Emissionshandel für den Luftverkehr
Pressemitteilung vom 07.08.2009
Von: @Umweltbundesamt (UBA) <2009-08-07>
Die Vorbereitungen für den Emissionshandel für den Luftverkehr laufen auf Hochtouren. Luftfahrzeugbetreiber müssen jetzt aktiv werden, um künftig kostenlose Zertifikate zu erhalten
Offiziell hat der Emissionshandel für den Luftverkehr noch nicht begonnen, doch bereits jetzt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Nur diejenigen Luftfahrzeugbetreiber, die jetzt so genannte Monitoringkonzepte für die Erfassung der Transportdaten und Emissionen ihrer Flugzeuge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt einreichen, können in Zukunft bei der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten sicher berücksichtigt werden.
Die neue EU-Emissionshandelsrichtlinie schreibt vor, dass der Luftverkehr ab 2012 in den Emissionshandel der Europäischen Union einbezogen wird; die Berichtspflichten betreffen bereits das Jahr 2010. Von dieser Erweiterung des Emissionshandels betroffen sind grundsätzlich alle Betreiber, deren Luftfahrzeuge in der Europäischen Union starten oder landen. Zukünftig gilt wie auch bei bestimmten Energie- und Industrieanlagen: Luftfahrzeugbetreiber müssen jährlich Emissionsberichte vorlegen und – erstmalig für das Jahr 2012 – Emissionsberechtigungen (Zertifikate) in Höhe ihrer tatsächlichen Kohlendioxidemissionen abgeben.
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) regelt die Infrastruktur für das europäische Emissionshandelssystem in Deutschland. Am 22. Juli 2009 trat eine Änderung des Gesetzes in Kraft. Zusammen mit der Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020) vom 25. Juli 2009 ist die TEHG-Änderung die rechtliche Grundlage für die Datenerhebung zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel. Die DEV 2020 legt unter anderem die Frist zum Einreichen der Monitoringkonzepte bei der DEHSt fest: Sie endet sechs Wochen nachdem die Liste der Deutschland zugeordneten Luftfahrzeugbetreiber (Verwaltungsmitgliedstaatenliste) veröffentlicht wurde. Derzeit erarbeitet die Europäische Kommission die Liste. Mit der Veröffentlichung wird im August gerechnet, so dass die Frist voraussichtlich im September/Oktober enden wird. Die DEHSt sichert allen Betreibern, die ihre Monitoringkonzepte bereits bis zum 31. August 2009 vorlegen, einen Bescheid noch im laufenden Jahr zu. Zur Unterstützung der Betreiber stellt die DEHSt zahlreiche Informationen und Hilfsmittel – wie zum Beispiel Muster-Monitoringkonzepte – auf ihrer Homepage zur Verfügung.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde in Deutschland für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen ebenso wie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.dehst.de .
Klimaschutz: Öffentlichkeit fordert Beitrag der Luftfahrt
Pressemitteilung vom 29.07.2005
Von: @EU-Kommission <2005-07-29>
In einer öffentlichen Internet-Konsultation hat sich eine große Mehrheit der Teilnehmer dafür ausgesprochen, die wachsenden Auswirkungen des Luftverkehrssektors auf den Klimawandel zu begrenzen. Die Kommission will jetzt eine Strategie entwickeln Mehr»
UBA: Chronischer Verkehrslärm erhöht das Herzinfarkt-Risiko
Pressemitteilung vom 10.03.2004
Von: @Umweltbundesamt (UBA) <2004-03-18>
Verkehrslärm und Arbeitslärm sind Risikofaktoren für den Herzinfarkt. Die "NaRoMi-Studie" des Umweltbundesamtes (UBA) untermauert einen Zusammenhang zwischen Straßenverkehrslärm und Herzinfarkt und kommt zu erschreckenden Ergebnissen. Mehr»
Luftreinhaltung: Was tut meine Stadt gegen Feinstaub?
Neue Link-Sammlung des UBA (PM vom 14.12.2005)
Von: @Umweltbundesamt (UBA) <2005-12-14>
UBALL gibt Antwort! Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Internet-Adressen der Luftreinhalte-, Aktions- und Maßnahmeplänen der Bundesländer, Städte und Gemeinden zusammengestellt. Mehr»
Neue Beweise: Lärm macht krank!
Neue UBA-Studie bestätigt Zusammenhang zwischen Straßenverkehrslärm und Krankheitshäufigkeit
Von: @(Umweltbundesamt) <2003-03-03>
Menschen aus stark mit Verkehrslärm belasteten Wohngebieten leiden häufiger an Bluthochdruck, besonders wenn sie bei offenem Fenster schlafen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Robert-Koch-Instituts im Auftrag des Umweltbundesamts, an der über 1700 Menschen teilnahmen. Mehr»
UBA: Nächtlicher Fluglärm kann krank machen
Studie zeigt: Nachtflugbetrieb stört gesundheitliches Wohlbefinden (PM vom 22.02.2007)
Von: @Umweltbundesamt (UBA) <2007-02-22>
Nächtlicher Fluglärm führt dazu, dass die Betroffenen häufiger den Arzt aufsuchen und die Ärzte diesen mehr Medikamente verschreiben. Dies hat eine neue epidemiologischen Studie des Umweltbundesamtes ergeben. Mehr»
UBA: Fluglärm macht krank
Pressemitteilung vom 27.02.2010
Von: @Umweltbundesamt (UBA) <2010-03-01>
Die neue Studie von Prof. Greiser am Flughafen Köln/Bonn zeigt ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen durch Nachtfluglärm. Das Umweltbundesamt hat die Studie jetzt offiziell veröffentlicht Mehr»
Wohin geht die Reise?
Luftverkehr der Zukunft: umwelt- und klimaschonend, treibhausgasneutral, lärmarm
Von: @Umweltbundesamt <2019-11-06>
Das Umweltbundesamt hat eine Ausarbeitung erstellt, die eine Gesamtstrategie für einen umweltschonenden Luftverkehr der Zukunft beschreibt. Mehr»
Landesentwicklungsplan Hessen
BBI: Umweltbundesamt veröffentlicht Fluglärmbericht 2017
Pressemitteilung vom 24.07.2017
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2017-07-24>
Das Bündnis der Bürgerinitiativen sieht im Fluglärmbericht des Umweltbundesamtes ein "vernichtendes Urteil über das bestehende Fluglärmschutzgesetz". Mehr»
"Aktuell fehlt ein Lärmdeckel"
Von: @ZRM Info <2017-04-04>
Rechtsanwalt Mehler bewertet das Konzept der Landesregierung für eine Lärmobergrenze im Vergleich zu Forderungen der ZRM. Mehr»
Kreisbeigeordneter Astheimer appelliert an Luftverkehrsbranche:
"Flugbewegungen optimieren"
Pressemitteilung des Kreis Groß-Gerau
Von: @Kreisausschuss Gross-Gerau <2019-03-14>
In einer an der TU Chemnnitz durchgeführten Studie wird aufgezeigt, wie die Anzahl von Flugbewegungen erheblich verringert werden könnte. Damit ließen sich Fluglärm und Schadstoffausstoß vermindern. Mehr»