Der VGH Kassel will offenbar von den 260 Klagen gegen den Flughafenausbau nur ganz wenige als "Musterklagen" direkt behandeln. Alle anderen Klagen sollen bis zur Entscheidung über die Musterklagen ruhen.
Diese Absicht hat der VGH am 25. Juni in einem Schreiben allen Verfahrensbeteiligten mitgeteilt. Bei den Kommunen soll die Klage der Stadt Kelsterbach verhandelt werden, bei den Naturschutzverbänden die Klage des BUND. Dazu soll noch eine Fluggesellschaft (die gegen das Nachtflugverbot geklagt hat) und 2-3 Klagen von Privatklägern und/oder weiteren Kommunen berüscksichtigt werden.
Landrat Enno Siehr (Kreis Groß-Gerau) befürchtet, dass der Kreis damit überhaupt nicht vor dem VGH angehört wird. „Wenn der VGH tatsächlich so entscheiden und nur sechs Klagen verhandeln würde, so würde damit 98 Prozent der 260 Kommunen, Verbände und Privatkläger de facto rechtliches Gehör verweigert“, warnt Siehr. Zudem solle die juristische Auseinandersetzung allein auf das Thema "Lärmbelastung" beschränkt werden. Fragen wie Schadstoffbelastung, Wertverlust von Immobilien und Einschränung der kommunalen Planungshoheit bleiben außen vor. Siehr forderte, alle Kläger müssten gehört und alle Argumente gegen den Ausbau müssten vor Gericht verhandelt werde. Bei einem für die Region so wichtigen und kontroversen Thema müsse das Gericht den Eindruck verhindern, es sei schon alles entschieden.
Die Stadt Mörfelden-Walldorf, die eine umfangreiche Klage eingereicht hat, ist mit dem Vorgehen des VGH Kassel nicht einverstanden. Eine Kommune könne nicht für alle sprechen, da es unterschiedliche Betroffenheiten gebe, sagte Erster Stadtrat Franz Urhahn. Deshalb müssten alle Klagen von Kommunen einzeln behandelt werden.
In Offenbach werden die Ideen des VGH ebenfalls abgelehnt. Weder die Klage der Stadt, noch die Klagen der Wohnungsbaugenossenschaft und der privaten Klagegemeinschaft wären nach den bekannt gewordenen Plänen bei den Musterklagen dabei. Rechtsanwältin Philipp-Gerlach monierte, bei der "vorfestlegung auf wenige Musterklagen habe sich der 11. Senat des VGH nicht auf sachgerechte Kriterien gestützt". Zudem habe sich das Gericht wohl nicht in der gebotenen Weise mit den ausführlichen Klagebegründungen befasst, sagte Philipp-Gerlach weiter. Sonst würde man nicht jetzt die Prozessbevollmächtigten auffordern, die Lärmbetroffenheit der Mandanten darzustellen.
Auch der für den Flughafenausbau zuständige Offenbacher Stadtrat Weiß ist sauer: "Eine so stark verkürzte Auswahl kann die unterschiedlichen Betroffenheiten und Folgen nicht abbilden, z.B. die beispiellose Verlärmung und Beschränkung von Offenbach". Offenbach fordert, zumindest alle signifikant vom Ausbau betroffenen Kommunen zur Verhandlung zuzulassen. Notfalls werde man sich mit einer Verfassungsbeschwerde Gehör verschaffen.
Mitglieder von Bürgerinitiativen zeigten sich wenig überrascht von den Ankündigungen. Angesichts der Tatsache, dass der VGH Kassel bislang alle Klagen gegen aktuellen Flugbetrieb und Ausbaupläne abgewiesen hat, rechnen sie ohnehin damit, dass der VGH den Ausbauplänen irgendwelche Steine in den Weg legen wird. "Die Richter wollen das Verfahren zugunsten von Fraport beschleunigen", war hier zu hören. Schon bei der Entscheidung über die Zulassung der vorbereitenden Arbeiten im Kelsterbacher Wald habe sich dies abgezeichnet.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm warnte vor einer "Hauruck-Justiz". Eine nur oberflächliche Prüfung der Klagen bei einem derart wichtigen Verfahren sei geeignet, das Vertrauen der Bürger in einen funktionierenden Rechtsstaat zu beschädigen.
Ein VGH-Sprecher rechtfertigte inzwischen die Ideen des Gerichts gegen die heftige Kritik. Man habe lediglich vorgeschlagen, "sehr ähnliche Verfahren in einem Musterprozess zu klären", um das Verfahren effizienter zu machen. Niemandem würde das rechtliche Gehör verweigert.
Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Klage (vor Gericht)