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Der "Drohbrief" der Fraport zum Votum der Störfall-Kommission
Original-Text des umstrittenen Schreibens
Von: @-&lt;[ @ufgeflogen ]&gt;- <2004-02-15>
Vorstand Fraport ...

Anschrift ...

Frankfurt am Main, den 10. Februar 2004

Votum der Störfall-Kommission zur Vereinbarkeit der geplanten Landebahn Nordwest in Frankfurt mit dem Werk der Ticona GmbH


Sehr geehrte...

Die Störfall-Kommission beim Bundesumweltministerium befasst sich in Kürze mit dem Ausbau des Flughafens Frankfurt und soll ein Votum abgeben, ob die geplante Landebahn Nordwest mit dem Bestand des Chemiewerks der Ticona GmbH in Kelsterbach vereinbar ist. Zur Entscheidungsvorbereitung hat die Störfall-Kommission eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ihre Empfehlung am 20.01.2004 vorgestellt hat.

Das Votum der AG FFM ist wissenschaftlich und rechtlich nicht haltbar, seine präjudizielle Wirkung führt zu massiven Nachteilen für den Verkehrs- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Es darf so nicht übernommen werden.

Unsere Auffassung fußt auf den nachfolgenden wesentlichen Gründen

  • Die von der AG FFM angewendeten Maßstäbe müssten konsequenterweise auf alle von Flugzeugabstürzen potentiell betroffenen Lagen auch an anderen deutschen Flughäfen angewendet werden. Dies würde den Luftverkehrsstandort Deutschland gefährden.
  • Die von der AG FFM angewendeten Maßstäbe müssten auch auf alle sonstigen Störfallbetriebe angewendet werden. Dies könnte eine unüberschaubare Anzahl von Industriestandorten in Deutschland gefährden.
  • Die AG FFM hält sich nicht an die Einheit von Berechnungsmethode und Bewertungsmaßstab, sondern überträgt unzulässigerweise den Schweizer Bewertungsmaßstab auf eine andere Berechnungsmethode zum Absturzrisiko.
  • Die Anwendung der von der AG FFM erarbeiteten Kriterien würde bedeuten, dass die Genehmigungen für TICONA unter falschen Annahmen erteilt wurden und zurückzunehmen sind. Bei Erlangung ihrer Betriebsgenehmigung hat TICONA vorgetragen und gutachterlich belegt, dass trotz direkter Überflüge ihrer Produktionsanlagen eine Gefährdung durch den Luftverkehr (Abstürze) unwahrscheinlich ist und die Folgen eines solchen Absturzes auf das Werksgelände beschränkt bleiben. Diese Grundlage der Betriebsgenehmigungen wird durch das Votum der AG FFM konterkariert.
  • Die AG FFM übernimmt aus allen vorliegenden Gutachten immer nur die Passagen, die ihr negatives Urteil stützen und ignoriert die positiven Wertungen, die eine Verträglichkeit von TICONA und der Landebahn Nordwest belegen (z. B. TÜV Hessen).
  • Die AG FFM hat mögliche Maßnahmen der Risikominimierung durch Veränderungen am Störfallbetrieb unberücksichtigt gelassen. Sie verstößt damit gegen den rechtstaatlich gebotenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • Die AG FFM hat bei ihrer Bewertung des Risikos nicht hinreichend berücksichtigt, dass durch die verbindliche Zulassung der Landebahn Nordwest ausschließlich für Präzisionsanflüge eine deutliche Risikominimierung eintritt. Aus einer Studie der Flight Safety Foundation geht hervor, dass das Risiko bei Präzisionsanflügen um einen Faktor 5 niedriger ist als bei Einbeziehung von Nichtpräzisionsanflügen.

Wir bitten Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass das Votum der Arbeitsgruppe nicht in der vorliegenden Form von der Störfall-Kommission und der Bundesregierung übernommen wird. Es geht darum, erheblichen Schaden von der deutschen Wirtschaft abzuwehren.

Wir fügen diesem Schreiben die Stellungnahmen der Arbeitsgruppe (Anlage 1) und unsere kritische Bewertung nebst dazugehörigen Anlagen (Anlage 2) bei.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Fraport AG
Dr. W. Bender, Prof. M. Schölch


Anlagen:
Stellungnahme der AG FFM der Störfall-Kommission
Bewertung der Stellungnahme der Arbeitsgruppe Flughafen Frankfurt Main nebst Anlagen

Themen hierzuAssciated topics:

Flughafen-Ausbau FRA Fraport AG Ticona Störfall-Kommission (SFK)

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