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Initiative „Zukunft Rhein-Main“ kritisiert Beschluss zum Fluglärm:
"Es muss endlich leiser werden"
Pressemitteilung vom 05.02.2019
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2019-02-05>
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung bereits vorliegende Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung für einen besseren Lärmschutz im Gesetz nicht verankert, sondern die so wichtige Anpassung des Fluglärmgesetzes auf die lange Bank schiebt.

KREIS GROSS-GERAU /LANDESHAUPTSTADT MAINZ / STADT NEU-ISENBURG / STADT FLÖRSHEIM AM MAIN –Die Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM) übt scharfe Kritik am Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Evaluierung des Fluglärmgesetzes. „Der Beschluss ist enttäuschend. Die vorgeschlagenen Änderungen zum aktiven Lärmschutz sind entfallen. Damit wurde die Chance vertan, die dringend benötigten politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Menschen vor Fluglärm zu schützen“, sagen Katrin Eder (Beigeordnete der Stadt Mainz), Landrat Thomas Will (Kreis Groß-Gerau) und Herbert Hunkel (Bürgermeister Neu-Isenburg).

Das Fluglärmgesetz aus dem Jahre2007 enthalte eine Regelung, wonach nach zehn Jahren eine Überprüfungstattfinden solle. Die Bundesregierung hätte schon 2017 berichten müssen, ob und wie das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm aktualisiert werden müsse, so das Sprechergremium: „Fluglärm ist ein ernstes Problem. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung bereits vorliegende Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung für einen besseren Lärmschutz im Gesetz nicht verankert, sondern auf die lange Bank schiebt. Ob die Siedlungsbeschränkungsbereiche größer oder kleiner gefasst sind, hat zum Beispiel auf die Belastung der vielen Menschen, die dem Fluglärm täglich ausgesetzt sind, keinen Effekt.“

Der Schutz der Menschen vor Fluglärm darf nach Überzeugung des ZRM-Sprechergremiums nicht auf passiven Lärmschutz reduziert werden. „Notwendig sind Maßnahmen für den aktiven Schallschutz, also die Verringerung des Lärms an der Quelle. Dazu müssen entsprechende politische Vorgaben auf Bundes-und EU-Ebene auf den Weg gebracht werden.“ Die hier in der Frankfurt-Rhein-Main-Region lebenden Menschen seien auf ein solches Regelwerk angewiesen. Denn der Einzelne könne lediglich seine Fluglärmrechte einfordern, fürdie Umsetzung dieser Rechte sei er jedoch auf das Regelwerk angewiesen. „Der Fluglärmschutz darf weder durch die Luftverkehrslobby verwässert noch auf die lange Bank geschoben werden“, so das Sprechergremium. Der Kabinettsbeschluss mache allerdings deutlich, dass die Anrainerkommunen, Bürgerinitiativen sowie ZRM, KAG und FLK weiterhin an allen Stellschrauben drehen müssten, um einen besseren Lärmschutz zu erreichen.

„Wir fordern seit vielen Jahren, dass es endlich leiser werden muss“, so das ZRM-Sprechergremium. In der Initiative Zukunft Rhein-Main sind 20 Städte und Gemeinde sowie zwei Landkreise rund um den Frankfurter Flughafen zusammengeschlossen. Die Belastung ist enorm: Waren vor dem Flughafenausbau noch 220.000 Menschen einem Dauerschallpegel von 60dB(A) ausgesetzt, so ist die Zahl mit dem Ausbau gestiegen. Die Initiative „Zukunft Rhein-Main“ (ZRM) macht sich für wirksame Lärmminderungen stark und hält eine neue gesetzliche Lärmobergrenze für nötig: In den Flughafen-Umlandgemeinden müssees jährlichum 0,4 Dezibel leiser werden. Zudem fordert ZRM ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Dass zurzeit immer mehr verspätete Flüge vor Mitternacht landen, sei eine „unerträgliche Situation“.

Die Bundesregierung will vor 2021 keine Reform des Fluglärmgesetzes auf den Weg bringen. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist ein Bundesgesetz. Es ist 1971 in seiner ursprünglichen Form in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist der „Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm“.

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