Pressemitteilung der Fluglärmkommission Frankfurt vom 07. Oktober 2015 / 232. Sitzung
Die Mitglieder der Fluglärmkommission berieten auf der heutigen 232. Sitzung erstmals in geänderter Zusammensetzung. Mit der Änderung der Mitgliedschaftsstruktur setzte das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium (HMWEVL), das nach dem Luftverkehrsgesetz für die Berufung der Mitglieder zuständig ist, die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter Berücksichtigung der geänderten Ausgangslage durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens um. Die Neuberufung erfolgte entsprechend der Empfehlung der Fluglärmkommission, die das Thema auf der 231. Sitzung am 22.7.2015 beraten hatte. Als neue stimmberechtigte Mitglieder wurden die Kommunen Erzhausen, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Zimmern, Maintal, Pfungstadt, Riedstadt und Roßdorf aufgenommen. Darüber hinaus erhielt die zweitgrößte Fluggesellschaft am Flughafen Frankfurt, die Condor, neben der Lufthansa und dem Verband BARIG, Stimmberechtigung. Nicht mehr in der Fluglärmkommission vertreten ist demgegenüber der Hochtaunuskreis, der weder im Gebiet des Lärmschutzbereichs/Index liegt, noch tagesdurchschnittlich mind. 100 Überflüge unterhalb von 6.000 Fuß (1.830 m) zu verzeichnen hat. Anders als beim Rheingau-Taunus-Kreis und der Stadt Heusenstamm griff hier auch keine vorübergehende Mitgliedschaft aufgrund aktuell in Prüfung befindlicher Lärmschutzmaßnahmen. Neue ständige Sitzungsteilnehmer (ohne Stimmrecht) sind das Regierungspräsidium Darmstadt aufgrund der Zuständigkeit für die Abwicklung des passiven Schallschutzes sowie Horst Weise vom Deutschen Fluglärmdienst (DFLD) als Fluglärmexperte.
Auf der Sitzung berieten die Mitglieder u. a. Änderungen bei der Abwicklung des Verkehrs am Ende der Streckenführung „Südumfliegung“. Dabei geht es um den geographischen Abdrehpunkt LISKU auf dieser Strecke, der östlich von Wiesbaden liegt. Dieser feste Abdrehpunkt wurde im Dezember 2011 von der DFS auf Beratung der Fluglärmkommission hin eingerichtet, um dem bis dahin erlaubten Abdrehen von der idealen Flugroute ab 6.000 Fuß mit der Folge eines breiten Fluglärmteppichs in relativ niedriger Höhe entgegenzuwirken. Die Vertreter der DFS legten dar, dass sich aufgrund der Kreuzungssituation mit dem landenden Verkehr erhebliche Probleme für die Lotsen ergeben. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der DFS die Notwendigkeit, die Vorgaben für die Lotsen aus Sicherheitsgründen flexibler zu gestalten. Die Mitglieder der Fluglärmkommission konnten dies nachvollziehen, bestanden aber auf einer unter Lärmaspekten günstigen Abdrehhöhe von 10.000 Fuß (3.050 m). Keinesfalls dürfe unter 9.000 Fuß (2.750 m) abgedreht werden. Einzuhalten ist für die Flugzeugführer auch der Wegpunkt ROXAP, der am Rhein auf hessischer Seite gelegen ist. Damit ist sichergestellt, dass die Südumfliegungsroute bis zum Abdrehpunkt 10.000 Fuß sauber abgeflogen wird.
Während des vereinbarten Probebetriebs sollen die tatsächliche Handhabung der Änderungen auf die Bereiche Sicherheit und Lärmschutz gemonitort werden, um die aus Lärmsicht unterschiedlichen Auswirkungen auf die Region beobachten zu können. Diese Untersuchungsergebnisse sollen bereits auf der nächsten Sitzung in der Fluglärmkommission vorgestellt werden. Die Empfehlung der Fluglärmkommission bezieht sich ausschließlich auf die gegenwärtige Streckenführung, sie ist ungeachtet der anstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Südumfliegung.
Seitens der Lufthansa vorgestellt wurden die Bemühungen der Fluggesellschaft zur Reduzierung des Fluglärms an der Quelle durch Flottenmodernisierung, also Umrüstung der eingesetzten Flugzeugtypen, sowie Ausflottung veralteter Flugzeugtypen. Die Mitglieder der Fluglärmkommission dankten der Lufthansa für ihre bisherigen Bemühungen, die beispielsweise beim Einsatz von Flugzeugen der A320-Familie mit nachträglich angebauten Wirbelgeneratoren zu deutlichen Verbesserungen der Maximalpegel und der Tonalität geführt haben. „Der Unterschied zu nicht-nachgerüsteten Flugzeugen ist für die Betroffenen deutlich wahrnehmbar, das zeigen auch zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung, die bis nach Mainz reichen. Dass kleine Veränderungen wie diese teilweise große Wirkungen entfalten können, wissen wir seit langem. Hier bedarf es noch einmal der Verstärkung der Anstrengungen aller Fluggesellschaften und auch der politischen Verantwortungsträger, überhöhten Preisen der Hersteller, die auf zu geringen Stückzahlen oder Monopolstellung beruhen, durch ein europaweit koordiniertes Vorgehen entgegenzuwirken. Das Potential um die Flugzeuge selbst leiser zu machen, ist noch lange nicht ausgeschöpft. Solange der Flugverkehr über dicht besiedeltem Raum abgewickelt wird, können wir es uns nicht erlauben, es ungenutzt liegen zu lassen“, mahnte der Vorsitzender der Fluglärmkommission und Bürgermeister aus Raunheim, Thomas Jühe.
Erfreut zeigten sich die Mitglieder der Fluglärmkommission über die erfolgreiche Intervention der Fluglärmschutzbeauftragten, Regine Barth, welche im Rahmen von Gesprächen auf die Fluggesellschaft TUIfly eingewirkt und hierdurch dazu beigetragen hat, einen regelmäßig im Verspätungszeitraum nach 23:00 Uhr stattfindenden Ausnahmeflug zu beseitigen. „So wünschen wir uns das Agieren der Fluglärmschutzbeauftragten. Es freut uns zu sehen, dass hier proaktiv und konsequent an den vielen kleinen einzelnen Stellschrauben gearbeitet wird, um die Fluglärmsituation zu verbessern“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende und Oberbürgermeister aus Rüsselsheim, Patrick Burghardt.
Vom Umwelt- und Nachbarschaftshaus vorgestellt wurde der jährliche Monitoring-Bericht, in welchem Einzelauswertungen des vergangenen Jahres zusammengefasst sind, z. B. eine Überprüfung der Flugspureinhaltung einzelner Flugzeugtypen auf der Südumfliegung, ein Vergleich der Höhen und Geschwindigkeiten des A 380 (Lufthansa und Singapore Airlines auf der Abflugroute König), eine Überprüfung der Überflughöhen auf den Gegenanflugstrecken und in den Eindrehbereichen. Die stellvertretende Vorsitzende und Umweltdezernentin aus Mainz, Katrin Eder, forderte eine systematische Untersuchung der verschiedenen möglichen Abflugverfahren, die sich an der vorhandenen Siedlungsstruktur am Flughafen orientieren müssten: „Die vorliegenden Auswertungen zeigen noch einmal, dass es sogar auf einer Flugstrecke, die mit einer Höhenbeschränkung versehen ist und deshalb keine großen Variationen bei den Abflugverfahren zulässt, gleichwohl relevante Unterschiede zwischen Steilstart- und Flachstartverfahren gibt. Beim Steilstartverfahren sind die Flugzeuge höher und langsamer“.
Darüber hinaus wurde die nach dem Planfeststellungsbeschluss vorgesehene jährliche Untersuchung der Fraport AG zur tatsächlichen Entwicklung des Fluglärms des abgelaufenen Jahres (hier 2014) von der Flughafenbetreiberin ausführlich erläutert. Erkennbar waren dabei die Auswirkungen der im Rahmen der sog. Flugplanoptimierung vorübergehenden teilweisen Rückverlagerung von Flügen von der Südumfliegung auf die Nordwestabflugrouten. Da die Flugplanoptimierung in engem Zusammenhang zur vorübergehend ausgesetzten Unabhängigkeit der Südumfliegung steht, ist eine weitere Klärung dieser Frage ebenfalls erst nach dem in Kürze zu erwartenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (mündliche Verhandlung am 10.12.2015) möglich.
Fluglärmkommission Ffm Flachstartverfahren