Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht weiter große Schwierigkeiten, dass der Flughafenausbau nach dem Zeitplan der Fraport erfolgen kann. "Fraport informiert die Öffentlichkeit nur sehr unvollständig", bemängelt die BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin. Wichtige Arbeiten im Kelsterbacher Wald können weiterhin nicht ausgeführt werden. Der BUND hat in den neusten Unterlagen, die die Fraport im Gerichtsverfahren vorgelegt hat, gänzlich neue Sachverhalte, wie eine über 30 Hektar große Baustellen-Logistikfläche, vorgefunden. Hinzu kommt, dass eine Brücke, über die der Schwerlastverkehr während der Bauphase rollen soll, seit Frühjahr diesen Jahres für große LKW´s gesperrt ist. "Nach den uns bekannt gewordenen Fakten bedarf es der Vorlage eines neuen Baulogistikkonzeptes mit der Prüfung der Auswirkungen auf die angrenzenden Naturschutz-Flächen und zusätzlicher Belastungen für die Bevölkerung durch andere Transportwege", erläuterte die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Ursula Philipp-Gerlach, die den BUND und zahlreiche andere Kläger vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH-Kassel) vertritt.
In dem aktuellen Streit zwischen der Fraport und dem BUND geht es darum, ob die von Fraport bereits vor der Entscheidung im Eilverfahren beabsichtigten Maßnahmen bleibende Schäden an den FFH-Gebieten "Kelsterbacher Wald" und "Mark- und Gundwald" hinterlassen. Brisant ist die Angelegenheit für den Zeitplan des Flughafenausbaus. Laut Angaben der Fraport müssen die Arbeiten zwingend in diesem Sommer durchgeführt werden, wenn der Zeitplan nicht reißen soll. Noch ist aber nichtklar, ob das Gericht alle Arbeiten zulassen wird.
Die Zweifel an der Einhaltung des überaus engen Terminplans bis zur Inbetriebnahme der neuen Landebahn sieht der BUND durch eine ganze Reihe von Faktoren gestützt, die nun während der Auseinandersetzung der letzten Tage erkennbar wurden. So habe die Fraport in ihrer Pressemitteilung vom 17.06.08 verschwiegen, dass der VGH das Unternehmen bereits mit Schreiben vom 02.06.08 gebeten hat, verschiedene wichtige Arbeiten nicht vor einer Entscheidung des Gerichts durchzuführen. Zu diesen Arbeiten gehören die Entnahme der Brutplätze des Hirschkäfers und der Ameisennester. Außerdem dürfen die Baumhöhlen als wichtige Brut- und Schlafplätze für Vögel und Fledermäuse bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht wie von Fraport vorgesehen zerstört werden. Das Gericht hat mit der am 02.06.08 ausgesprochenen Bitte auf den Schriftsatz des BUND vom 25.05.08 reagiert und seine ursprüngliche Einschätzung vom April diesen Jahres geändert. "Damit hat das Gericht unsere Bedenken ernst genommen", erläutert BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Völlig überrascht wurde der BUND außerdem von der Fraport-Eintragung einer "Logistikfläche 1.7" im Westen des Kelsterbacher Waldes, die 36,25 Hektar beanspruchen soll. Diese Fläche ist nicht planfestgestellt und wurde auch im gesamten Verfahren nicht diskutiert. Der BUND vermutet nun, dass die Fraport mit dieser Umplanung auf die Tatsache reagiert, dass die Brücke im Süden des Kelsterbacher Waldes, die über die A3 und die ICE-Strecke führt, im Frühjahr für den LKW-Verkehr über 16 Tonnen gesperrt wurde. Über diese Brücke sollte aber der wesentliche Baustellenverkehr zum Bau der Landebahn abgewickelt werden. Der BUND erwartet nun, dass die Fraport ihr geändertes Logistikkonzept für den Bau der Landebahn in Kürze der Genehmigungsbehörde vorlegen wird.
Probleme zur schnellen Baurealisierung sieht der BUND auch in weiteren Punkten. So zeigen die jüngsten, dem Gericht vorgelegten Fraport-Pläne im Bereich der künftigen Landebahn eine unterirdische Leitungstrasse der RWE, die ebenfalls nicht planfestgestellt wurde. Außerdem hat die Fraport am 16.06.08 dem Gericht versichert, dass die Umsetzung der Ameisenhügel nicht vor Februar 2009 erfolgen würde. Ähnliche Probleme sieht der BUND hinsichtlich der Umsetzung des Schutzkonzeptes für die Amphibien sowie die Hirschkäfer und einzelne Fledermausarten, da diese in den beiden vom Ausbau betroffenen FFH-Gebieten ausdrücklich einen besonderen Schutz genießen.
Der VGH-Kassel hatte bereits vor einigen Monaten mitgeteilt, dass die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Sofortvollzuges zur Rodung und zum Baubeginn erst zum Jahreswechsel 2008/2009 fallen würde. Folgt das Gericht der Vorgehensweise des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld, dann wird es wegen der Komplexität der Materie die aufschiebende Wirkung der Klagen bis zur Entscheidung in der Hauptsache wieder herstellen. Damit wäre die von der Fraport angestrebte Inbetriebnahme zum Winterfahrplan 2011 nicht mehr möglich.
FFH-Gebiete sind spezielle Schutzgebiete für die Sicherung der Biologischen Vielfalt in Europa. Ihre Ausweisung und ihr Schutz erfolgt nach den Vorgaben der so genannten Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (kurz: FFF-Richtlinie), die die EU-Kommission mit Zustimmung Deutschlands 1992 erlassen hat. In seiner "Flöha-Entscheidung" hat das Bundesverwaltungsgericht am 26.05.2008 entschieden, dass die Aussetzung des Sofortvollzugs auch dann erfolgen soll, wenn die Komplexität naturschutzrechtlicher Konflikte so groß ist, dass im Eilverfahren kein eindeutiges Bild zu den Erfolgsaussichten der Klage bzw. zur Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsverfahrens gelingt. Diese Situation sieht der BUND im Fall des Flughafenausbaus schon deshalb gegeben, weil die Landesregierung sich bezüglich der Schadwirkung der Luftschadstoffe widersprüchlich entschieden habe. So wurde im Herbst 2006 zur Änderung des Landesentwicklungsplans eine massive Beeinträchtigung des Kelsterbacher Waldes durch Stickoxide unterstellt, während im Herbst 2007, zur Planfeststellung des Flughafenausbaus, plötzlich jegliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes ausgeschlossen wurde. Dieser Widerspruch, dem prinzipielle Bedeutung zukommt, lässt sich nicht im Eilverfahren aufklären.