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Klage Mörfelden-Walldorf gegen Planfeststellungsantrag zur A380-Wartungshalle
Von: @cf <2004-11-25>
Klage
Stadt Mörfelden-Walldorf
gegen
Fraport AG

beim hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel), 18.05.2004
Rechtsanwalt: Bernhard Schmitz
Ziel:
Rücknahme des Antrags auf Planfeststellung für die A380-Werft vom 29.01.2003

Begründung: Die Stadt Mörfelden-Walldorf verfügt über eine Erklärung der Frankfurter Flughafen AG (FAG) vom 13.05.1977, in dem die FAG zusichert, dass sie über die Errichtung des Radarturms im Schonwald (heute: Bannwald) der Stadt hinaus keine weiteren Bauvorhaben im Schonwald planen wird und kein weiterer Eingriff in den Schonwald für Baumaßnahmen der Fraport erfolgen soll. Der Antrag auf Planfeststellung für die A380-Werft, der solche Eingriffe in den Bannwald der Stadt vorsieht, wird daher als vertragswidriges Verhalten angesehen.
Status:
Verhandlung: 25.11.2004

Urteil: 25.11.2004, Aktenzeichen 12 A 1496/04
Klage abgewiesen.

Begründung: Es sei kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, weil die Stadt das Angebot der FAG nicht in der gebotenen schriftlichen Form unmissverständlich angenommen habe.
Wäre ein Vertrag zustande gekommen, wäre er dennoch nichtig, weil der FAG im Jahre 1977 ein Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung für den Radarturm und die Rodung des Waldes zugestanden habe. Die Rodung des Waldes für den Radarturm habe der Sicherheit des Luftverkehrs gedient. Die Erteilung der Genehmigung und die Mitwirkung der Stadt hätten daher nicht von der geforderten Verpflichtung der Fraport abhängig gemacht werden dürfen.
Mehr:
Nähere Informationen zur Klage der Stadt
Pressemitteilung des VGH Kassel zum Urteil
Urteil des VGH Kassel vom 25.11.2004 (AZ 12 A 1496/04)
Themen hierzuAssciated topics:

PFV A380-Werft Bannwald Klage (vor Gericht) Juristisches zum FRA-Ausbau Mörfelden-Walldorf

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