Das aktuelle Nachtflugverbot von 23 - 5 Uhr hat offenbar Löcher, mal weniger, aber auch mal mehr. Vor allem zwischen 23 und 0 Uhr wurden trotz Verbot noch Landungen und auch Starts beobachtet. Begründet wird dies offiziell mit Verspätungen, für die das Wirtschaftsministerium (HMWVL) als zuständige Luftaufsichtsstelle Ausnahmegenehmigungen erteilt. Der DFLD, einige Kommunen und viele aufmerksame Bürgerinnen und Bürger wollen die Einhaltung des Nachtflugverbots überwachen.
Ein Bürger, der sich über eine Landung nach 23 Uhr beschwert hatte, erhielt von der DFS folgende Auskunft, die die aktuelle Rechtslage zeigt:
"Tatsächlich ist nach gerichtlichen Entscheidungen für den Frankfurter Flughafen ein Nachtflugverbot für die Zeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr gültig. Der Planfeststellungsbeschluss regelt jedoch, dass für den Zeitraum zwischen 23.00 Uhr und 00.00 Uhr im Jahresmittel 7,5 verspätete Anflüge zulässig sind. Die Anzahl dieser verspäteten Anflüge und damit die Einhaltung des Jahresmittelwertes wird durch die Luftaufsicht (diese erfolgt durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung) erfasst. Insofern wurde der Flug in Einklang mit den geltenden Regeln legal durchgeführt."
Verglichen mit den 17 im Planfeststellungsbeschluss zugelassenen planmäßigen Nachtflügen sind 7,5 außerplanmäßige Landungen zwischen 23 und 0 Uhr eine ganze Menge. Der Text des Planfeststellungsbeschlusses (Punkt 4.1.3.3) ist zudem in diesem Punkt weich formuliert: wenn es in der Praxis im Jahresmittel mehr als 7,5 verspätete Landungen werden, "bleiben unter Beachtung der öffentlichen verkehrsinteressen nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der für diesen Nachtzeitraum angeordneten Verspätungsregelungen vorbehalten" - das könnte auch Spielraum für eine Erhöhung der Grenze lassen.
Starts nach 23 Uhr bedürfen nach der jetzigen Regelung einer Einzelgenehmigung, die nach dem Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses nur "in Härtefällen" erteilt werden soll. Vom Ministerium selbst wurden z.B. Stromausfall am Flughafen, eine Bombendrohung oder ein Gewitter über Frankfurt genannt. Dass Passagiere übernachten müssen oder die Umlaufplanung der Fluggesellschaft durcheinander gerät, gehört explizit nicht zu den erlaubten Gründen.
Berthold Fuld (von der Bundesvereinigung gegen Fluglärm) hat beim HMWVL um Auskunft gebeten, warum in der Nacht vom 9.11. auf den 10.11.2011 Ausnahmegenehmigungen für mindestens 10 Starts nach 23 Uhr erteilt wurden. Das Ministerium berief sich auf Nebel, der zu Verspätungen geführt hätte. Nebel gab es in dieser Nacht tatsächlich, wenn auch in München mehr als in Frankfurt.
Eine Analyse der verspäteten Flüge mit Hilfe von DFLD-Daten ergab aber, dass sich alle Flugzeuge, die nach 23 Uhr starteten, sich um 22 Uhr bereits auf dem Flughafen befanden und eigentlich vor 23 Uhr hätten starten können. Offenbar hat man die Abflüge verzögert, um Passagiere von verspäteten Anschlussflügen noch mitnehmen zu können. Bei entsprechender Planung und Organisation durch die Fluggesellschaften und Fraport könnten solche Fälle vermieden werden, meint Fuld. So sollten die Umsteigezeiten so geplant werden, dass auch bei Verspätungen die Anschlüsse erreicht werden könnten. Ebenso könnte man bei verspäteten Ankünften die Umsteigezeit minimieren, indem man die Passagiere direkt von einem Flugzeug zum anderen transportiert. Eine Planung, bei der ein Flugzeug immer zwischen zwei Flughäfen hin- und herpendelt, begünstige den Aufbau von Verspätungen, wenn an mindestens einem der Flughäfen den ganzen Tag Nebel herrscht.
Die Grünen im hessischen Landtag forderten die Landesregierung auf, monatlich über die nächtlichen Flüge am Frankfurter Flughafen und die Gründe für die Ausnahmegenehmigungen zu berichten. Mehr in der Pressemitteilung vom 09.11.2011.
Man muss den Fluggesellschaften im Moment zu Gute halten, dass das Nachtflugverbot überraschend kam und im Sinne des Wortes "nicht eingeplant" war. Sie sind auch gewohnt, dass Ausnahmen von den Nachtflugregelungen bislang vom Ministerium sehr großzügig erteilt wurden. Es muss jedoch dafür gesorgt werden, dass die Ausnahmen nicht einreissen und das Nachtflugverbot durch laxe Handhabung von Ausnahmegenehmigungen löchrig wird wie ein Schweizer Käse. Die Bürgerinnen und Bürger sollten hier laut ihre Stimme erheben, damit dies dem Ministerium klar wird. Eine unabhängige Überwachung der Einhaltung des Nachtflugverbots ist unbedingt nötig.
Mehr:
- Planfeststellungsbeschluss Teil A, Betriebsregelungen, ab Seite 20
- Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zu Nächtflügen/Ausnahmen bildlich dargestellt (Stadt Darmstadt)
- Liste der Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr beim DFLD
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