Initiativen unterstützen Klage der Stadt Mörfelden-Walldorf für eine Lärmschutzhalle
Gemeinsame Pressemitteilung vom 13.5.2008
Von: @IGF, BI Mörfelden, IG Ökoflughafen <2008-05-13>
IGF, BI Mörfelden und IG Ökoflughafen unterstützen die Klage der Städte Mörfelden-Walldorf und Neu-Isenburg für mehr Schutz gegen den Lärm von Triebwerksprobeläufen und Bodenlärm im Bereich der A380-Halle.
Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) e. -
Bürgerinitiative gegen die Flughafenerweiterung Mörfelden-Walldorf -
Interessengemeinschaft (IG) Ökoflughafen
Die Klage der Städte Mörfelden-Walldorf und Neu-Isenburg beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel für eine Lärmschutzhalle gegen die Triebwerksprobeläufe und den Bodenlärm im Bereich der A 380-Wartungshalle werden von der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF), der Bürgerinitiative gegen die Flughafenerweiterung Mörfelden-Walldorf und der IG Ökoflughafen unterstützt. Nur mit der Errichtung einer solchen Lärmschutzhalle kann die Bevölkerung wirkungsvoll vor den gesundheitlichen Belastungen geschützt werden. Das von der Stadt Mörfelden-Walldorf zum Thema Bodenlärm vorgelegte Gutachten weist aus, dass der bereits jetzt im Bereich der A 380-Halle gemessene Bodenlärm deutlich höher ist und die Bewohner von Walldorf-Nord und Zeppelinheim erheblich belastet.
Mit der Nutzung der A 380-Halle am Frankfurter Flughafen ist ein umfassendes Lärmschutzkonzept zu realisieren. Wie die Beispiele vom Lärmschutzhallen am Flughafen Hamburg oder Düsseldorf zeigen, sind derartige Lärmschutzeinrichtungen in der Praxis erprobt und auch finanzierbar.
Da der Frankfurter Flughafen und die Deutsche Lufthansa stets auf ihre vorbildliche Umweltbilanz verweisen, können 10 Millionen Euro kein Argument sein, diesen Standard plötzlich aufzugeben.
IGF, BI Mörfelden-Walldorf und IG Ökoflughafen erwarten, dass der VGH Kassel ein richtungsweisendes Urteil in Sachen Lärmschutz fällt und der Fraport AG bzw. der Deutschen Lufthansa eine Lärmschutzhalle gegen Triebwerksprobeläufe und Bodenlärm vorschreibt.
Außerdem gehen alle drei Schutzvereinigungen davon aus, dass die Städte Neu-Isenburg und Mörfelden-Walldorf ihre Bürger zeitnah und umfassend über das Ergebnis ihrer Klage beim VGH Kassel informieren.
Stadt Mörfelden-Walldorf klagt wegen A380-Halle gegen Fraport
Darf Fraport außerhalb des Zauns im Bannwald der Stadt bauen?
Von: @cf <2004-07-26>
Die Stadt Mörfelden-Walldorf verlangt auf gerichtlichem Wege von der Fraport AG die Rücknahme ihres Antrags auf Planfeststellung für die A380-Werft vom 29. Januar 2003. Grund hierfür ist eine vertragliche Zusicherung der Fraport an die Stadt aus dem Jahre 1977. Mehr»
IAGL sucht MusterklägerInnen gegen Flughafenausbau
Jetzt qualifizierte Einwendung erheben - später klagen!
Von: @cf <2005-01-20>
Das IAGL, der Klageverein des Bündnisses, sucht MusterklägerInnen gegen den Planfeststellungs-Beschluss zum Flughafenausbau. Wer später eine Musterklage führen will, sollte jetzt eine besonders qualifizierte Einwendung erheben. Interessiert? Melden Sie sich jetzt! Mehr»
Klage von Mörfelden-Walldorf auf Schutz vor Fluglärm gescheitert
Pressemitteilung vom 03.06.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-06-05>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat auch die Klage von Mörfelden-Walldorf gegen den Ist-Betrieb am Flughafen Frankfurt abgewiesen. Ein Anspruch auf Schallschutz oder Entschädigung wurde ebenfalls abgelehnt. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Taunus-Flugrouten rechtmäßig
Pressemitteilung Nr. 37/2004 vom 24.6.2004
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2004-06-24>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Festlegung der Taunus-Flugrouten (TABUM) für rechtmäßig erklärt und damit ein anders lautendes Urteil des VGH Kassel aufgehoben. Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»