Am Freitag, den 01.12.2005, war das Thema immer noch Punkt 5.1.3., konkrete Lärmimmisionen in bestimmten Orten. Am Nachmittag waren viele Privateinwender gekommen, die meisten aus Flörsheim. Ein Vertreter der BfU Eddersheim stritt mit Fraport über die Frage, ob an der Messstation Eddersheim willkürlich Messwerte gelöscht würden.
Der heutige Bericht basiert überwiegend auf einem kommunalen Protokoll und Aufzeichnungen der BfU Eddersheim für den Spätnachmittag.
Fluglärm in Mainz, Teil 2
Rechtsanwalt Schröder setzte seine Ausführungen vom Vortag über die Fluglärmbetroffenheit von Mainz fort. Er nannte beispielhaft einige besonders schutzwürdige Einrichtungen und die Lärmsituation dort. Die Kita Hechtsheim/Frankenhöhe sei vom Lärm der Anfluggrundlinie betroffen, dort gebe es alle 2-3 Minuten einen Überflug. Die unbedingt notwendige Benutzung der Außenbereiche sei kaum mehr möglich. Bei einer Zahl von Flugbewegungen von 657000 sei nach der 100/100-Regel mit 55,7 dB(A) zu rechnen, bei 900000 mit mehr als 57 dB(A). Die Kommunikation in den Außenbereichen wäre dann massiv gestört. Die Kita sei eine schutzbedürftige Einrichtung, für die nach dem "Lommunalen Lärmschutzkonzept" ein Grenzwert von 48 dB(A) gelten müsste. Hier liege eine Überschreitung von mindestens 8 dB(A) vor. Für die Kita Minimax in Laubenheim mit 75 Kindern sei hier nach der ZRM-Simulation ein Dauerschallpegel von 52,6 dB(A) zu erwarten, was ebenfalls für diese Einrichtung unzumutbar wäre. Im "Haus der Jugend + Kita" mit 118 Plätzen sei nach den Fraport-Unterlagen ein Dauerschallpegel von 45 dB(A) zu erwarten, nach der ZRM-Simulation seien es aber 54 dB(A). Die kommunalen Lärmberechnungen gingen davon aus, dass die Flugroute GOGAS entgegen den von Fraport mitgeteilten Planungen weiter beflogen würde. Für die Integrative Kita Lerchenberg mit behinderten Kinden (unter anderem hör- und sprachbehindert) werde es ca. 55 dB(A) geben. Für diese Einrichtung sei das viel zu viel, weil gerade hier besondere Ansprüche an die Qualität der Kommunikation gestellt würden. Es folgten weitere Beispiele für Schulen und Kinderheime.
Fraport kommentierte, dies seien "Probleme, die herbeigerechnet würden". Es gebe keinen Anlass, zu glauben, was hierzu gesagt worden sei. Die genannten Institutionen in Mainz seien nicht im Suchbereich gewesen, da dort keine relevanten Belastungen vorliegen würden. Das RP dankte RA Schröder für diese neuen Informationen.
Eine Einwenderin aus Offenbach bedauerte, dass die Ergebnisse des Mediationsverfahrens keine Rolle mehr spielen würden. Nach der Mediation würde die Belastung in Offenbach zunehmen, laut Fraport jetzt aber abnehmen. Sie fragte nach der maximalen Kapazität. Das RP meinte, dazu gebe es verschiedene Ansichten. Herr Amann (Fraport) sagte dazu, die maximale Kapazität sei Spekulation. In der Mediation sei unter anderem die 100/100-Regel falsch gewesen. "Betroffene" gebe es erst ab den jetzt angenommenen Präventiven Richtwerten, es würden in Offenbach aber 4000 weniger als jetzt. In einigen Bereichen gebe es allerdings Mehrbelastungen.
Fluglärm in Trebur und Nauheim
Rechtsanwalt Schmitz stellte die die Lärmbelastung für Mörfelden-Waldorf, Büttelborn, Trebur und Nauheim dar. Es sei ein deutlicher Anstieg der Flugbewegungen und Lärmbelastung für die Wohnbevölkerung in Nauheim und Trebur zu erwarten. In Trebur sei nach FRaport-Angaben mit einer Steigerung der Flugbewegungen von 175% (nach Fraport-Angaben) oder sogar mit 321% bei Maximalkapazität zu rechnen. In Nauheim würden die Präventiven Richtwerte überschritten, z.B. für fast 10000 Menschen der Präventive Richtwert für die Kommunikation. Der gesamte durch Fluglärm belastete Raum sei so groß, dass die Voraussetzung für eine Genehmigung des Vorhabens nicht gegeben seien. Es würde im Ausbaufall kontinuierlich in Grundrechte eingegriffen. Weitere Forderungen aus den Einwendungen der privaten Einwender seien: Wirtschaftliche Auswirkungen auf den Betrieb müssten dargestellt werden; das Triebwerksheulen müsse gesondert untersucht werden; aktive Schallschutzmassnahmen müssten betrachtet werden. Die Schallschutzmassnahmen erreichten nicht die subjektiven Vorstellungen von Nachtruhe. Es gebe Kommunikationsstörungen, Immobilien seien nicht oder nur mit Verlusten zu verkaufen.Er zog das Fazit: Die Voraussetzung für eine Genehmigung des Vorhabens ist nicht gegeben.
Luftverkehrsprognose - an anderen Flughäfen bis 2030!
Rechtsanwältin Philipp-Gerlach stellte eine neue Information zum Thema Luftverkehrsprognose vor. Die Firma Intraplan habe für den Flughafen München ein Gutachten erstellt, das bis 2020 reiche, für den Flughafen Zürich sogar ein Gutachten mit einem Prognosehorizont von 2030. Derselbe Gutachter hatte im Verlauf der Erörterung hier erklärt, weiter als bis 2015 könne man nicht prognostizieren. Die Glaubwürdigkeit des Gutachters sei erschüttert. Sie forderte für Frankfurt ebenfalls eine Prognose bis 2020 und einen Ausblick bis 2030 und entsprechende neue Lärmberechnungen.
Privateinwender-Nachmittag
Am Nachmittag kamen, wie üblich, die privaten Einwender bevorzugt zu Wort. Es waren recht viele gekommen, vor allem aus Flörsheim, aber auch aus anderen Orten. Als erstes beschäftige sich Herr Paulitzsch mit seinem Lieblingsthema, auf das Fraport nie eingehen will: der Wirtschaftlichkeit des Ausbaus. Die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus anhand einer Kosten-Nutzen-Rechnung unter Berücksichtigung externer Kosten sei nicht gegeben.
Ein anderer Einwender sprach für die WIDEMA. Er protestierte gegen die Redezeitbeschränkung für Privatleute. Dann legte er eigene Fluglärmmessungen vor. So seien im November 2005 in der lautesten Stunde in Wicker ein Wert von 68 dB(A) gemessen worden. An 35 Tagen sei der Durchschnittspegel in Wicker höher als 65 dB(A) gewesen. Lehrer müssten häufig ihren Unterricht unterbrechen. Bei einem Ausbau werde es keinen einzigen fluglärmfreien Tag mehr geben. Er kritisierte die Messwerte der Fraport, die als Leq4 veröffentlicht werden, es seien Leq3-Werte erforderlich, der Leq4 privilegiere den Fluglärm. Ex-Flugkapitän Heldmaier fragte als Sachbeistand die Fraport nach der Berechnung der Lärmwerte. In Zürich, Amsterdam oder Paris finde erst ab 3000 Fuß Beschleunigung statt. Wo in der Rechnung nach der AzB die Beschleunigung angenommen werde, ab 3000 Fuß oder schon ab 1500 Fuß, wollte er wissen. Fraport antwortete, die Beschleunigung werde meist ab 1500 Fuß angenommen, nur für bestimmte Flugzeuge ab 3000 Fuß. Heldmaier stellte den Antrag, die Berechnungsgrundlagen gänzlich offen zu legen.
Ein Einwender aus Eddersheim verlangte die genauerer Untersuchung der Überflüge in niedriger Höhe. Die Luftverschmutzung (in dieser Höhe sicher relevant), die Erschütterungen und die sonstigen Auswirkungen auf die Menschen müssten untersucht werden. Nach der Landesplanerischen Beurteilung sei das von Fraport verlangt worden. Er forderte einen Abbruch der Erörterung, bis entsprechende Gutachten vorliegen würden. Ein weiterer Einwender aus Flörsheim unterstützte ihn. Er stellte den Antrag, eine Ortsbegehung im Flörsheimer Wald durchzuführen. "30 Überflüge pro Stunde sind wie chinesische Wasserfolter", beklagte er sich, man könne dem Lärm nicht entfliehen. Es gebe zwei Möglichkeiten: eine 600 Meter breite Schneide durch Flörsheim zu schlagen, oder aber den Ausbau zu unterlassen.
Der Mediziner Dr. Rahn, sprach an, es werde deutlich höhere Lärmwerte durch den Ausbau geben als die Fraport-Berechnungen ergeben hätten. Die vorgeschlagenen Präventiven Richtwerte seien nicht ausreichend, Gesundheitsgefährdungen bei sensiblen Gruppen - Kinder, Ältere, Schwerbehinderte, chronisch Kranke etc. Das werde bewusst in Kauf genommen. In 93 Prozent aller Wohngebäude gebe es Personen, die zu diesem schützenswerten Personenkreis gehörten. Er fragte erneut nach der Differenz bei der Zahl der Nutzer von sensiblen EInrichtungen zwischen dem Raumordnungsverfahren (Landesplanerische Beurteilung) und dem Planfeststellungsverfahren (9000 gegenüber 10849). Das RP meinte dazu, Fraport habe möglicherweise das DES geändert. So ganz klar ist die Ursache offenbar immer noch nicht.
Ein Einwender ärgerte sich über das große Beziehungsgeflecht der Fraport. Mindestens 70000 Menschen hätten direkt oder indirekt etwas mit Fraport zu tun, so wären 250000 unmittelbar oder mittelbar beeinflussbar. Es gebe eine "Joblüge" (die Mitarbeiterzahl der Fraport sei rückläufig) und eine "catchment Lüge": in 200 km EInzugsbereich finde ein Verdrängungswettbewerb auf hohem Niveau statt. So würden sich durch den Ausbau die Verkaufsflächen auf dem Flughafen deutlich erhöhen. Es sei ein riesiges Einkaufszentrum geplant, ohne dass Bedenken im Hinblick auf den Einzelhandelsstandort Frankfurt geäußert würden. Der Einwender fragte nach der Fläche des Flughafens und der Erweiterungsbereiche und nach Gründung und Funktion einer Immobiliengesellschaft, der die Flächen übertragen werden sollten.Er beschwerte sich abschließend, dass das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werde, obwohl das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans noch nicht abgeschlossen und die Auflagen aus dem A380-Verfahren noch nicht erfüllt seien. Er stelle dann verschiedene Anträge: Entbindung von RP und Verhandlungsleitung von ihren Aufgaben, eine Kosten-Nutzen-Analyse, unbegrenzte Redezeit für Privateinwender und ein Lärmmesssystem durch unabhängige Institutionen.
Ein Einwender aus Flörsheim äußerte danach seine Einwendungen. Er habe 1997 im Neubaugebiet von Flörsheim ein Haus gebaut. Von einem Ausbau sei damals noch keine Rede gewesen. Mit dem Beginn des Mediationsverfahren sei der Schock gekmmen: sein Haus liege in der Kernzone, er müsse wegziehen. Dies komme einer Zwangsvertreibung gleich. "Wenn ein großes Wirtschaftsunternehmen ruft, machen unsere Politiker die Augen zu. Mir bleibt nur die Flucht. Überflüge in 275 Meter Höhe über meinem Haus: 65 dB(A), täglich". Gesundheitsschäden seien bei diesem Lärmpegel zu befürchten. Fraport gebe beschönigende Lärmwerte an, die Annahmen zur Zahl der Flugbewegungen sei nicht korrekt. Der Freizeitwert seines Wohngebietes werde eingeschränkt. Die Konzentrationsfähigkeit werde durch den Lärm beeinträchtigt, besonders die der Kinder. Ein Nachtflugverbot von 23-5 Uhr sei nicht ausreichend. Die Landebahn dürfe auch wegen der Risiken nicht gebaut werden. Wertvoller Waldbestand ginge verloren, Aufforstung wonders sei kein Ersatz. Das Eigentum werde enorm an Wert verlieren. Programme wie CASA zu einem späteren Zeitpunkt seien nicht ausreichend, nicht alles könne ersetzt werden. Der Einwender forderte ein Gutachten zum niedrigen Überflug und die Berücksichtigung der Ergebnisse in der Planfeststellung. Auch er forderte die Aussetzung des laufenden Verfahrens.
Ein Einwender aus Eddersheim beschwerte sich ebenfalls über das "Schönrechnen" der Lärmwerte. Eddersheim könne umflogen werden, hier werde menschenverachtender Lärmterror gegen das Volk ausgeübt. Er stelle den Antrag, den Ausbauantrag abzulehnen, und einen Antrag auf Änderung der Flugroute.
Manipuliert Fraport die Lärm-Messwerte?
Der Rest des Abends war der spannenden Auseinandersetzung zwischen Herrn Wolf von der BfU Eddersheim und der Fraport gewidmet, die einigen Wirbel machte. Wir geben diese nach einem Protokoll von Herrn Wolf nur leicht verkürzt wieder.
Herr Wolf warf Fraport vor, an der Messstation 07 in Eddersheim Fluglärm-Messwerte bei Wind und Fremdgeräuschen zu löschen und dann wahrscheinlich durch Standardpegel zu ersetzen. "Ich halte das für eine Manipulation, um gezielt den Dauerschallpegel zu senken. Fraport ist in Sachen Fluglärm Täter und Richter in einer Person", sagte Wolf. Er zeigte eine amtliche Auskunft des HMWVL (Wirtschaftsministerium), die die "Ausfallzeiten" am Messpunkt Eddersheim des Jahres 2003 zeige. Fraport habe sage und schreibe 164 Stunden Fluglärm-Messwerte herausgelöscht. "Sie können doch den Ausbau nur rechtfertigen, weil Sie die schlimmen Auswirkungen Ihres Flugbetriebes herunterspielen. Es wird hier immer lauter, aber Ihre Dauerschallpegel sinken", meinte Wolf. Herr Amann, Fraport, antwortete, das Verzeichnis kenne man. Man lösche Messwerte bei starkem Wind und ersetze sie durch nichts, auch keine Standardpegel: "Seien Sie doch froh, daß wir die Standardpegel weglassen, das ist für Sie doch günstiger".
Wolf sagte, Fraport lösche gezielt die lautesten Überflüge heraus, z.B. die B747, die in Eddersheim weit über 80 dB(A) hätten. Damit manupuliere Fraport den Dauerschallpegel: "Sie betreiben gezieltes Lärmpegel-Design". Der TÜV Süddeutschland habe schon in seinem Gutachten vom 10.4.2002 kritisiert, dass Fraport zu wenig Messwerte verwende. Das RP fragte nach den Unterlagen und fragte Wolf, ob er sich vorstellen könnte, dass die Messwerte unbrauchbar seien. Wolf fragte nach, ob die Auskunft, die er von Fraport erhalten habe, dass nach der DIN-Norm 45643 bereits ab einer Windgeschwindigkeit von 30 km/h alle Meßwerte gelöscht werden, richtig sei. Er meinte, im Jahr 2005 sollte es doch technisch möglich sein, bei dieser Windstärke den Lärm noch ordentlich zu messen: "Es wird doch auch bei jedem Wetter kräftig geflogen". Er fragte Fraport, wo man die Information hernehme, dass an der Messstation Eddersheim eine Windgeschwindigkeit von 30 km/Stunde herrsche. Fraport antwortete, die Daten kämen vom Wetteramt. Man nehme die Wetterdaten vom Frankfurter Flughafen und lösche gleichzeitig alle Messdaten, wenn der Wind am Flughafen über 30 km/h liege. Da man Messwerte und Zeiten lösche, ändere sich am Dauerschallpegel nichts.
Eine unvermittelte Unterbrechung ...
Diese Aussage wurde von dem Einwender bestritten. Wenn man aus einer Messreihe die Spitzenwerte herauslösche, habe das sehr wohl Auswirkungen auf den Dauerschallpegel. Das RP kommentierte, in diesem Verfahren würde der Lärm sowieso nur berechnet und die Lärmmesswerte hätten daher keine Bedeutung. Danach schaltete man dem Einwender unvermittelt das Mikrofon ab, das RP verkündete eine Unterbrechung von einer halben Stunde und alle verschwanden vom Podium hinter den Kulissen. Die anwesenden Einwender argwöhnten, hier wolle das RP Fraport aus der Bedrängnis helfen und beschwerten sich hinterher über die Verhandlungsführung.
Doch Wolf ließ sich nicht so leicht aus dem Konzept bringen. Nach der Pause trug er vor, die Wetterverhältnisse müssten in weit entfernten Messstationen keineswegs so sein wie am Flughafen: "Sie machen es sich sehr einfach". Er zeigte eine Grafik vom 1. Mai 2003, auf der die von Fraport gelöschten Zeiten eingetragen waren. Obwohl der Wind über mehrere Stunden mit 30 km/h geblasen habe, habe Fraport nur kürzere Intervalle herausgelöscht. "Ich werfe Ihnen vor, daß Sie gezielt laute Überflüge und Vorbeiflüge in Eddersheim herausgelöscht haben. Sie löschen chirurgisch laute Maximalpegel heraus, das ist keinesfalls pegelneutral, wie Sie behaupten". Das könne er auch mit weiteren Tagen belegen. Auf die Nachfrage von Fraport, woher er denn wisse, welche Überflüge Fraport gelöscht habe, sagte Wolf, die BfU Eddersheim betreibe schon viele Jahre eine eigene Messstation. Er könne anhand der Daten aus 2003 belegen, wann welche Daten gelöscht worden seien.
Kein "Niedrigstflug-Gutachten"
Anschließend sprach Wolf auch noch das (nicht vorhandene) Niedrigstflug-Gutachten an. Er habe am 4.11.2005 auf seinen Antrag hin ein Schreiben vom RP bekommen, das Thema sei mit einem "Siebenzeiler" im Gutachten G1 (Anm.: Ordner 35, Gutachten G1 Teil II, S.72f) abgehandelt. Das RP habe aber hier bei der Erörterung mehrfach gesagt, im Unterrichtungsschreiben des RP an Fraport für das PFV werde die vertiefte Untersuchung nicht mehr verlangt, also sei ein Niedrigstflug-Gutachten ja gar nicht von der FRAPORT zu erstellen gewesen. Der angesprochene RP-Mitarbeiter zeigte sich genervt: es gebe hier keine verschiedenen Darstellungen. Man habe den Abbruchantrag des Einwenders vom 18.10.2005 abgelehnt, mehr sei nicht dazu zu sagen. Vernünftige, nachvollziehbare Begründungen wurden nicht gegeben. "Sie wollen doch nur die Verantwortung auf die nächste Instanz abschieben", sagte Wolf dazu. Sitzungsleiter Bach meinte schließlich: "Wir haben ja nicht gesagt, dass der Siebenzeiler ausreichend wäre. Das ist ja Gegenstand dieses PFV."
"Wenn ein großes Wirtschaftsunternehmen ruft, machen unsere Politiker die Augen zu. Mir bleibt nur die Flucht. Fraport ist in Sachen Fluglärm Täter und Richter in einer Person : "Sie betreiben gezieltes Lärmpegel-Design".Sprüche des Tages:
- "Wenn ein großes Wirtschaftsunternehmen ruft, machen unsere Politiker die Augen zu. Mir bleibt nur die Flucht."
Privateinwender aus Flörsheim, der sich von Fraport aus seinem Haus vertrieben fühlte - "Fraport ist in Sachen Fluglärm Täter und Richter in einer Person. Sie betreiben gezieltes Lärmpegel-Design."
Herr Wolf, BfU Eddersheim, zum Vorwurf, Fraport lösche willkürlich Messdaten
Erörterungstermin PFV Landebahn Nordwest Regierungspräsidium Darmstadt Mainz Fluglärm Lärmbelastung Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)