die Spur und löste damit einen handfesten Skandal aus: das Wirtschaftsministerium hat die ursprünglich vom RP vorgelegte Version des Raumordnungsbeschlusses vor der Veröffentlichung in entscheidenden Passagen verändern lassen.
So heißt es z.B. im Entwurf des RP vom 27. Mai:
"Die Verwirklichung des Vorhabens in den Varianten Nordwest, Nordost und Süd ist mit den Erfordernissen der Raumordnung nicht vereinbar, da und solange ihr folgende Ziele des Regionalplans Südhessen entgegenstehen."
Daraus wurde in der endgültigen Fassung:
"Die Vereinbarkeit der Vorhabensvarianten Nordwest und Nordost mit den Erfordernissen der Raumordnung kann hergestellt werden, wenn Planänderungsverfahren zu einer Änderung der unter Ziffer 2 genannten Ziele führen."
Minister Posch bezeichnete die Vorwürfe als "unverantwortliche Stimmungsmache". Angesichts der Beweislage leugnete er die Änderungen zwar nicht, bezeichnete sie aber nur als "Anregungen" und "redaktionelle Änderungen", dies sei ein ganz normaler Vorgang.
Mehr:
Bündnis der Bürgerinitiativen: Posch manipuliert Kernaussage des RP (PM vom 14.6.2002)
Raumordnungsverfahren FRA-Ausbau