Der Erörterungstermin wird nicht abgebrochen oder ausgesetzt - das Regierungspräsidium lehnte alle entsprechenden Anträge ab. Das ist das wichtigste Ergebnis des heutigen Tages. Inhaltlich gab es wenig Neues, es wurde weiter über Verfahrensfragen diskutiert.
Zu Beginn der Erörterung überraschte Versammlungsleiter Gaentzsch mit der Aussage, um 0:05, und 3:24 hätten ihn zwei Nachtflieger aus dem aus dem Schlaf geholt - schien für ihn eine neue Erfahrung zu sein.
Als erster hatte Rechtsanwalt Baumann Grund zu heftigem Ärger: sein im letzten November gestellter Antrag auf Akteneinsicht wurde am Morgen vom Regierungspräsidium abgelehnt. Tenor der Ablehnung: Die Behörde sei nicht dazu verpflichtet; andere könnten dann auch Einsicht verlangen und das sei zu viel Arbeit und würde das Verfahren stören. Baumann fand dagegen, die Ablehnung sei eine "Beeinträchtigung des Rechtes der ordnungsgemäßen anwaltlichen Tätigkeit", die Waffengleichheit sei hier verletzt. Das erste Mal in dieser Anhörung wurde dann ein Anwalt richtig böse: "Welches Chaos muss in der Behörde herrschen, wenn in 10 Monaten keine Einsicht möglich ist!", schimpfte Baumann. Die Begründungen seien an den Haaren herbeigezogen, er hätte das Kopieren auch selbst übernommen und bezahlt.
Andere Anwälte teilten die Empörung: der Vorgang stelle einen schwerwiegenden Verstoß" gegen deutsches und EU-Recht dar, die Entscheidung werde vor der Rechtsprechung keinen Bestand haben. Ein anderer sprach von "Gedankengut von weit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes". Und: "Was hat eine Behörde zu verbergen, wenn sie monatelang die Einsicht verweigert?". Anwesende Einwender konnten sich schon einen Reim auf die Motivation der Behörde machen: der unglaubliche Vorgang, dass das Ministerium die Beurteilung des RP im Raumordnungsverfahren von "nicht raumverträglich" auf "kann raumverträglich gemacht werden" ändern ließ, kam seinerzeit auch durch Akteneinsicht eines Anwalts ans Licht. Eine Wiederholung möchte man wohl vermeiden ...
Am Mittag gab es dann weiteren Ärger für die Anwälte und Einwender: das RP lehnte alle Anträge auf Aussetzung der Erörterung ab. Die Anträge auf Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens hat die Anhörungsbehörde wegen fehlender eigener Kompetenz an das Wirtschaftsministerium (Planfeststellungsbehörde) weitergereicht. Die Anträge und Ablehnungsgründe in Stichworten:
- "Betroffene wurden nicht richtig über Teilnahmeberechtigung informiert": "Betroffene" wurde wie im Gesetz verwendet, reicht zur Information der Öffentlichkeit aus
- "Raumordnerische Voraussetzungen fehlen": Macht nichts, sind erst zum Planfeststellungsbeschluss notwendig
- "Unvollständige Unterlagen": Unterlagen müssen nicht "beliebig vollständig" sein, also ausreichen, um das Vorhaben zu genehmigen. Alle gestellten Fragen sind erörterungsbedürftig und werden erörtert. Bei Bedarf kann man später Unterlagen nachfordern
- "Auslegungsraum zu klein": Ist Gegenstand der Erörterung, bei Bedarf Neu-Auslage möglich
- "Zeitraum der Auslegung zu kurz": ist im Gesetz so vorgegeben
- "Eventuelle Weitergabe von Einwendungen an Lufthansa": hat nichts mit der Erörterung zu tun
- "Verweigerte Akteneinsicht": Ist kein Grund die Erörterung abzubrechen
- "Schlecht gewählter Erörterungsort": Stadthalle Offenbach war die einzige Möglichkeit, die alle Anforderungen erfüllt
- "Abhaltung von Erörterungssitzungen an anderen Orten": Erörterung an nur einem Ort ist zulässig
- Verhandlungen an Samstagen oder am Abend: ist zu große Belastung für die ständigen Teilnehmer. Ab Freitag 14:00 für einfache Einwender ein vorrangiges Rederecht. Möglichst themenkonform vortragen.
Der Antrag, das Verfahren abzubrechen, weil der Planfeststellungsbeschluss von 1971 einen weiteren Ausbau ausschließe, wurde an des Ministerium weitergereicht.
Fraport erläuterte die Erweiterung des Terminals 1. Die Halle C wird um 40 m für mehr Abfertigungskapazität erweitert. Schalter und Gepäckbandanlagen sollen neu errichtet werden. C Finger wird zurückverlagert und A380-fähig gemacht. Die luftseitige Kapazität werde nicht erhöht.
Zum Abschluss der Tages wurde mit dem Tagesordnungspunkt 1.3 (Luftverkehrsprognose, bedarfsgerechter Ausbau am Standort, Verzicht auf Ausbau am Standort, Verlagerung auf andere Verkehrsträger oder andere Verkehrsflughäfen) begonnen. Fraport stellte das Gutachten zur Luftverkehrsprognose (G8) vor. Eckpunkt: Für das Jahr 2015 werden 84 Millionen Passagiere prognostiziert.
Regierungspräsidium Darmstadt Erörterungstermin PFV A380-Werft Fraport AG
Pressemitteilung vom 19.01.2006