Umweltdezernentin Eder: "Mainz war im Kampf gegen den drohenden Ausbau von der ersten Stunde an federführend"
Seit dem 21.Oktober 2011 wird die neue "Nordwest-Landebahn" am Flughafen Frankfurt RheinMain nach dem Ausbau der Kapazitäten bekanntlich für Landeanflüge genutzt. Damit geht nach den derzeit festgelegten Routenplanungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) leider einher, dass es bei Anflügen aus der West-Richtung einen vollkommen neuen Anflugpfad über das Mainzer Stadtgebiet hinweg gibt. Der Fluglärmteppich über Mainz hat sich damit erheblich nach Norden verbreitert.
Damit sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile
- Lerchenberg,
- Bretzenheim,
- Oberstadt und der
- Altstadt
einer massiven ergänzenden Belastung mit Fluglärm ausgesetzt. Aber auch über Laubenheim, Weisenau, Hechtsheim, der Neustadt und Marienborn wird zusätzlicher Fluglärm wahrgenommen. Die ohnehin schon lärmgeplagte Bevölkerung in Mainz wird damit nochmals stärker belastet.
Dass es durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens auch im Bereich des Mainzer Stadtgebietes zu einer katastrophalen Zunahme des Fluglärms kommen würde, war den politisch Verantwortlichen in der Landeshauptstadt schon im Jahr 2000 bewusst. Daher wurden bereits damals alle rechtlichen und politischen Schritte in dem Bemühen unternommen, diesem Szenario entgegen zu wirken und es so weit wie möglich zu verhindern.
Auf dem Weg der Verhandlungen mit den politischen Verantwortlichen, der Mitarbeit in den Dialogforen und als Vorstandsmitglied in der Fluglärmkommission hat sich die Stadt Mainz als einzige rheinland-pfälzische Kommune bereits vor mehr als 10 Jahren gegen den zunehmenden Fluglärm gewehrt und trotz der angespannten Haushalslage erhebliche Mittel im Kampf gegen den Fluglärm aufgewendet.
So wurden auf dem juristischen Wege von der Stadt Mainz folgende Klagen vorbereitet und erhoben:
2001 klagte die Stadt Mainz erstmals gegen den vom Frankfurter Flughafen verursachten Fluglärm über Mainzer Stadtgebiet.
Widerstand via Normenkontrollverfahren gegen Änderung der Luftverkehrsverordnung zur Aufweichung des Nachtflugverbotes (2010 / Verfahren ruht)
2004: Flugroutenklage gegen die Neuordnung des Flugroutensystems, datierend aus 2001. (Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass der Lärm in Mainz nicht unzumutbar und den Behörden bei der Festlegung der Flugrouten kein Verfahrensfehler unterlaufen sei.)
2009: Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 zum Flughafenausbau Frankfurt Main.
Die letztgenannte Klage ist noch anhängig. Eine Entscheidung wird erwartet, wenn über die zahlreichen (ebenfalls anhängigen) Musterverfahren in letzter Instanz entschieden wurde.
Zudem engagierte sich die Landeshauptstadt über all die Jahre unter Erstellung von zeitlich und finanziell aufwendigen Stellungnahmen im Rahmen der folgenden Verwaltungsverfahren:
Raumordnungsverfahren zur Flughafenerweiterung (2002)
Planfeststellung der A380 Werft (2004)
Normenkontrollverfahren gegen Änderungs-Verordnung des hessischen Landesentwicklungsplans LEP (Verfahren ruht)
Novellierungs-Prozess zum Fluglärmschutzgesetz (2005)
Durch den kommunalen Zusammenschluss in der Initiative "Zukunft RheinMain (ZRM)" brachten zahlreiche vom Ausbau betroffene Städte und Gemeinden fachlich hoch qualifizierte Gutachten in die Verfahren ein. Aus diesem Grunde musste sich Fraport sowie das Land Hessen immer wieder neu mit dem Ausbau auseinandersetzen, was insgesamt zu einer Verzögerung der Realisierung der neuen Landebahn um mehrere Jahre führte.
Auch mit massiver Presse- und Öffentlichkeitsarbeit thematisierte Mainz in Abstimmung mit der ZRM immer wieder Problemthemen, die im Zuge des Ausbauvorhabens kontrovers diskutiert wurden - vom "Vogelschlag-Risiko" über die Gefährdungen durch den zunächst geplanten Überflug des Chemiewerkes "Ticona" bis hin zu zahlreichen weiteren fragwürdigen Vorgehensweisen in Verbindung mit dem geplanten Ausbauvorhaben.
Mit Plakatstrecken oder auch Pressekonferenzen wurde immer wieder auf Themen aufmerksam gemacht, die oftmals erst durch diese Öffentlichkeitsarbeit wahrgenommen wurden wie die nachweisbare Gesundheitsgefährdung durch Fluglärm, die Forderung nach einem transparenten und wissenschaftlich begleiteten Fluglärmmonitoring in der Region oder der vom VGH Kassel aktuell richterlich festgelegten Umsetzung des Nachtflugverbotes zwischen 23.00 und 5.00 Uhr.
Die Mainzer Umweltdezernentin Katrin Eder: "Im Kampf gegen den drohenden Ausbau war die Stadt Mainz lange Jahre in Rheinland-Pfalz federführend und der Motor des Protestes, von der ersten Stunde an. Über lange Zeit, so muss man mit Nachdruck hinzufügen, leider auch als Einzelkämpfer. Daher hat Mainz in diesem Punkt die drohenden Folgen bereits sehr früh als das erkannt, was sie heute de facto darstellen: Unzumutbare Belastungen auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger. Aus meiner Sicht ist festzustellen, dass die derzeitigen bundesrechtlichen Voraussetzungen keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gewährleisten."
Das angestrebte Ziel, den Bau der Landebahn als Ganzes zu verhindern, konnte nicht erreicht werden, allerdings ist noch nicht in letzter Instanz über den Planfeststellungsbeschluss entschieden.
Die laufenden Aktivitäten der Stadt Mainz zusammen mit der ZRM gehen dahin:
die Musterkläger im Revisionsverfahren in Leipzig weiter fachlich zu unterstützten
die Durchführung einer sinnvollen Gesundheitsstudie für das Rhein-Main-Gebiet mit zu gestalten (die ZRM hat hierzu ein eigenes Studiendesign erarbeitet und dieses in die Gesundheitsstudie des Landes Hessen einfließen lassen)
fachliche Begleitung eines unabhängigen Fluglärmmonitorings (unter anderem mit der Frage: Wie hoch war die Fluglärmbelastung in Mainz vor - und nach der Inbetriebnahme der NW-Bahn?)
Durchsetzung eines Nachtflugverbotes und von lärmarmen An- und Abflugverfahren;
Überprüfung der Einführung der Lärmschutzbereiche durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft
Weiterhin zielen die Aktivitäten der Stadt Mainz darauf, dass auf Bundesebene die Problematik des Fluglärms erkannt wird und der gesetzliche Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärmbelastungen deutlich verbessert wird. Bei diesen Themen arbeitet die Stadt Mainz seit Jahren eng mit den Bürgerinitiativen zusammen.
Mainz liegt nach den Berechnungsmethoden der aktuell gültigen Rechtsprechung außerhalb der Anspruchszone, in der Anrechte für passiven Lärmschutz an den Flughafenbetreiber bestehen. Dem „Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm“ zufolge ist der Fluglärm über Mainz damit „zumutbar“. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher nach dieser Berechnungsformel keinerlei Handhabe, einen Anspruch gegenüber dem Lärmverursacher Fraport geltend zu machen. Eder: "Die gültige Rechtslage schützt die Luftverkehrswirtschaft, aber nicht die Bürgerinnen und Bürger."
Aus Sicht der Stadt Mainz muss diese massive Schieflage zwischen wirtschaftlichen Interessen einerseits und dem Schutzanspruch der Bevölkerung andererseits wieder in ein den Menschen in den Mittelpunkt rückendes, dem Schutz der alltäglichen Erholung und der Gesundheit gerecht werdendes erträgliches Gleichgewicht gebracht werden.
Katrin Eder: "Wir sind alle von der zunehmenden Verlärmung unserer Stadt betroffen. Die Stadt Mainz wird weiterhin alle sich bietenden Möglichkeiten nutzen, um sich gegen den stetig steigenden Fluglärm mit allen politisch und juristisch möglichen Mitteln zu wehren."
Wichtige Informations- und Beschwerdenummern
Fraport AG
Infoservice Fluglärm
kostenlose Rufnummer: 0800 - 2345679
Internet: Fraport/Infoservice Fluglärm
Deutsche Flugsicherung (DFS)
Die DFS ist für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständig. Auskünfte über Flugrouten und Flughöhen. Es existiert kein gesondertes Servicetelefon.
DFS Zentrale: 06103 - 707-0
Axel Raab, Pressesprecher: 06103 - 707-4160
Internet: www.dfs.de.
(Unter dem Themenbereich "Fliegen und Umwelt" werden auch Auskünfte über Flugverfahrensänderungen mit Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest erteilt. Flugverläufe können zudem online abgefragt werden.)
Forum Flughafen und Region
Das Forum "Flughafen und Region" wurde von der hessischen Landesregierung eingerichtet. "Unter dem Dach des Forums soll der Dialog zwischen der Region und der Luftverkehrswirtschaft geführt werden."
Informationen über Lärmminderungsmaßnahmen, eine vom Land Hessen beauftragte Lärmwirkungsstudie, Lärmmonitoring etc. sind erhältlich über das
Umwelt und Nachbarschaftshaus: 06107 - 988680
Internet: www.forum-flughafen-region.de
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Robert-Bosch-Str. 28
63225 Langen
Tel.: 06103/80430
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erlässt per Verordnung die Flugrouten.
Deutscher Fluglärmdienst e. V.
Internet: www.dfld.de
Infos über Fluglärmmesswerte, Flugspuren, Betriebsrichtung, etc.
Fluglärmbeschwerde per Internet.
Mainz Flughafen-Ausbau Fluglärm Pressemitteilungen der Stadt Mainz Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)
Pressemitteilung vom 09.01.2008