Initiative „Zukunft Rhein-Main“ kritisiert Beschluss zum Fluglärm:
"Es muss endlich leiser werden"
Pressemitteilung vom 05.02.2019
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2019-02-05>
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung bereits vorliegende Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung für einen besseren Lärmschutz im Gesetz nicht verankert, sondern die so wichtige Anpassung des Fluglärmgesetzes auf die lange Bank schiebt.
KREIS GROSS-GERAU /LANDESHAUPTSTADT MAINZ / STADT NEU-ISENBURG / STADT FLÖRSHEIM AM MAIN –Die Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM) übt scharfe Kritik am Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Evaluierung des Fluglärmgesetzes. „Der Beschluss ist enttäuschend. Die vorgeschlagenen Änderungen zum aktiven Lärmschutz sind entfallen. Damit wurde die Chance vertan, die dringend benötigten politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Menschen vor Fluglärm zu schützen“, sagen Katrin Eder (Beigeordnete der Stadt Mainz), Landrat Thomas Will (Kreis Groß-Gerau) und Herbert Hunkel (Bürgermeister Neu-Isenburg).
Das Fluglärmgesetz aus dem Jahre2007 enthalte eine Regelung, wonach nach zehn Jahren eine Überprüfungstattfinden solle. Die Bundesregierung hätte schon 2017 berichten müssen, ob und wie das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm aktualisiert werden müsse, so das Sprechergremium: „Fluglärm ist ein ernstes Problem. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung bereits vorliegende Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung für einen besseren Lärmschutz im Gesetz nicht verankert, sondern auf die lange Bank schiebt. Ob die Siedlungsbeschränkungsbereiche größer oder kleiner gefasst sind, hat zum Beispiel auf die Belastung der vielen Menschen, die dem Fluglärm täglich ausgesetzt sind, keinen Effekt.“
Der Schutz der Menschen vor Fluglärm darf nach Überzeugung des ZRM-Sprechergremiums nicht auf passiven Lärmschutz reduziert werden. „Notwendig sind Maßnahmen für den aktiven Schallschutz, also die Verringerung des Lärms an der Quelle. Dazu müssen entsprechende politische Vorgaben auf Bundes-und EU-Ebene auf den Weg gebracht werden.“ Die hier in der Frankfurt-Rhein-Main-Region lebenden Menschen seien auf ein solches Regelwerk angewiesen. Denn der Einzelne könne lediglich seine Fluglärmrechte einfordern, fürdie Umsetzung dieser Rechte sei er jedoch auf das Regelwerk angewiesen. „Der Fluglärmschutz darf weder durch die Luftverkehrslobby verwässert noch auf die lange Bank geschoben werden“, so das Sprechergremium. Der Kabinettsbeschluss mache allerdings deutlich, dass die Anrainerkommunen, Bürgerinitiativen sowie ZRM, KAG und FLK weiterhin an allen Stellschrauben drehen müssten, um einen besseren Lärmschutz zu erreichen.
„Wir fordern seit vielen Jahren, dass es endlich leiser werden muss“, so das ZRM-Sprechergremium. In der Initiative Zukunft Rhein-Main sind 20 Städte und Gemeinde sowie zwei Landkreise rund um den Frankfurter Flughafen zusammengeschlossen. Die Belastung ist enorm: Waren vor dem Flughafenausbau noch 220.000 Menschen einem Dauerschallpegel von 60dB(A) ausgesetzt, so ist die Zahl mit dem Ausbau gestiegen. Die Initiative „Zukunft Rhein-Main“ (ZRM) macht sich für wirksame Lärmminderungen stark und hält eine neue gesetzliche Lärmobergrenze für nötig: In den Flughafen-Umlandgemeinden müssees jährlichum 0,4 Dezibel leiser werden. Zudem fordert ZRM ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Dass zurzeit immer mehr verspätete Flüge vor Mitternacht landen, sei eine „unerträgliche Situation“.
Die Bundesregierung will vor 2021 keine Reform des Fluglärmgesetzes auf den Weg bringen. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist ein Bundesgesetz. Es ist 1971 in seiner ursprünglichen Form in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist der „Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm“.
RMI-Wissenschaftsforum: Novelle des Fluglärmschutzgesetzes
<2016-06-14>
Auf einem Symposium des Rhein-Main-Instituts am 11.07.2016 im Südbahnhof Sachsenhausen diskutieren Wissenschaftler und Juristen, wie die aktuellen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung bei der in 2017 anstehenden Novellierung des Fluglärmgesetzes berücksichtigt werden könnten. Mehr»
Landesentwicklungsplan Hessen
BBI: Umweltbundesamt veröffentlicht Fluglärmbericht 2017
Pressemitteilung vom 24.07.2017
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2017-07-24>
Das Bündnis der Bürgerinitiativen sieht im Fluglärmbericht des Umweltbundesamtes ein "vernichtendes Urteil über das bestehende Fluglärmschutzgesetz". Mehr»
Das neue Fluglärmgesetz
Informationen, Kommentare und Material
Von: @cf <2013-08-13>
Im dritten Anlauf hat die Bundesregierung die Novellierung des Fluglärmgesetzes von 1971 geschafft. Für die Betroffenen kein Grund zur Freude: auch das neue Gesetz schützt eher den Fluglärm als die Menschen. Alles zum neuen Fluglärmgesetz in diesem Beitrag Mehr»
Fluglärm
Besserer Lärmschutz für Schulen und Kitas
Von: @Deutsche Bundesregierung <2019-01-16>
Die Bundesregierung hat im ersten Bericht zur Evaluierung des Fluglärmgesetzes Empfehlungen für besseren Lärmschutz rund um Flughäfen beschlossen. Der Bericht empfiehlt unter anderem, den Lärmschutz für Grundschulen und Kitas in Flughafennähe zu verbessern. Mehr»
Pressemitteilung des RMI
Zur Stellungnahme der Bundesregierung zum Lärmschutz
<2019-01-16>
In einer Studie wurde untersucht, in welchem Maß sich die Zahl der Flugbewegungen in Europa bei unveränderter Transportleistung reduzieren lässt. Es wird aufgezeigt, dass die erreichbaren Einsparungen außerordentlich hoch sind. Mehr»
Fluglärmschutzgesetz: Es tut sich so gut wie nichts
Von: @ZRM Info <2019-05-30>
Das Ergebnis zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes ist nicht zufriedenstellend. Die noch im Entwurf des Berichts enthaltene Forderung nach einem höheren Stellenwert des aktiven Schallschutzes wurde ersatzlos gestrichen – eine ernüchternde Entscheidung. Mehr»
Bundesregierung beschließt Entwurf für neues Fluglärmgesetz - dritter Anlauf!
Doch so recht ist keiner damit zufrieden
Von: @cf <2006-02-07>
Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2006 den im Mai letzten Jahres wegen der Neuwahl auf Eis gelegten Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz erneut beschlossen. Die Luftverkehrswirtschaft hat in diesem Entwurf leider viele Änderungen zu Gunsten der Flughäfen durchgesetzt. Fluglärmbetroffene in der Rhein-Main-Region werden nicht viel davon haben. Mehr»
Bundestag beschließt neues Fluglärmgesetz
Die Flughäfen sind zufrieden - die Betroffenen nicht
Von: @cf <2006-12-15>
Der Bundestag hat am 14.12.2006 das neue Fluglärmgesetz beschlossen. Doch das Ziel, den Schutz der Betroffenen vor Fluglärm deutlich zu verbessern, wurde verfehlt Mehr»
Mainz: Fluglärmschutzgesetz anpassen!
Pressemitteilung vom 24.07.2017
Von: @Stadt Mainz <2017-07-24>
Die Mainzer Umweltdezernentin Eder fordert, dass das Fluglärmschutzgesetz novelliert und den neuen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung angepasst werden muss. Mehr»
"Aktuell fehlt ein Lärmdeckel"
Von: @ZRM Info <2017-04-04>
Rechtsanwalt Mehler bewertet das Konzept der Landesregierung für eine Lärmobergrenze im Vergleich zu Forderungen der ZRM. Mehr»
Kreis GG: Einladung "Wer schützt uns vor Fluglärm"
Pressemitteilung vom 30.08.2017
Von: @Kreis Gross-Gerau <2017-08-30>
Auf einer Podiumsdiskussion der Initiative Zukunft Rhein-Main und der Stadt Wiesbaden am 31. August 2017 diskutieren Bunsdstagskandidaten Fragen rund um den Fluglärmschutz. Mehr»
Kreis GG: Fluglärmschutz - die Zeit drängt
Pressemitteilung vom 16.08.2017
Von: @Kreis Gross-Gerau <2017-08-16>
Landrat Will fragt in einem Brief an Umweltministerin Hendricks nach dem Zeitplan für de Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes und fordert eine Bearbeitung noch vor der Bundestagswahl. Mehr»
ZRM Veranstaltung: "Wer schützt uns vor Fluglärm?"
<2017-08-27>
Die Initiative Zukunft Rhein-Main"veranstaltet gemeinsam mit der Stadt Wiesbaden am 31.08.2017 eine Talkrunde, bei der Kandidatinnen und Kandidaten für die anstehende Bundestagswahl ihre Position zum Fluglärmschutz darstellen werden. Mehr»
Fluglärmgesetz ist veraltet
Von: @ZRM EXTRABLATT <2016-10-31>
Im Jahr 2017 steht die Evaluierung des Fluglärmgesetzes an. Die ZRM sieht dringenden Novellierungsbedarf und fordert z.B., dass die Lärmpegel um mindestens zehn dB(A) sinken müssen und das Nachtflugverbot auf 22-6 Uhr ausgedehnt wird. Mehr»
Jühe: Unzureichender gesetzlicher Lärmschutz
Fluglärmwirklichkeit holt neues Fluglärmschutzgesetz ein (PM vom 2.6.2008)
Von: @Stadt Raunheim, Bürgermeister Jühe <2008-06-02>
Der Raunheimer Bürgermeister Jühe kritisiert die extreme Fluglärmbelastung durch den andauernden Ost-Betrieb im Mai und fordert eine Änderung des Fluglärmgesetzes Mehr»