Die Anwohner des Flughafens Berlin-Schönefeld sind entsetzt: sie müssen unter Umständen in Zukunft mit mehr als 70 Nachtflügen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr rechnen - trotz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von 2006, dass bei der Genehmigung des neuen Flughafens ein absolutes Nachtflugverbot von 0 bis 5 Uhr verfügt und auch in den restlichen Nachtstunden Flüge nur bei nachgewiesener unabweisbarer wirtschaftlicher Notwendigkeit zugelassen hatte.
Ein vom brandenburgischen Infrastrukturministerium in Auftrag gegebenes Gutachten konkretisiert nun, was die Airlines für dringend notwendig halten: im Durchschnitt 40 Flüge zwischen 22.00 und 23.00 Uhr, 17 Flüge zwischen 23.00 und 24.00 Uhr, 4 Flüge zwischen 0.00 und 5.00 Uhr und weitere 9 Flüge zwischen und 6 Uhr. An Spitzentagen könnten es bis zu 95 Flüge werden, und der Flughafenbetreiber hätte für die Zukunft gern noch mehr Flüge.
Das Verkehrsministerium muss nun zwischen den Interessen der Anwohner auf Nachtruhe und den wirtschaftlichen Interessen abwägen und die Zahl der Nachtflüge festlegen. Linienflüge zwischen 0 und 5 Uhr werden wohl nicht genehmigt werden, bei den anderen Zeiten weiss man noch nicht, wie die Abwägung ausgehen wird. Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum dürften aber auch in Berlin eine hohe Priorität haben, und so rechnen die jetzt schon von Nachtfluglärm geplagten Anwohner des Flughafens Schönefeld nicht damit, dass sie zukünftig ruhiger schlafen können. (Mehr im Video des RBB vom 5.10.2009)
Anwohner des Frankfurter Flughafens, die nach der Kritik des VGH Kassel an den geplanten 17 Nachtflügen zwischen 23 und 5 Uhr auf ein absolutes Nachtflugverbot hoffen und dabei auf die Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht hoffen, sollten also nicht zu optmistisch sein. Am Ende kann es trotz "Nachtflugverbot" nachts ziemlich laut werden. Zum Vergleich: der neue Flughafen "Berlin Brandenburg International" soll in zwei Jahren mit etwa 30 Millionen Passagieren an den Start gehen. Dafür sind 71 Nachtflüge ziemlich viel. In Frankfurt sind (nach dem Ausbau) ca. 150 Nachtflüge zwischen 22 und 6 Uhr vorgesehen, davon 17 zwischen 23 und 5 Uhr; man plant für 80 Millionen Passagiere.
Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich
Pressemitteilung des BVG vom 14.4.2005
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2005-04-14>
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld erst einmal gestoppt. Den Eilanträgen gegen den Sofortvollzug des Planfeststellungs-Beschlusses wurde weitgehend stattgegeben. Mehr»
Baustopp für Großflughafen Berlin-Schönefeld
Bundesverwaltungsgericht hebt Sofortvollzug für Planfeststellungsbeschluss auf
Von: @cf <2005-04-15>
Das Bundesverwaltungsgericht den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld bis zur Entscheidung über die anstehenden Klagen gestoppt. Der geplante Eröffnungstermin in 2010 dürfte sich damit weiter verzögern. Die verantwortlichen Politiker zeigen sich weiterhin unbeeindruckt Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht genehmigt den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld
Gericht verlangt Nachtflugverbot von 0-5 Uhr - Fluggesellschaften protestieren
Von: @cf <2006-03-22>
Das Bundesverwaltungsgericht hat grünes Licht für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld gegeben. Das Gericht ordnete aber verbesserten Lärmschutz, vor allem ein Nachtflugverbot von 0 - 5 Uhr an. Um dieses wird jetzt gestritten Mehr»
OVG Frankfurt/Oder erklärt Landesentwicklungsplan zu Flughafen Schönefeld für nichtig
Gericht sieht grobe Fehler bei der Standortabwägung - die Ausbau-Planer stört es wenig
Von: @cf <2005-02-11>
Das Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat gestern den "Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (Lep FS)" der Länder Berlin und Brandenburg für unwirksam erklärt. Die Richter bescheinigten den Planern "grobe Fehler bei der Standortauswahl und der Beurteilung der Wirkung des Lärms auf die Betroffenen". Mehr»
Gericht: Wannseeroute ist rechtswidrig
Pressemitteilung vom 23.01.2013
Von: @Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg <2013-01-24>
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die "Wannseeroute" stattgegeben. Mehr»