Thema am 20.10.2005 war weiterhin TOP 3, "Straßen- und Schienenverkehr", Unterpunkt 3.1 Straßenplanung, Grundlegendes und einzelne Fragen.
Der Bericht basiert heute auf einem kommunalen Protokoll.
Planungsstand von Straßen- und Bahn-Projekten
Zu Beginn beantwortete das RP die Frage vom Dienstag, in welchem Planungszustand sich die von Fraport als gegeben angenommenen Straßenbau- und Schienenverkehrsprojekte befinden. Dies könnte auch über das aktuelle PFV hinaus von Interesse sein:
Straßenverkehr
- BAB 3, achtstreifiger Ausbau zw. AK Wiesbaden – AS Kelsterbach: zurückgestellt
- BAB 5, Vollausbau AS F-Niederrad: weitere Planungsmaßnahmen 2006
- BAB 66, sechsstreifiger Ausbau zw. AD Kriftel u. AK Wiesbaden: im Bau
- B 3, Umgehung Friedberg: gültiger PFB; Baubeginn 2006
- B 40/B519 Umgehung Hochheim, Flörsheim, Weilbach: Hochheim Verfahrensbeginn 2006, andere Variantenprüfung 2006
- B 43 Verlegung und vierstreifiger Ausbau im Bereich Caltex-Gelände: k.A. (Nach aktuellen Informationen und Presseberichten Wegfall, weil dort Logistik und Märkte, statt GVZ angesiedelt werden sollen
- B 486 ortsnahe Umfahrung Dreieich-Offenthal: Planungsphase
- B 486 Umgehung Mörfelden: Beginn PFV 2006
- B 519 Umgehung Hofheim/Kriftel: Planungsphase, lange lokale Auseinandersetzungen
- L 3011 Westtangente Hattersheim: keine konkreten Planungen; Spange Kriftel in Betrieb
- L 3366 Keine konkreten Planungen
- B 43/A 3 Spange Kelsterbach: keine konkreten Planungen.
Schienenverkehr:
- HGV-NBS Köln-Frankfurt: in Betrieb
- HBV-NBS Rhein-Main – Rhein-Neckar: Planungsstadium; noch keine PFV-Unterlagen
- Umbau Sportfeld mit Anpassung an Riedbahn: im Bau
- RT West: Planungsphase
- Viergleisiger Ausbau Ffm-West - Bad Vilbel: Planungsphase
- S-Bahn Offenbach-Ost – Oberroden: in Betrieb
- S-Bahn Offenbach-Ost – Dietzenbach: in Betrieb
- S-Bahn auf Riedbahn: Planung; abhängig von NBS Ffm-Mannheim
- Ausbau U-Bahn u. Straßenbahn Frankfurt: z.T. Planungsphase, z.T. realisiert
Einige ungelöste Planungsprobleme
Danach wurden verschiedene Aspekte des Themas vertieft, grundsätzlich neue Erkenntnisse gab es nur wenige.
Rechtsanwalt Fislake (Kelsterbach) kritisierte erneut, dass generell die durch den Ausbau verursachten Verkehrsprobleme planerisch nicht gelöst würden, was man bei einem Verfahren dieser Größenordnung erwarten könnte. So sei zu klären, ob die Anlage von Betriebsstraßen, Parkplätzen oder Gebäuden gerechtfertigt sei. Das Problem, das bei einem Ausbau noch mehr Fluggäste ihr Auto in den umliegenden Gemeinden abstellen würden (um die hohen Parkgebühren am Flughafen zu sparen), werde nicht gelöst. Fraport hatte dazu gesagt, man stelle am Flughafen genug Parkraum zur Verfügung, wenn dieser wegen des Preises nicht angenommen würde, wäre das nicht das Problem von Fraport. Mit "Ordnungsmaßnahmen" der Gemeinden sei dieses Problem nicht in den Griff zu bekommen.
Ein Vertreter des Chemiewerks Ticona brachte die Frage auf, ob künftig Schwertransporte und Gefahrguttransporte noch ungehindert das Gelände der Ticona erreichen könnten. Fraport sagte dazu, alle Anlagen seien nach den geltenden Vorschriften geplant. Die Zufahrt über die Okrifteler Straße von der B 43 sei weiter möglich. Im Tunnel unter der Landebahn könnte es Probleme geben. Ein Fraport-Vertreter meinte, Schwertransporte wie von der Ticona beschrieben könnten den Tunnel nicht befahren. Es gebe auch Sicherheitsrisiken im Hinblick auf terroristische Anschläge.
Rechtsanwalt Wurster hielt die landseitige Erschließung des Flughafens für nicht gesichert. Eine Reihe von eingeplanten Bauvorhaben sei bis 2015 nicht fertig. Bei der Bahnstrecke Frankfurt-Mannheim und der daran hängenden S-Bahn "Riedbahn" sei eine Fertigstellung unsicher. Dann würde es statt der ÖPNV-Nutzung zu einer verstärkten Nutzung des privaten Personenverkehrs und damit zu zusätzlichen Belastungen auf Autobahnen sowie Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen kommen. Wurster beantragte, Fraport solle die Auswirkungen des Ausbaus auf den landseitigen Verkehr für 2010 und 2015 unter Zugrundelegung realistischer Verkehrsverhältnisse darstellen.
Methodik des Gutachtens
Rechtsanwältin Fridrich fragte den Fraport-Gutachter Dielemann, ob bei seinem Gutachten auch außerhalb des Untersuchungsraumes liegende geplante Vorhaben berücksichtigt wurden, z.B. der Ausbau der A 67 südlich von Darmstadt oder der A 3 östlich von Offenbach bis Würzburg. Fraport antwortete, das eigentliche Gutachten berücksichtige diese Vorhaben nicht. Bei einer Sensitivitätsuntersuchung mit jüngeren Daten, bei der diese Vorhaben berücksichtigt wurden, hätte sich ergeben, dass die Gutachten nicht geändert werden müssten. Fridrich bemängelte, dass diese Untersuchung nicht zugänglich sei. Im Gutachten seien außerdem Spitzenwerte und Bandbreiten nicht berücksichtigt worden, womit das Gutachten nicht dem Stand der Technik entspreche. Das RP meinte, Fraport habe nichts anderes geliefert und halte dies wohl auch nicht für nötig.
Auch Rechtsanwalt Schröder übte Kritik an den Gutachten. So seien die Vorgutachten (z.B. die Prognosen von Passagieren) fehlerhaft und dadurch sei das Gutachten 9.1 ebenfalls fehlerhaft. Man könne darauf keine Gutachten zu Verkehrslärm und Luftschadstoffen aufbauen, wie es aber getan worden sei. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung seien Spitzenwerte zu betrachten, nicht nur Durchschnittswerte.
Ein Kommunalvertreter kritisierte, das Gutachten 9.1 sei eine Zusammenfassung und die grundlegenden Teile, die die Fakten enthielten, seien nicht zugänglich. Das RP meinte dazu erst, man könne diese Unterlagen nicht weitergeben, weil sie noch nicht fertig seien und man sie selbst nicht habe. Fraport jedoch überraschte mit der Mitteilung, die Unterlagen seien fertig und lägen vor. Verhandlungsleiter Gaentzsch forderte daraufhin Fraport auf, die Gutachten ins Verfahren einzubringen.
Busbahnhof Zeppelinheim und sonstige Fragen
Das Terminal 3 soll über einen Shuttle-Bus vom Bahnhof Zeppelinheim an den öffentlichen Nahverkehr angebunden werden. Nach einigen Fragen konkretisierte Fraport die Zahl der Busse, die dort täglich fahren sollen, von "ein paar" auf 216 am Tag (Viertelstundentakt). Reisende und Angestellte sollen die gleichen Busse benutzen. Für die Busse soll ein neuer Busbahnhof errichtet werden. Die Stadt Neu-Isenburg wehrt sich allerdings gegen die zusätzliche Verkehrsbelastung in Zeppelinheim, bislang konnte mit der Stadt kein Konsens erzielt werden.
Ein Einwender stellte die Frage nach den Gesamtinvestitionen, er wolle konkret wissen, was Fraport bezahle und was die öffentliche Hand finanzieren muss. Die Aussage von Fraport, dass man das bezahlen würde, was durch den Ausbau verursacht sein, den Rest müssten andere tragen, sei nicht ausreichend. Man könne wegen der fehlenden Zahlen die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht prüfen. Eine vernünftige Antwort gab es hierauf nicht.
Die Planung von Wanderwegen als Ausgleich für zerschnittene Verbindungen beim Ausbau wurde ebenfalls kritisiert.
Auf die interessante Frage, warum das im A380-Verfahren aus der Planung gestrichene Parkhaus mitten im Bannwald jetzt wieder in den Plänen enthalten sei, gab Fraport keine allgemein verständliche Antwort: die Planung sei im Fluss und man wolle Erkenntnisse aus dem A380-Verfahren mit ins jetzige Verfahren hineinnehmen. Was das wohl heißen soll?
Der Tagesordnungspunkt 3.1 wird morgen fortgesetzt.
Erörterungstermin PFV Landebahn Nordwest Regierungspräsidium Darmstadt Fraport AG