Nun ist der Gesetzgeber gefordert, sagt Thomas Jühe, der seit dem Jahr 2000 Bürgermeister von Raunheim und seit 2003 Vorsitzender der Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Frankfurter Flughafen sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen ist.
Was hat Sie an den Ergebnissen der NORAH- Studie am meisten überrascht?
Dass die Wissenschaft keinen Anstieg bei den Blutdruckerkrankungen im Zusammenhang mit Fluglärm hat feststellen können. Das hat die Lärmmedizin insgesamt überrascht, auch wenn die neuen Erkenntnisse schon mit einigen Einzelergebnissen von früher korrespondieren.
Diese Überraschung hat die Schlagzeilen in den Medien bestimmt - und womöglich den Eindruck erweckt, Fluglärm sei gar nicht so schlimm . Das ist natürlich Quatsch! Die NORAH-Studie weist für das Krankheitsbild Depression einen eindeutigen Risikoanstieg durch Fluglärm nach. Herzschwächen treten häufiger auf, schwere Krankheiten verlaufen problematischer und das Lesenlernen bei Grundschulkindern verzögert sich, um nur einige Beispiele zu nennen, die zeigen, dass nun der Gesetzgeber zu reagieren hat, um die Gesundheit der Menschen besser zu schützen.
Meinen Sie damit das Fluglärmschutzgesetz?
Die Bundesregierung ist lediglich verpflichtet, bis zum Jahr 2017 zu überprüfen, ob die bestehenden Vorgaben stimmen. Doch dabei geht es lediglich um passiven Schallschutz, zum Beispiel durch den Einbau von Lärmschutzfenstern, und um Bauverbote für Gebiete, in denen es so laut ist, dass dort keine neuen Häuser gebaut werden dürfen. Das wichtigere Gesetz, das es zu ändern gilt, ist das Luftverkehrsgesetz.
Thomas Jühe
Was fordern Sie?
Nach den Erkenntnissen der NORAH-Studie muss im Luftverkehrsgesetz der Vorrang des aktiven vor dem passiven Schallschutz festgeschrieben werden, damit endlich eine eindeutige gesetzliche Vorgabe zum Einsatz lärmarmer Flugzeuge sowie optimierter An- und Abflugverfahren für Airlines, Flugsicherung und Flughafenbetreiber besteht. Das wäre dann ein verbindliches Lärmminimierungsgebot, das durch wirtschaftliche Anreize für »Leiseflieger« unterstützt wird. Darüber hinaus brauchen wir eine Lärmobergrenze und ein Luftverkehrskonzept, das nicht auf die wirtschaftlichen Aspekte des Luftverkehrs begrenzt bleibt. Es ist Zeit, dass auch die schädlichen Umweltauswirkungen in die Planung unserer Mobilität angemessen einbezogen werden.
Was kann die Fluglärmkommission am Frankfurter Flughafen hier tun?
Wir müssen begreifen, dass die Musik nicht hier am Standort Frankfurt, sondern in Berlin spielt. Daher ist die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen so wichtig. Es muss darum gehen, Bundestagsabgeordnete und Behördenvertreter vom Handlungsbedarf zu überzeugen, der sich aus der NORAH-Studie ergibt. Deswegen unterstützt die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen die Initiative der Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, die hier vor kurzem aktiv geworden sind, damit das Luftverkehrsgesetz zum Schutz der Menschen vor Fluglärm geändert wird.
Zukunft Rhein-Main (ZRM) EXTRABLATT Fluglärmkommission Ffm Fluglärmgesetz
Unser Standpunkt: Ja zur Wirtschaftsregion Rhein-Main - Nein zum Flughafenausbau !
Argumente der Ausbaubefürworter kritisch hinterfragt.