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Jahreshauptversammlung der IGF 2017
Von: @Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) <2017-11-01>
Die IGF Rhein-Main hat auf ihrer Jahres­haupt­versammlung 2017 Bilanz der Arbeit der letzten zwei Jahre gezogen und den bisherigen Vorstand im Amt bestätigt. Von der neuen Bundes­regierung erwartet die IGF besseren Schutz vor Fluglärm und Schadstoffen.

Pressemitteilung der IGF vom 01.11.2017 (Dirk Treber)

Die Mitglieder der IGF Rhein-Main haben auf ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung den bisherigen Vorstand einstimmig für zwei weitere Jahre im Amt bestätigt.

Zum ersten Vorsitzenden wurde Dirk Treber aus Mörfelden gewählt, sein Stellvertreter ist Martin Kessel aus Walldorf, Kassiererin bleibt Petra Lücking aus Büttelborn und Schriftführer Günther Wolny aus Walldorf.

Auch die drei Beisitzer, Wilma Frühwacht-Treber aus Mörfelden, Hans-Jürgen Birkholz aus Nauheim und Herbert Debus aus Mörfelden, wurden für die nächsten zwei Jahre wiedergewählt.

Die IGF hat sich nochmals intensiv mit dem Ausgang der hessischen Kommunalwahl im März 2016 beschäftigt. In zahlreichen Städten und Gemeinden in der Rhein-Main-Region haben sich die bisherigen politischen Mehrheiten geändert: die Kritik am Flughafenausbau in Frankfurt und den damit verbundenen negativen Folgen ist leiser geworden; die Klagen und Protestaktionen verschiedener Gemeinden werden zum Teil nicht weiter fortgeführt oder beendet, insgesamt hat die kritische Auseinandersetzung mit dem Flughafenausbau an Bedeutung verloren.

Ein wichtiges Thema auf Landesebene war in 2016 war die Einführung einer Lärmobergrenze (LOG) durch den hessischen Verkehrs- und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir als letzten noch nicht behandelten Punkt aus dem Mediationsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens.

Nach Vorlage des Entwurfs gibt bis heute Gespräche über die konkrete Ausgestaltung der LOG statt. Anscheinend stößt die Einführung einer Lärmbegrenzung auf erheblichen Widerstand des Flughafens, der Fluggesellschaften und der Luftverkehrsseite, weil bisher noch nicht bekannt ist, welche verbindlichen Grenzen zur Minderung des Fluglärms eingeführt werden sollen.

Außerdem wurde von Seiten der Hessischen Landesregierung der Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) vorgelegt, in dem eine Lärmobergrenze als Ziel der Landesplanung verankert ist. Auch hier ist noch keine endgütige Entscheidung gefallen. Festgeschrieben werden soll jedoch, die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens zu fördern.

Wie sich „Wirtschaftlichkeit des Flughafens“ und „mehr Schutz vor Fluglärm“ vereinbaren lassen, bleibt auf Grund der bisher in über 40 Jahren gemachten Erfahrungen mit unterschiedlichen Hessischen Landesregierungen unklar. Durch das Drehen an einigen „Stellschrauben“ des Planfeststellbeschlusses, den bestehenden Bundes- und Landesgesetzen, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsentscheidungen wird sich nicht viel zur Reduzierung der Belastungen erreichen lassen.

Die Themen LOG und LEP werden die IGF auch im kommenden Jahr beschäftigen und von uns kritisch begleitet werden. Die Lebensqualität der Flughafenanwohner kann nur durch wirkungsvolle Maßnahmen zur Reduzierungen der bestehenden Belastungen erreicht werden.

Weitere Punkte, mit denen sich die IGF Rhein-Main beschäftigt hat, waren: die Billigflieger am Frankfurter Flughafen, das Flachstartverfahren, Südumfliegung, Terminal 3 und Airport-City.

An die zur Bundestagswahl 2017 kandierenden Parteien haben wir konkrete Anforderungen zum Schutz vor Fluglärm- und zur Schadstoffreduzierung gerichtet.

Von den zurzeit stattfindenden Verhandlungen für eine Jamaika-Koalition erwarten wir die Verankerung von wirkungsvollen Schutzrechten gegen Lärm- und Schadstoffbelastungen und ambitionierte Maßnahmen zum Klimaschutz und die Erarbeitung eines integrierten Verkehrskonzeptes.

Themen hierzuAssciated topics:

IGF Lärmobergrenzen (LOG) Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)

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