Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (HessVGH) zum Verfahren der Landeshauptstadt Mainz und dem Bericht des Umweltbundesamts zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes erklärt Katrin Eder, Umweltdezernentin der Stadt Mainz: „Die Veröffentlichung des Berichtes des Umweltbundesamts vor der Bundestagswahl legt den Finger in die Wunde: Der Bericht unterstützt alle Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Kommunen, die sich seit Jahren gegen die Lärmbelastung in der Region einsetzen dahingehend als dass er darauf hinweist, dass der Begriff ,Fluglärmschutzgesetz‘ eine Farce ist. Statt die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, manifestiert dieses Gesetz die Lärmbelastung in der dicht besiedelten Rhein-Main-Region.
Dass ohne eine Gesetzesänderung auch die juristische Auseinandersetzung der Kommunen ins Leere geht, hat gerade das Urteil des HessVGH im Schluss-Beschluss des Verfahrens der Landeshauptstadt Mainz ausgeführt. Entgegen den Ausführungen der Stadt Mainz, geht das Gericht leider davon aus, dass die Zumutbarkeit von nächtlichem Fluglärm alleine anhand der Kriterien des Fluglärmschutzgesetzes zu bewerten sei und nicht anhand weiterer von der Landeshauptstadt Mainz vorgetragener Kriterien wie z.B. der Anzahl von Aufwachereignissen. Dasselbe führt das Gericht auch aus hinsichtlich der Methodik der Ermittlung des Fluglärms (Dauerschall statt Spitzen- oder Stundenpegel) aus, dass es sich alleine an der vom Gesetz vorgegebenen Methodik orientiert.“.
Nähere Ausführungen zum Schluss-Beschluss des HessVGH sowie der der weiteren Vorgehensweise wird Umweltdezernentin Katrin Eder gemeinsam mit dem die Stadt Mainz vertretenden Anwalt Dr. Martin Schröder am Dienstag, 1.8.2017 machen.
„Um für die Zukunft die Bevölkerung ausreichend vor der Zunahme von Fluglärm zu schützen, muss endlich dieses Gesetz novelliert und den Erfordernissen, wie sie die Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung zeigen, angepasst werden. Nachdem die derzeitige Bundesregierung entgegen anderer Aussagen in ihrem Koalitionsvertrag das Thema nicht angefasst hat, müssen die Empfehlungen des Umweltbundesamts zeitnah gesetzlich umgesetzt werden. Die Stadt Mainz fordert seit Jahren mit vielen anderen Kommunen und vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Nachtflugverbot für die gesetzliche Nacht von 22.00 bis 6.00 Uhr - wie es das Umweltbundesamt empfiehlt. Den Bundestagskandidatinnen und -kandidaten der Region obliegt bei diesem Thema eine besondere Verantwortung. Denn eins ist unbestritten: Lärm insbesondere in der Nacht macht krank.“
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Pressemitteilung vom 09.01.2008