Fluglärmkommission sieht Erprobung einer optimierten Nutzung des Bahnsystems bei Westbetrieb kritisch
Pressemitteilung der FLK zur 253. Sitzung vom 04.12.2019
Von: @Fluglärmkommission Frankfurt <2019-12-04>
Die Fluglärmkommission befasste sich auf ihrer 253. Sitzung mit der von der Flugsicherung angekündigten Erprobung eines Drei-Bahn-Betriebes für Landungen bei Westbetrieb im Februar-März 2020. Außerdem waren mehrere geplante Anhebungen und Absenkungen von Lufträumen ein Thema.
Die Deutsche Flugsicherung stellte den Mitgliedern der Kommission ihre Planungen für einen ca. 20tägigen
Probebetrieb der optimierten Nutzung des Start- und Landebahnsystems bei Betriebsrichtung 25
(Westbetrieb) im Zeitraum von Februar bis März 2020 vor. Ziel des Probebetriebes ist es, die
Sicherheitsempfehlung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) auch künftig umzusetzen und das
Tabuzonenverfahren bei Anflügen bei Westbetrieb weiter zu optimieren. Dabei sollen Starts und Landungen
jeweils im Wechsel von bzw. zur Centerbahn/Südbahn vorgenommen werden können. Nach dem
bisherigen, auch dem Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegten, Betriebskonzept wird die Centerbahn
grundsätzlich nur für Starts und die Südbahn nur für Landungen genutzt. Die Abflüge vom
Parallelbahnsystem bei Westbetrieb sollen im Rahmen des Probebetriebes entsprechend der Annahmen im
Planfeststellungsbeschluss nahezu vollständig über die Südumfliegung geführt werden, Nordwestabflüge
sollen in diesen ca. 20 Tagen nur noch im Falle außergewöhnlicher Umstände durchgeführt werden. Im
Auftrag der Fluglärmschutzbeauftragten soll ein etwaiger Probebetrieb von Lärmmessungen des UNH und
der Fraport AG begleitet werden.
Nach Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Mitglieder der Kommission kann der von der DFS
geplante Probebetrieb zur Optimierung der Tabuzonenverfahren grundsätzlich nachvollzogen werden. Vor
dem Hintergrund der bestehenden mehrheitlich kritischen Haltung der Mitglieder der Kommission in Bezug
auf die mit dem Flughafenausbau geplante Steigerung der Flugbewegungen, ist die Kommission jedoch
nachvollziehbar nicht daran interessiert, zu untersuchen, wie eine erhöhte Anzahl an Flugbewegungen
kapazitativ abgewickelt werden kann. Der stellvertretende Vorsitzende, Jan Fischer, der auch Bürgermeister
von Nauheim ist, fasste als Fazit zusammen, dass für den Fall, dass trotz der kritischen Positionierung der
Kommission der Probebetrieb durchgeführt werde, der Kommission sämtliche Erkenntnisse zu den
möglichen Lärmwirkungen unverzüglich vorzulegen seien.
Die Kommission nahm weiter die an das Bundesverkehrsministerium gerichteten Vorschläge der DFS zur
Kenntnis, nach denen ab März 2020 der Luftraum Charly (C) in bestimmten Bereichen im entfernteren
Umfeld des Flughafens abgesenkt werden soll. Die Vorschläge liegen aktuell beim
Bundesverkehrsministerium, mit einer Entscheidung sei bis Ende des Jahres zu rechnen. Mit der Absenkung
des Luftraumes C zwischen Bad Nauheim und Gedern um nur noch 1.000 Fuß anstelle von zuvor geplanten
2.000 Fuß soll der bis 2018 geltende Zustand wiederhergestellt werden. Eine andere Absenkung des
Luftraumes C im Jahr 2018 um Aschaffenburg soll ebenfalls teilweise wieder beseitigt werden durch
Anhebung um 1.000 Fuß. An zwei weiteren Stellen soll der Luftraum C ebenfalls angehoben werden (östlich
von Aschaffenburg um 1.000 Fuß und östlich von Bad Kreuznach um 3.000 Fuß). Die geplante Absenkung
des Luftraumes C um 2.000 Fuß westlich von Bingen führt nach Auffassung der Kommission nicht
automatisch dazu, dass sich die Gesamtfluglärmsituation verschlechtert. Hintergrund ist, dass durch die
Maßnahme voraussichtlich andere aktive Schallschutzmaßnahmen im näheren Umfeld des Flughafens
(Anhebung der Gegenanflüge) wieder besser eingehalten werden können. Die Maßnahme bedeutet daher
aus Lärmschutzgründen nicht eindeutig eine Verschlechterung. Katrin Eder, stellvertretende Vorsitzende der
Kommission und Umweltdezernentin von Mainz, unterstrich die Bitte der Kommission, im Rahmen einer
jährlichen Evaluierung genau zu prüfen, ob der für die ordnungsgemäße Verkehrsabwicklung gesicherte
Luftraum weiterhin benötigt werde, oder in kommenden Jahren wieder freigegeben werden könne. Zudem
sollen die Auswirkungen auf die Gesamtregion auch aus Fluglärmsicht sorgfältig überprüft werden.
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